17.12.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 146 / Tagesordnungspunkt 13

Stephan MayerCDU/CSU - Änderung des Parteiengesetzes

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Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr verehrte Kollegen! Zunächst möchte ich als positiv festhalten: Es ist gut, dass wir uns in der Großen Koalition auf eine Novellierung des Parteiengesetzes verständigt haben und dass diese Novellierung zum 1. Januar des kommenden Jahres sehr zeitnah in Kraft treten kann.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich glaube, gerade angesichts der derzeitigen Herausforderungen, die sich unserem Land stellen, wird noch deutlicher, welch große Bedeutung Parteien in unserer heutigen Zeit haben. Gerade in unserer sehr pluralistischen Gesellschaft ist es aus meiner Sicht unverzichtbar, dass die Parteien auf staatliche Teilfinanzierung zurückgreifen. Die jetzt vorgesehene Erhöhung ist in vollem Umfang maßvoll und auch verantwortungsvoll. Sie beträgt weniger als 20 Prozent.

Was auch erwähnt werden muss: Es ist die erste Erhöhung seit 2002. Es gab seit 2002 keine Erhöhung der Beträge, die den Parteien pro errungene Wählerstimme bzw. pro 1 Euro Mitgliedsbeitrag oder unter Berücksichtigung sonstiger erzielter Zuwendungen zufließen, sodass diese Erhöhung aus meiner Sicht in jeder Hinsicht als maßvoll zu bezeichnen ist.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich vergieße keine Krokodilstränen, sondern sage es sehr ernsthaft: Ich bedauere es wirklich, dass die Oppositionsfraktionen dieser gesetzlichen Novellierung offenbar nicht zustimmen können, obschon sie gleichermaßen von den erhöhten Beträgen profitieren. Ich gehe davon aus, dass sie diese auch in Anspruch nehmen werden, statt auf diese Zusatzeinnahmen zu verzichten. Dennoch hielte ich es für sehr erfreulich, wenn auch Sie dieser Novellierung zustimmen könnten, weil damit neben der Erhöhung der staatlichen Teilfinanzierung demokratischer Parteien aus meiner Sicht auch weitere wichtige Änderungen am Parteiengesetz vorgenommen werden.

Ich halte es für sehr erfreulich, dass es gelungen ist, die Umgehungsgeschäfte, wie beispielsweise von der AfD im Rahmen eines durchaus als ominös zu bezeichnenden Goldhandels vorgenommen, in Zukunft nicht mehr möglich sind.

(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Hoffentlich!)

Es ist in Zukunft nicht mehr möglich, dass man die relative Obergrenze durch Goldverkäufe umgeht, sondern in Zukunft wird es eine Saldierung der An- und Verkäufe geben, sodass dieses Umgehungsgeschäft, das insbesondere von der AfD betrieben wurde, in Zukunft nicht mehr möglich ist.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Wenn sich die AfD jetzt lauthals beschwert und behauptet, das sei verfassungswidrig, weil es ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot sei, dann möchte ich klar entgegnen – dies ist auch in der Sachverständigenanhörung am vergangenen Montag bestätigt worden –, dass es sich allenfalls um eine unechte Rückwirkung handelt. Es ist also keine echte Rückwirkung im verfassungsrechtlichen Sinne, sodass keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Neuregelung bestehen.

Ich halte es auch für einen Fortschritt, dass wir jetzt eine Regelung mit aufnehmen, dass den Parteien, die es über sechs Jahre hinweg ununterbrochen unterlassen, einen Rechenschaftsbericht abzugeben, endlich die Parteieigenschaft entzogen wird.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Es gebietet aus meiner Sicht der Anstand, dass man, wenn man als Partei schon gewisse Privilegien in Anspruch nimmt, dann zumindest der Verpflichtung nachkommt, einmal jährlich beim Bundestagspräsidenten einen Rechenschaftsbericht abzugeben. Es ist auch so, dass Parteien, die über sechs Jahre hinweg an keiner Wahl teilnehmen, die Parteieigenschaft verlieren. Deshalb halte ich es nur für konsequent, dass die Parteieigenschaft auch dann entzogen werden kann, wenn man über sechs Jahre hinweg keinen Rechenschaftsbericht abgibt.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wir werden heute noch einen Änderungsantrag zu behandeln haben, der von der Großen Koalition eingebracht wird und sich darauf bezieht, dass in einem Teilpunkt auf die Indexierung, die ursprünglich ab 2017 vorgesehen war, verzichtet wird, um vor allem die Gefahr der sogenannten Doppelindexierung zu vermeiden. Es geht darum, dass man bei den Zuwendungen, die den Parteien zufließen, sowie bei den Mitgliedsbeiträgen und den Mandatsträgerbeiträgen keine Erhöhung der Beträge entsprechend dem Preisindex vornimmt. Ich halte dies für eine sachgerechte Lösung, vor allem vor dem Hintergrund der sonst drohenden Doppelindexierung.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, es gibt einen Änderungsantrag der Linken,

(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Nee, nee, nee! Der war vorher da!)

der vorsieht, dass bei natürlichen Personen die Grenze, was die Spendenmöglichkeit anbelangt, bei 25 000 Euro liegen soll.

(Burkhard Lischka [SPD]: Der ist schlecht, der Antrag!)

Bei juristischen Personen ist die Spendenmöglichkeit sogar ausgeschlossen.

(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Erkläre ich gleich!)

– Schön, wenn Sie darauf eingehen. Ich möchte Ihnen aber gleich vorhalten, dass Ihr Sachverständiger Ihnen dabei nicht gefolgt ist.

(Burkhard Lischka [SPD]: Genau! – Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Sie waren doch gar nicht da!)

Vor Ihrem Sachverständigen hat Ihr Änderungsantrag keine Gnade gefunden, sondern er hat ihn, genauso wie alle anderen Sachverständigen auch, als eklatant verfassungswidrig bezeichnet.

(Burkhard Lischka [SPD]: Zerrissen! – Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Hat er nicht! Sie waren doch nicht da!)

Insoweit ist selbst Ihr eigener Sachverständiger mit Ihrem Änderungsantrag hart ins Gericht gegangen.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, dass wir mit dieser Änderung des Parteiengesetzes wirklich eine moderate und notwendige Fortschreibung unseres Parteienrechts vornehmen. Wie gesagt – das meine ich wirklich sehr ernst –, ich würde es außerordentlich begrüßen, wenn diese Novellierung in diesem Hohen Haus eine größtmögliche Unterstützung erfahren würde. Deshalb noch einmal der dringende, aber auch sehr ernsthafte Appell an die Oppositionsfraktionen, dieser Änderung des Parteiengesetzes zuzustimmen.

Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Vielen Dank. – Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt die Kollegin Halina Wawzyniak.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6304836
Wahlperiode 18
Sitzung 146
Tagesordnungspunkt Änderung des Parteiengesetzes
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