Ulla Schmidt - Durchsetzung von Verbraucherdatenschutz
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Das ist ein Meilenstein für mehr Verbraucherschutz im Internet. Endlich bekommen Verbraucherverbände das notwendige Instrument, um die Rechte der Verbraucher zum Schutz ihrer persönlichen Daten effektiv durchzusetzen. Datenschutzverstöße werden sich für Unternehmen künftig nicht mehr lohnen.
Das ist nicht etwa das Eigenlob der Bundesregierung oder der Koalitionsfraktionen, sondern so bilanziert der oberste unabhängige Verbraucherschützer der Bundesrepublik, der Vorsitzende des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Klaus Müller, den Gesetzentwurf, den wir heute hoffentlich zum Gesetz machen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zuruf der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
– Frau Künast, weil Sie einen Zwischenruf gemacht haben: Ich glaube, Herr Müller ist ein Parteifreund von Ihnen.
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist die erste richtige Bemerkung!)
Er war grüner Minister und ist nicht verdächtig, etwas schönzureden, was wir tun.
In Zeiten des Internets und der digitalen Welt hat der Umgang mit Daten explosionsartig zugenommen. Viele Geschäftsmodelle basieren auf der Verarbeitung von Verbraucherdaten. Verbraucherinnen und Verbraucher können aber nicht jedes Mal überblicken, was mit ihren Daten passiert, und sie können erst recht nicht einschätzen, ob diese Datennutzungen rechtmäßig sind oder nicht.
Suchmaschinenanbieter, Betreiber sozialer Netzwerke und Anbieter mobiler Apps sammeln verschiedenste Daten. Wenn sie sie verknüpfen, entstehen regelmäßig umfassende Persönlichkeits- und Bewegungsprofile. Dadurch werden die Persönlichkeitsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern in besonderer Weise gefährdet. Von gleicher Augenhöhe zwischen Anbietern und Verbraucherinnen und Verbrauchern kann heute auf keinen Fall die Rede sein.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Das Datenschutzrecht enthält gute Schutzvorschriften für die Verbraucherinnen und Verbraucher, aber, ja, wir haben in der digitalen Welt Defizite bei der Rechtsdurchsetzung. Die Datenschutzbehörden leisten wichtige und gute Arbeit. Mit der Zahl der Fälle, die sie eigentlich verfolgen müssten, sind sie aber natürlich überfordert.
Auch einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher sind oft nicht in der Lage, ihre Rechte gegenüber großen Anbietern, wie Amazon, Google oder Facebook, durchzusetzen, also zivilrechtlich geltend zu machen. Gründe dafür sind ein Kostenrisiko, ein großer Zeitaufwand und – zum Beispiel bei Hintergrundprozessen, um die es oft bei der Nutzung von Daten geht – ein Mangel an Expertenwissen.
Wir wollen es daher Verbraucherverbänden, Wirtschaftsverbänden und Kammern ermöglichen, in Zukunft bei einem Verstoß gegen die Datenschutzrechte der Verbraucher mit Abmahnungen und Unterlassungsklagen für Abhilfe zu sorgen. Wir ergänzen damit die bestehenden Rechtsinstrumente.
Der Gesetzentwurf stellt eine ausgewogene Lösung dar, um die Rechtsdurchsetzung zu stärken. Insbesondere der Missbrauch von Abmahnungen – das hat der eine oder andere vielleicht auch schon selbst erfahren – ist ausgeschlossen. Wir ermöglichen es eben nicht, einfach Abmahnkosten einzustreichen und das eigentliche Ziel gar nicht zu verfolgen.
Der Gesetzentwurf bürdet den Unternehmen auch keine neuen, zusätzlichen datenschutzrechtlichen Pflichten auf, aber er setzt durch, dass die bestehenden Pflichten auch eingehalten werden, und zwar von allen gleichermaßen. Das ist heute ja das große Defizit. Wir sorgen also für einen fairen Wettbewerb, damit die unseriösen Anbieter – die, die sich nicht an den Datenschutz halten – keinen Wettbewerbsvorteil vor den anderen Anbieterinnen und Anbietern haben.
(Beifall bei der SPD)
Neben der Einführung dieser Verbandsklage verbessert der Gesetzentwurf auch an einer anderen Stelle die Rechtslage für Verbraucherinnen und Verbraucher. Anbieter haben in der Vergangenheit versucht, die Verbraucherinnen und Verbraucher glauben zu lassen, dass Kündigungen – das gilt auch für andere Erklärungen – nur durch einen unterschriebenen Brief an eine sorgfältig ausgewählte postalische Adresse und nicht, wie oft der Vertragsabschluss, per E-Mail erfolgen konnten. Diese sogenannten Schriftformklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in Zukunft ungültig und unwirksam sein, wenn sie etwas anderes als die reine Textform vorschreiben. Eine Ausnahme wird es nur noch für die Verträge geben, für die im Gesetz eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist.
Ich bin fest davon überzeugt, dass dieser Gesetzentwurf – und wenn Sie zustimmen: das Gesetz – die Durchsetzung des Datenschutzes wesentlich verbessern wird. Die Einschätzung derjenigen, die es anwenden sollen, habe ich am Anfang vorgetragen.
Daher bitte ich Sie um die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben diese Verbesserung bei der Durchsetzung ihrer Rechte verdient.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vielen Dank. – Für die Fraktion Die Linke hat jetzt Caren Lay das Wort.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6304572 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 146 |
Tagesordnungspunkt | Durchsetzung von Verbraucherdatenschutz |