Metin HakverdiSPD - Durchsetzung von Verbraucherdatenschutz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir noch vor dem Jahreswechsel die Änderung des Unterlassungsklagengesetzes verabschieden können. Das ist eine gute Nachricht für die Verbraucherinnen und Verbraucher in unserem Land. Das ist aber auch eine gute Nachricht für unseren Rechtsstaat und für unsere Rechtsordnung insgesamt.
Für die Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet die Änderung des Unterlassungsklagengesetzes, dass sie nicht mehr auf sich allein gestellt sind, wenn sich Unternehmen nicht an die Vorschriften des Datenschutzes halten, wenn Unternehmen gegen Datenschutzrechte verstoßen. Künftig haben sie Verbraucherverbände als starke Partner an ihrer Seite. Diese können Unternehmen, die sich nicht an unsere Rechtsordnung im Bereich des Datenschutzes halten, abmahnen und Unterlassungsklage erheben. Für unsere Rechtsordnung, unseren Rechtsstaat bedeutet die Änderung des Unterlassungsklagengesetzes eine bessere Durchsetzung des Datenschutzrechts insgesamt.
(Beifall bei der SPD)
Die Datenerhebung und die Datenverarbeitung durch die vielen verschiedenen Unternehmen sind komplex und unterschiedlich. Deshalb kann es sein, dass die einzelnen Verbraucher ihre subjektiven, individuellen Rechte nicht immer wahrnehmen und durchsetzen. Das mag daran liegen, dass sie sich wegen eines einzelnen Verstoßes nicht auf den Rechtsweg begeben wollen, vielleicht auch, weil sie sich mit den Googles und Facebooks dieser Welt nicht allein anlegen wollen. Das aber führt dazu, dass das objektive Recht insgesamt verzerrt wird. Eine rechtswidrige Praxis kann sich etablieren. Was Unrecht ist, kann zur Gewohnheit werden. Das darf nicht sein, insbesondere nicht im Bereich des Datenschutzrechts. Das Datenschutzrecht ist zu wichtig.
Die digitale Durchdringung aller Lebensbereiche führt zur Erhebung von Daten aus allen Lebensbereichen. Wenn wir Auto fahren, wenn wir im Internet surfen, wenn wir heizen, wenn wir einkaufen, sogar wenn wir den Kühlschrank öffnen – Daten werden entweder schon heute oder in naher Zukunft überall erhoben. Deshalb ist es in unser aller Interesse, dass sich Datenschutzverstöße nicht als Kavaliersdelikte etablieren. Es ist wichtig, dass das Datenschutzrecht besser durchgesetzt wird.
(Beifall bei der SPD)
Die Änderung des Unterlassungsklagengesetzes hilft also nicht nur der einzelnen Verbraucherin und dem einzelnen Verbraucher, sondern verschafft unserer Rechtsordnung insgesamt mehr Geltung. Die Unternehmen, die sich bereits heute an die geltenden Vorschriften des Datenschutzrechts halten, können sich darauf verlassen, dass sich zukünftig Verbraucherverbände auch für sie einsetzen werden. Zukünftig werden die Unternehmen, die einen rechtswidrigen Wettbewerbsvorteil haben, weil sie sich nicht an persönliche Datenschutzrechte halten, damit rechnen müssen, von den Verbraucherverbänden abgemahnt zu werden. Das ist gut für einen fairen Wettbewerb.
(Beifall bei der SPD)
Gestatten Sie mir zum Abschluss den Hinweis, dass die SPD-Fraktion den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern noch um einen weiteren Baustein erweitern will: Wir wollen die Möglichkeit von Musterfeststellungsklagen einführen. Ich freue mich auf das neue Jahr und auf den Entwurf des Justizministeriums diesbezüglich.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6304668 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 146 |
Tagesordnungspunkt | Durchsetzung von Verbraucherdatenschutz |