Renate KünastDIE GRÜNEN - Durchsetzung von Verbraucherdatenschutz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle reden von den Chancen durch Big Data und davon, welche wirtschaftlichen Beteiligungsmöglichkeiten dadurch eröffnet werden. Wir wissen, dass die Chancen bei Big Data durch die Verknüpfung und die Auswertung von Daten wirklich enorm sind. Aber gleichzeitig steigt auch das Missbrauchspotenzial. Wer Informationen und persönliche Daten hat, hat Macht und weiß zum Beispiel, was jemand möchte, bevor der Betreffende es selber weiß. Man bekommt aufgrund der Analyse eines alten Surfverhaltens Angebote. Das gilt insbesondere für junge Leute, um deren Schutz wir uns in verstärktem Maße kümmern müssen. Wer einmal nach bestimmten Kleidungsstücken gesucht hat, bekommt sie oder Ähnliches immer wieder angeboten. Wer einmal nach einer bestimmten Band gesurft hat, bekommt die Kleidung, die die Band trägt, immer wieder angeboten.
Alle sind dabei und spielen mit dem neuen Goldbarren „Information und Daten“. Alle sind dabei, die NSA sowieso, aber auch Facebook und Amazon. Wir Verbraucher zahlen immer, entweder mit Geld oder mit Informationen. Ich meine, dass daraus etwas anderes erwächst, als mancher Redner glauben machen will. Herr Heck, nachdem das Gesetz schon so ausgehöhlt wurde, enden Sie noch mit dem Satz, die Verbraucherverbände sollten mit Augenmaß und Zurückhaltung von der neuen Klagemöglichkeit Gebrauch machen. Das finde ich irgendwie putzig. Gibt es nun ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung oder nicht?
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Sie bitten gleich bei der Einführung eines kleinen, begrenzten Verbandsklagerechts darum, es erst gar nicht zu nutzen.
(Dr. Stefan Heck [CDU/CSU]: Das habe ich nicht gesagt!)
– Ich habe es etwas übertrieben dargestellt. Sie haben von Augenmaß gesprochen, aber nicht gesagt: Es ist Ihr gutes Recht. Sie leben in einer Demokratie. Also nutzen Sie es, wenn es nötig ist.
Es ist auch putzig, den Verbraucherverbänden zu unterstellen, dass sie gegen jeden klagen werden. So viel Geld haben diese auch nicht, um jedes Prozessrisiko einzugehen. Ihnen geht es wie allen anderen: Sie werden sich überlegen, was sie tun.
Im Bereich der Datenerhebung gibt es Chancen für Wohlstand und Entwicklung, aber auch ein Einfallstor für die Gier nach immer mehr Daten. Was wir hier sicherstellen müssen, ist nichts anderes, als den Kern des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, genauso wie es das Bundesverfassungsgericht definiert hat, zu erhalten und zu beschützen. Das tut dieses Gesetz meines Erachtens nicht.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Überlegen Sie einmal, wo überall Daten anfallen. Ich nehme einmal ein Beispiel, das uns betreffen könnte. Im November dieses Jahres gab es vier Sitzungswochen. Womöglich hat jemand von Ihnen nach diesen Wochen eine Diät-App aus dem Internet heruntergeladen, weil er meint, dass nach vier Wochen bewegungsarmer Zeit und allerhand Keksen zwischendurch Diät nottut. Wer von Ihnen wäre eigentlich in der Lage, herauszufinden, ob der Anbieter dieser Diät-App am Ende Ihre Daten wirklich gelöscht hat? Wer von Ihnen wüsste, wie man rechtlich den entsprechenden Weg beschreitet? Fakt ist doch: Wir reden von Datensouveränität; aber die Kontrolle und die Umsetzung sind für den Einzelnen gar nicht möglich, weil man den Missbrauch teilweise gar nicht erkennt.
Dahinter stehen ein wirtschaftlicher Missbrauch und zum Teil auch organisierte Datenkriminalität. Wir haben eine totale Schieflage, und zwar bei den ganz großen internationalen Konzernen, die die Weltkonzerne werden wollen und am Ende am liebsten so viele Daten haben wollen, dass sie in jedem Wirtschaftszweig alles anbieten können. Natürlich gibt es auch ein paar kleine Anbieter. Bei allen stellt sich aber die Frage: Wie können die einzelnen Kunden ihr Recht durchsetzen?
Es gibt Individualklagerechte gegenüber Unternehmen, zum Beispiel das Recht auf Löschung der Daten, das aber extrem schwierig umzusetzen ist. Es gibt Datenschutzbehörden, die die Aufsicht auszuüben haben. Schauen Sie sich einmal an, wie sich der Hamburgische Datenschutzbeauftragte mit Facebook abmühte. Selbst der Minister hat nicht das geliefert, was er zu liefern angekündigt hat. Angesichts dessen wissen wir, dass die Individualklagerechte und die Datenschutzbehörden allein nicht ausreichen. Wir brauchen, um Waffengleichheit herzustellen, ein Verbandsklagerecht, und zwar ein umfängliches.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Das beste Recht macht ja keinen Sinn, wenn man es am Ende nicht umsetzen kann.
Ich sage Ihnen: Der Ansatz in diesem Gesetzentwurf war gut; aber im Rahmen der Beratungen ist der Entwurf immer schlechter geworden. Das Struck’sche Gesetz hat schon Geltung erlangt, bevor der Gesetzentwurf, lieber Kollege Fechner, überhaupt das Licht des Bundestages erblickt hat, und Sie sind auch nicht zur Fassung des Referentenentwurfs zurückgegangen; die Kollegin Lay hat das vorhin in aller Klarheit dargestellt. Sie sehen bestimmte begrenzte Klagemöglichkeiten bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor; aber bezüglich der Benachrichtigungen über das, was überhaupt gespeichert ist, bezüglich Auskunftsrechten und Löschungspflichten haben Sie diese Klagemöglichkeit nicht vorgesehen.
Wenn Herr Kelber hier Klaus Müller lobt – den kann man auch loben –, dann frage ich, warum man so viel Misstrauen gegenüber den Verbraucherzentralen hat. Gewähren Sie ihnen doch an dieser Stelle ein umfassendes Klagerecht. Das tun Sie aber nicht.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Es fehlen weitere Punkte.
Aber dafür ist jetzt keine Zeit mehr, Frau Künast.
Ich komme zum Schluss. – Die Vogel-friss-oder-stirb-Mentalität, die die Monopole den Kunden gegenüber an den Tag legen, gehen Sie auch nicht an. Das Gegenteil von gut ist: gut gemeint, aber schlecht gemacht. Sie haben bei der Reform des Verbandsklagerechts zwar den Fuß in der Tür; aber damit sind wir noch lange nicht fertig. Das ist lediglich der erste kleine Schritt.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Vielen Dank. – Jetzt hat der Kollege Dr. Johannes Fechner für die SPD-Fraktion das Wort.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6304612 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 146 |
Tagesordnungspunkt | Durchsetzung von Verbraucherdatenschutz |