Britta HaßelmannDIE GRÜNEN - Änderung des Parteiengesetzes
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es sehr bedauerlich, dass Sie auf unsere Vorschläge nicht eingegangen sind
(Max Straubinger [CDU/CSU]: Das stimmt ja nicht!)
und wir dem Entwurf zur Änderung des Parteiengesetzes, der heute vorliegt, nicht zustimmen können.
(Dr. Patrick Sensburg [CDU/CSU]: Doch!)
Sie sind nämlich unserem Wunsch, bei den Punkten „Transparenz“ und „Offenlegungspflichten“ endlich etwas zu tun, und unseren Vorstellungen in keiner Art und Weise nachgekommen.
(Zuruf von der CDU/CSU: Das stimmt so nicht!)
Ich glaube, dass es richtig und wichtig ist, noch einmal zu betonen, damit das auch in der öffentlichen Debatte deutlich wird, dass Parteien eine gute finanzielle Ausstattung benötigen, damit sie ihren Aufgaben nachkommen können, und dass das in einem Parteiengesetz geregelt ist, damit Parteien nicht nur individuell auf Private und auf Spenden Dritter angewiesen sind; denn das würde es manchen Parteien total erschweren, ihrem Auftrag und ihrer Arbeit nachzukommen. Deshalb ist die Forderung, die Finanzierung und die Grundlagen dafür in einem Parteiengesetz zu regeln, ein sehr zentraler und wichtiger Punkt; den teilen und unterstützen wir.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE])
Wir haben auch manche Ihrer Änderungen befürwortet.
Ehrlich gesagt kann ich das Gejammere und Geschrei
(Helmut Brandt [CDU/CSU]: Von wem? – Max Straubinger [CDU/CSU]: Von wem denn?)
der Partei AfD
(Helmut Brandt [CDU/CSU]: Aha!)
in keiner Art und Weise nachvollziehen, meine Damen und Herren, um auch das einmal ganz deutlich zu sagen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)
Es ist nicht Sinn und Zweck des Parteiengesetzes, dass Parteien durch Umsatzgeschäfte und durch trickreiche Einnahmen – Stichwort: Geld gegen Gold – Unterstützung in der Öffentlichkeit sozusagen kreieren – da entsteht ein falscher Eindruck –, um damit eine höhere staatliche Finanzierung zu erhalten. Dass jetzt eine gesetzliche Lücke geschlossen und einer Fehlinterpretation der Boden entzogen wird, ist absolut richtig. Diese Haltung teilen wir.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN)
Dem ganzen Gejammere und Gezetere muss man eine deutliche Absage erteilen.
In der Sachverständigenanhörung habe ich die Sachverständigen gefragt, ob sie irgendeinen seriösen Schatzmeister einer Partei kennen, der durch solche Umsatzgeschäfte Einnahmen kreiert. Die Antwort war: Nein, wir kennen niemanden.
Aber es gibt ganz große Lücken in Ihrem Gesetz. Das Thema „Sponsoring“, das Thema „Absenkung von Veröffentlichungspflichten“, das Thema „Obergrenzen bei Spenden“, die Frage der Beschränkung der Spendenmöglichkeit auf natürliche Personen – all diesen Fragen sind Sie ausgewichen. Ich glaube, dass es richtig und wichtig ist – das zeigen auch die vielen öffentlichen Diskussionen, und das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern, den Verbänden und Institutionen schuldig –, dass hier mehr Transparenz und Offenlegung geschaffen werden.
Ich finde es sehr bedauerlich, dass Sie hier jeden Vorschlag abgelehnt haben bis hin zu einer Regelung für das Sponsoring. Da kann ich Sie, meine Damen und Herren, wirklich nicht verstehen; denn nicht nur die Grünen sagen, dass wir endlich eine gesetzliche Regelung für das Sponsoring brauchen. Den Bericht des Bundestagspräsidenten, der offensichtlich nicht unserer Partei angehört, will ich kurz zitieren – es ist die Drucksache 18/100 –:
Ich wiederhole daher meine Anregung, das Parteiensponsoring spezifisch parteienrechtlichen Regelungen zu unterwerfen.
Und dann macht er einen Vorschlag, und zwar den gleichen Gesetzesvorschlag, den auch wir gemacht haben: Nehmen Sie die Regelung zum Sponsoring in den § 24 auf. Hier ducken Sie sich weg. Sie drücken sich weg. Das ist falsch. Das kann ich nicht verstehen. Dafür gibt es auch keine sachliche Begründung. Eine Regelung für das Sponsoring fordern nicht nur die Grünen, sondern auch Verbände wie LobbyControl und Transparency International, aber auch der Bundestagspräsident. Warum kommen Sie dieser richtigen Forderung nicht einfach einmal nach?
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Lassen Sie mich ganz zum Schluss etwas zu Ihrem Änderungsantrag sagen, meine Damen und Herren von den Linken. Wir haben das Thema „Zuwendungsanteil und Wählerstimmenanteil“ in der Anhörung aufgemacht und darauf hingewiesen, dass es hier aufgrund der doppelten Dynamisierung, die Sie sich ursprünglich überlegt hatten, eine Schieflage gibt. Nicht verstehen kann ich, dass Sie das jetzt nur für die Zukunft festlegen und nicht insgesamt darauf verzichten. Deshalb wird es zu diesem Änderungsantrag nur eine Enthaltung geben.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Abschließender Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Helmut Brandt für die CDU/CSU.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6304900 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 146 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Parteiengesetzes |