17.12.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 146 / Tagesordnungspunkt 11

Johannes FechnerSPD - Durchsetzung von Verbraucherdatenschutz

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Nachdem die SPD-Fraktion mit der Mietpreisbremse und den Marktwächtern schon zwei Meilensteine für eine bessere Verbraucherpolitik in Deutschland durchgesetzt hat, schaffen wir nun mit der Erweiterung der Verbandsklagerechte bei Datenschutzverstößen eine dritte entscheidende Verbesserung für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland. Die SPD-Fraktion steht damit für einen effektiven Verbraucherschutz. Wir reden nicht nur, sondern wir schaffen mehr Verbraucherschutz in Deutschland.

(Beifall bei der SPD)

Dank an das Ministerium, Herr Staatssekretär Kelber. Ihr sehr guter Referentenentwurf ist hier ja nahezu unverändert zur Abstimmung vorgelegt worden. Damit tragen wir dem Umstand Rechnung, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger Onlineverträge abschließen. Das ist eine positive Entwicklung; aber dabei darf der Verbraucherschutz natürlich nicht zu kurz kommen. Wenn Daten zweckentfremdet werden, etwa zu Werbezwecken, zur Erstellung von Profilen oder für den Datenhandel, dann ist das für den Verbraucher nicht immer erkennbar. Wenn der Datenschutzverstoß dann doch bekannt wird – oft kann ein Datenschutzverstoß ja weitreichende Beeinträchtigungen für das Persönlichkeitsrecht haben –, dann ist es für den einzelnen Verbraucher nicht einfach, seine Rechte gegenüber großen Internetkonzernen durchzusetzen.

Deshalb ist es im Interesse eines effektiven Verbraucherschutzes notwendig, dass versierte Verbände wie die Verbraucherzentrale mit ihren Erfahrungen und Kompetenzen im Bereich des Datenschutzes die Rechte wahrnehmen können und auch bei Datenschutzverstößen Unterlassungsklagen erheben können. Wir brauchen effektive Mechanismen, um den Datenschutz für die Verbraucher zu sichern. Dieses Gesetz war überfällig.

(Beifall bei der SPD)

Ausdrücklich will ich hier klarstellen, dass wir das materielle Datenschutzrecht nicht ändern, weder verschärfen noch verwässern, sondern kompetenten und seriösen Verbänden diese Klagebefugnis zukommen lassen. Es drohen also keine Abmahnwellen von Mitbewerbern oder von zwielichtigen Anwaltskanzleien, wie wir es aus anderen Rechtsbereichen kennen.

Schließlich stellen wir mit dem Gesetz klar, dass online abgeschlossene Verträge so gekündigt werden können, wie sie abgeschlossen werden. Oft haben Verbraucher böse Überraschungen erlebt, wenn in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die man in der Regel nicht durchliest, geregelt war, dass online abgeschlossene Verträge nur in Papierform gekündigt werden können. Zukünftig wird es keine bösen Überraschungen geben. Wir haben das Verbot durchgesetzt, dass in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine strengere Form als die Textform für Kündigungen vereinbart werden kann.

Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir schaffen nach der Mietpreisbremse und den Marktwächtern mit diesem Gesetz eine weitere große Verbesserung für die Verbraucherinnen und Verbraucher, und wir freuen uns als SPD-Fraktion sehr, dass wir diese wichtigen Ziele durchsetzen konnten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Jetzt spricht Dr. Volker Ullrich, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6304613
Wahlperiode 18
Sitzung 146
Tagesordnungspunkt Durchsetzung von Verbraucherdatenschutz
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