Helmut BrandtCDU/CSU - Änderung des Parteiengesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Die Änderungen im Parteiengesetz, die wir heute – in den wesentlichen Punkten im Einklang mit allen Fraktionen – verabschieden, haben in den vergangenen Tagen einige Aufmerksamkeit in den Medien erfahren. Es ist mir deshalb wichtig, zwei der geplanten Neuregelungen noch einmal besonders in den Fokus zu nehmen.
Mit dem vorliegenden Entwurf werden die Einnahmen einer Partei aus ihrer Unternehmenstätigkeit für die Berechnung der relativen Obergrenze künftig nur noch in Höhe des positiven Saldos berücksichtigt. Um größtmögliche Transparenz – davon ist ja hier immer wieder die Rede – über die Einnahmen, aber auch über die Ausgaben der Parteien zu ermöglichen, wurde schon 2002 das Verrechnungsgebot eingeführt. Damit war aber nicht die Absicht verbunden, künstlich hohe Umsätze ohne Gewinnabsicht zu generieren, wie es die AfD mit ihrem Goldhandel macht und die Partei mit dem sinnvollen Namen Die Partei mit dem Tausch von 80 Euro gegen 100 Euro-Scheine. Das ist nach meiner Auffassung die Erschleichung von staatlichen Subventionen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und der Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Das Prinzip der Kopplung staatlicher Finanzierung an die Einnahmen einer Partei soll im Grunde genommen deren Unabhängigkeit vom Staat sichern. Dass Parteien sich Einnahmen aus unternehmerischer Tätigkeit verschaffen, ist demgemäß durchaus erwünscht. Auch hieran soll staatliche finanzielle Förderung durchaus anknüpfen. Staatliche Gelder sollen aber nur dann fließen, wenn Bürger eine Partei gezielt unterstützen. Die Einnahmen sollen den Rückhalt der Partei in der Bevölkerung widerspiegeln. Gezielt herbeigeführte Verlustgeschäfte erfüllen diesen Zweck erkennbar nicht und führen auch nicht dazu, dass die Partei von staatlicher Förderung unabhängig ist. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall. Das wollen wir mit der Gesetzesänderung unterbinden.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Außerdem haben wir uns entschlossen, die Beträge, die die Parteien jährlich im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung erhalten, zu erhöhen. Eines will ich dabei klarstellen, auch wenn es schon gesagt worden ist: Wir erhöhen nicht das jährliche Gesamtvolumen – das ganze Geschrei darum halte ich für völlig an den Haaren herbeigezogen –, sondern es wird nur das nachvollzogen, was 2011 versäumt wurde, nämlich eine Anpassung der Höhe nach. Diese ist seit 2002 nicht mehr erfolgt, und diese nehmen wir jetzt in moderater Weise vor.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Wir haben außerdem eine Indizierung vorgenommen und diese im Grunde genommen identisch an die Entwicklung der absoluten Obergrenze angekoppelt, die seit 2011 gilt. Dadurch ist in Zukunft ein kontinuierlicher Inflationsausgleich gewährleistet.
Abschließend noch ein paar Worte zu dem Antrag der Fraktion Die Linke und auch zu dem Entschließungsantrag der Grünen: Die Regelungen des Parteienrechts sind ausschließlich Sache dieses Parlamentes. Dass Sie von der Linken in Ihrem Antrag verlangen, dass die Regierung dazu ein Gesetz vorlegt, halte ich nicht für korrekt. Davon unabhängig wären wir auch inhaltlich nicht mit Ihnen einig. Das gilt im Übrigen genauso für Ihren Antrag, Frau Haßelmann, den Sie hier so vehement verteidigt haben.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aus gutem Grund!)
Denn ein grundsätzliches Verbot von Unternehmensspenden ist nach unserer Auffassung verfassungsrechtlich mehr als bedenklich.
(Widerspruch der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE])
Das stellt nicht nur einen Eingriff in die Freiheit der Parteien, sondern auch in die Dispositionsfreiheit der Spender über ihr eigenes Vermögen dar. Nach meiner Auffassung – ich teile Ihre Auslegung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ausdrücklich nicht – ist das so nicht zu machen.
Der Gefahr der Einflussnahme des Spenders auf eine Partei wird ja durch die Rechenschaftsberichte begegnet. Dort kann man genau nachlesen, wer wie viel welcher Partei gespendet hat. Die notwendige Transparenz ist also absolut gegeben.
(Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE])
Dies hat auch die Sachverständigenanhörung am 14. Dezember bestätigt. Keiner der Sachverständigen hat gefordert, dass mehr Transparenz, als wir sie ohnehin schon geschaffen haben, tatsächlich geboten ist.
(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch! Beim Sponsoring schon! Drei von vier haben es gefordert!)
– Sie verkennen immer wieder, dass in § 24 Parteiengesetz das Sponsoring im Grunde genommen schon mit erfasst ist und auch Transparenzregelungen unterliegt.
(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!)
Deshalb ist es doch auch so – auch wenn Sie, Frau Haßelmann, es nicht wahrhaben wollen –, dass diese Empfehlung im GRECO-Bericht schon seit 2011 nicht mehr aufgeführt wird.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe den Präsidenten zitiert!)
Trotz des eben zwischen uns ausgetragenen kurzen Disputs möchte ich Ihnen für die gute Zusammenarbeit fast bis zum Schluss danken, die Sie allerdings aufgegeben haben, als Sie eine Forderung gestellt haben, der wir nicht nachkommen konnten. Das bedaure ich; denn anderthalb Jahre lang waren wir einer Meinung; das gilt für die Grünen und für die SPD. Frau Lambrecht ist leider nicht anwesend, sonst hätte ich ihr das gerne auch persönlich gesagt.
(Zuruf von der SPD: Wir richten das aus!)
Deshalb bin ich der Auffassung, dass wir alle diesem Gesetz zustimmen sollten.
Besten Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Damit schließe ich die Aussprache.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6304911 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 146 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Parteiengesetzes |