17.12.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 146 / Tagesordnungspunkt 13

Gabriele FograscherSPD - Änderung des Parteiengesetzes

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Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Politische Parteien leisten einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren unseres Staates. Die Aufgaben, die ihnen durch das Grundgesetz und das Parteiengesetz gegeben sind, können sie nur mit erheblichem finanziellem Aufwand erfüllen. Um diese Mittel aufzubringen, finanzieren sich Parteien aus verschiedenen Quellen: aus Mitglieder- und Mandatsträgerbeiträgen sowie Spenden, also Zuwendungen, und aus Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit sowie aus staatlicher Teilfinanzierung auf Wählerstimmen und Zuwendungen. Bisher erhöhen alle Einnahmen, also der Umsatz aus unternehmerischer Tätigkeit, die relative Obergrenze, die entscheidend ist für staatliche Zuschüsse.

Diese Regelungen haben zwei Parteien in Deutschland genutzt. Sie haben Handel betrieben mit Gold bzw. Geld, was zwar Umsatz, aber keinen oder nur einen geringen Gewinn brachte. So wurde die relative Obergrenze aufgebläht, um mehr staatliche Zuschüsse zu generieren. Das entspricht nicht dem Geist des § 19 a Absatz 4 Parteiengesetz.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb führen wir die Saldierung wieder ein. In Zukunft ist der Gewinn Teil der Grundlage für die Bemessung der staatlichen Zuschüsse. Wir passen die Beiträge aus der staatlichen Teilfinanzierung an die Preisentwicklung an. Das ist seit 2002 nicht mehr geschehen. Ab 2017 soll der Betrag auf die Wählerstimmen – ebenso wie die absolute Obergrenze – dynamisiert werden.

Die im Entwurf geplante Indexierung auch auf den Zuwendungsanteil haben wir in einem Änderungsantrag gestrichen. Das hatte ich bereits in meiner Rede zur ersten Lesung des Gesetzentwurfes angekündigt. Diese Änderungsnotwendigkeit wurde uns auch von den Sachverständigen in der Anhörung am vergangenen Montag bestätigt. Ohne diese Änderung würde der Zuwendungsanteil unverhältnismäßig steigen. Das ist nicht zu rechtfertigen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Zudem würde sich das Verhältnis zwischen Zuwendungsanteil und Wählerstimmenanteil zulasten des Wählerstimmenanteils verschieben, und das wollen wir nicht. Die Reform des Parteiengesetzes im Jahr 2002 folgte dem Vorschlag der damaligen Kommission unabhängiger Sachverständiger, ein möglichst ausgeglichenes Verhältnis zwischen beiden Anteilen zu schaffen.

Die weiteren Neuerungen wie der Rückfluss der Strafzahlungen in den Bundeshaushalt, die Sanktionierung von Verstößen gegen die Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung, die Berücksichtigung von Mitgliedsbeiträgen bei den Publikationspflichten und die Erfassung von erbrachten Leistungen von Nichtmitgliedern sind hier bereits ausführlich dargelegt worden.

Leider konnte sich die Opposition nicht dazu durchringen, bei diesem Gesetzentwurf mitzumachen.

(Max Straubinger [CDU/CSU]: Die Opposition kapiert es nicht!)

Alle Sachverständigen begrüßen die Neuregelung bzw. sehen darin kein Problem, die Opposition ja eigentlich auch nicht. Das kam in den zahlreichen Berichterstatterrunden zum Ausdruck. Doch sie hat ihre Zustimmung letztlich an vermeintlich schärfere Transparenzregeln geknüpft,

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)

die wir in den vorliegenden Anträgen nachlesen können.

Ich möchte festhalten: Mit den jetzt vorgesehenen Änderungen schaffen wir mehr Transparenz.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

So werden die Mitgliedsbeiträge bei der Veröffentlichungspflicht ab 10 000 Euro einbezogen, und es werden die Gewinne und nicht mehr der Umsatz aus unternehmerischer Tätigkeit ausgewiesen.

Die Linken fordern in ihrem Antrag das Verbot von Spenden von juristischen Personen

(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Ja! Sehr gute Idee!)

und des Parteisponsorings sowie die Begrenzung von Spenden von natürlichen Personen auf 25 000 Euro.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Burkhard Lischka [SPD]: Dann gibt es keine Würstchen mehr!)

Dazu erklärte der von den Linken für die Anhörung benannte Sachverständige:

Die drei Vorschläge der Linken gehen allerdings zu weit. Erstens erscheint ein pauschales Verbot von Spenden juristischer Personen wenig sinnvoll: ...

(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Aber verfassungsrechtlich zulässig!)

Zweitens scheint es ebenso überzogen, Parteisponsoring per se zu verbieten.

Auch die von Ihnen vorgeschlagene Spendenobergrenze hält der Sachverständige Dr. Koß führt zu niedrig. Auch andere Sachverständige kritisierten die Vorschläge.

Nun haben die Grünen noch einen Entschließungsantrag vorgelegt, der zur Transparenz beitragen soll.

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)

Auch hier wird wieder eine Regelung für die separate Ausweisung des Sponsorings in den Rechenschaftsberichten gefordert. Wir, die SPD-Bundestagsfraktion, sind gerne bereit, da mitzumachen; so steht es ja auch in unserem Wahlprogramm von 2013.

(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, dann!)

Doch bisher liegen keine praktikablen Vorschläge vor.

Einigen anderen Punkten, die sie von den Grünen vorschlagen, stehen wir offen gegenüber. Diese Punkte waren allerdings nicht Bestandteil der Gespräche. Wir alle hatten uns von Anfang an darauf geeinigt, dass sich der Gesetzentwurf auf Vorhaben beschränken sollte, die alle Fraktionen befürworten, um eine gemeinsame Einbringung zu ermöglichen. Leider haben Sie von den Grünen dann Ihre Zustimmung von den weiter gehenden Transparenzregelungen abhängig gemacht.

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!)

Aber auch wenn man weiter gehende Forderungen hat, kann das doch kein Grund sein, sich Gesetzesänderungen zu verschließen, die als sinnvoll erachtet werden.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den letzten Tagen konnte man in der Presse so etwas lesen wie „Selbstbedienungsladen“, „Wünsch-dir-was im Bundestag“, „Mehr nehmen, aber wenig geben“ und Ähnliches. Deshalb möchte ich nochmals klarstellen: Wir weiten die staatliche Teilfinanzierung nicht aus; denn die absolute Obergrenze, also die Summe des Geldes, das alle Parteien zusammen bekommen, wird nicht angehoben. Im Gesetzentwurf heißt es dazu:

Die Regelungen des Entwurfs haben weder für den Bund noch für die Länder höhere Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand zur Folge.

Abschließend möchte ich allen Mitberichterstattern danken, die sich seit mehr als einem Jahr mit diesem Thema immer wieder befasst haben. Dank gilt auch den Schatzmeistern der Parteien, die uns mit ihrem Fachwissen unterstützt haben. Zu guter Letzt auch ein herzlicher Dank an das Bundesinnenministerium, das uns mit Rat und Tat zur Seite gestanden hat.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Nächste Rednerin ist für Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Britta Haßelmann.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6304899
Wahlperiode 18
Sitzung 146
Tagesordnungspunkt Änderung des Parteiengesetzes
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