17.12.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 146 / Tagesordnungspunkt 11

Stefan HeckCDU/CSU - Durchsetzung von Verbraucherdatenschutz

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetz, das hier im Entwurf vorliegt, setzt die Große Koalition ein wichtiges Anliegen aus dem Koalitionsvertrag im Bereich des Datenschutzes um. Wir wollen Verbrauchern eine effektive Möglichkeit geben, gegen datenschutzrechtliche Verstöße von Unternehmen gerichtlich vorzugehen.

Wir haben in der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs im April dieses Jahres schon sehr intensiv darüber gesprochen, und wir haben Ihnen damals gesagt, dass der Entwurf, der damals vorlag, aus unserer Sicht noch nicht zustimmungsfähig ist. Deswegen bin ich sehr dankbar, dass es uns in den letzten Wochen und Monaten gelungen ist, in den Verhandlungen ein ganzes Stück voranzukommen.

Für uns waren vor allem zwei Punkte sehr wichtig. Erstens wollten wir vermeiden, dass die Möglichkeit bloßer Verdachtsklagen ins Blaue hinein geschaffen wird. Zweitens wollten wir vermeiden, dass es zu einem unkontrollierten Nebeneinander von zivilrechtlichen Instrumenten auf der einen Seite und den datenschutzrechtlichen Vorschriften im öffentlichen Recht auf der anderen Seite kommt. Ich glaube, dass wir in den Berichterstattergesprächen und im Ausschuss in den letzten Wochen insgesamt zu zufriedenstellenden Ergebnissen gekommen sind.

Zur Vermeidung von Verdachtsklagen: Wir haben in der Koalition Einigkeit darüber erzielt, dass wir mit diesem Gesetz einem Missbrauch des Verbandsklagerechts vorbeugen wollen und auch müssen. Frau Lay, ich glaube, dass wir kleine Unternehmen und Start-ups besonders davor schützen müssen. Es war viel von gleicher Augenhöhe zwischen Verbrauchern und Unternehmen die Rede. Wir müssen aber auch vermeiden, dass ein neues Ungleichgewicht zwischen den großen Verbraucherverbänden mit großen Rechtsabteilungen auf der einen Seite und den kleinen Start-ups, die in der Regel gar keinen eigenen Juristen im Hause haben, auf der anderen Seite entsteht.

Unser Ziel ist die Schaffung von Waffengleichheit statt einer neuen Waffenungleichheit zuungunsten vor allem kleiner Unternehmer.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir haben deshalb in § 2 Unterlassungsklagengesetz eine Einschränkung des Verbandsklagerechts vorgesehen. Wir haben klargestellt, dass eine Datenverarbeitung zu einem vergleichbaren kommerziellen Zweck gerade dann nicht vorliegt, wenn – Sie haben es angesprochen – personenbezogene Verbraucherdaten ausschließlich zur Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertrags mit dem Verbraucher erhoben und genutzt werden. Es wäre völlig unangemessen, wenn sich Unternehmen im Verbandsklageverfahren dafür rechtfertigen müssten, dass sie diejenigen Daten speichern, die notwendig sind, um das Schuldverhältnis abzuwickeln. Dem Verbraucher wäre nicht geholfen, wenn er demnächst keine Ware mehr bekommt, weil ein übereifriger Verbraucherverband schon das Speichern der Lieferadresse für einen Datenschutzverstoß hält. Wir sollten uns deshalb auch davor hüten, die Datenspeicherung durch Unternehmen generell zu verteufeln. Dass man sich beispielsweise die Adresse und Telefonnummer eines Kunden notiert, um bei Problemen Rücksprache halten zu können, ist eher Kundenservice als ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen.

Außerdem halten wir es für eine gute Regelung im Gesetzentwurf, dass die qualifizierten Einrichtungen dem Bundesamt für Justiz einen Bericht über die Anzahl von Abmahnungen und Klagen bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht vorlegen müssen. So können wir als Gesetzgeber überprüfen, ob das, was wir hier auf den Weg gebracht haben, in die richtige Richtung geht, und gegebenenfalls frühzeitig gegensteuern.

Ich komme zum zweiten Aspekt, der uns wichtig ist. Wir wollten auf jeden Fall vermeiden, dass mit dem, was wir hier auf den Weg bringen, ein Nebeneinander öffentlich-rechtlicher Vorschriften auf der einen und zivilrechtlicher Vorschriften auf der anderen Seite geschaffen wird. Man kann gar nicht oft genug betonen, dass sich an der materiellen Gesetzeslage durch das, was wir heute beschließen, überhaupt nichts ändert. Sie bleibt so wie bislang. Was künftig vor den Zivilgerichten verhandelt wird, ist in der Sache nichts anderes, als was schon bisher der Aufsicht durch die Landesdatenschutzbeauftragten unterlag. Die Botschaft an die Unternehmen lautet daher: Wer sich bisher rechtmäßig verhalten hat, hat auch in Zukunft nichts zu befürchten. Am Ende wird es zu einem Nebeneinander der Tätigkeit der Landesdatenschutzbeauftragten und dem Verbandsklagerecht, das wir heute einführen, kommen.

Ich bin sehr dafür, dass wir als Gesetzgeber dieses Verfahren heute beschließen, aber in den nächsten Monaten auch sehr genau beobachten, wie sich das, was wir hier beschließen, in der Praxis auswirkt. Aus Sicht meiner Fraktion müssen wir im Auge behalten, dass nicht einzelne Verbraucherverbände mit im Ergebnis überzogenen und unbegründeten Klagen eine ganze Branche verunsichern. Wir alle haben, glaube ich, das Anliegen, dass die großen Internetriesen sorgfältiger mit den Daten umgehen, als das bislang der Fall ist. Es gibt aber auch kleine und mittelgroße Unternehmen, für die solche juristischen Störfeuer am Ende existenzbedrohend sein können. Es liegt jetzt an den Verbraucherverbänden. Diesen möchte ich von dieser Stelle aus zurufen: Zeigen Sie durch eine Handhabung mit Augenmaß, dass das Verbandsklagerecht bei Ihnen in die richtigen Hände gelegt wird.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank. – Das Wort hat jetzt Renate Künast, Bündnis 90/Die Grünen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6304602
Wahlperiode 18
Sitzung 146
Tagesordnungspunkt Durchsetzung von Verbraucherdatenschutz
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