Alexandra Dinges-DierigCDU/CSU - Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Gehring, wir sind mit Sicherheit nicht zu kurz gesprungen, sondern wir sind knapp unter dem Weltrekord gelandet.
(Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da müssen Sie doch selber lachen! – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was sind das für Mäusesprünge?)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stehen heute Abend um 20.15 Uhr nach Monaten – man kann schon sagen Jahren – der Diskussionen hier. Wir haben uns ausgetauscht. Meine Kollegin Simone Raatz hat schon gesagt: Wir haben verschiedene Anhörungen gehabt, wir haben viele Experten aus verschiedensten Bereichen der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu Rate gezogen, um ein Ergebnis zu bekommen, das uns ein richtig großes Stück weiterbringt.
Ich bin der Meinung – das ist auch die Meinung meiner Fraktion, der CDU/CSU-Fraktion –, dass wir hier eine sehr gute Novelle zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz haben.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Ich gebe offen und ehrlich zu: Eine einfache Lösung gibt es nicht, sonst hätten wir auch nicht so lange gebraucht. Die gibt es schon gar nicht, wenn wir über das Befristungsrecht in der Wissenschaft reden. Jetzt werden einige fragen: Warum ist das eigentlich so schwierig?
Dazu ganz kurz: Es ist relativ einfach, sich das vorzustellen. Wir haben ein Spannungsfeld zwischen dem Wunsch der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf eine zuverlässige Perspektive einerseits und der Notwendigkeit der Flexibilität im Bereich der Wissenschaft andererseits. Warum ist die Flexibilität so wichtig? Ohne diese wären wir bei den Innovationen und bei der Spitzenforschung nicht vorne, sondern hinten. Deshalb müssen wir darauf achten, dass wir bei jeder Regelung, die wir neu einführen oder überarbeiten, diese Flexibilität beibehalten.
Aber ich gebe auch zu: In den letzten Jahren – die Evaluation stammt aus dem Jahr 2011; die Daten sind also ein bisschen älter – ist die Verlässlichkeit für den Werdegang der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler etwas kurz gekommen. Deshalb haben wir genau diesen Weg gefunden, lieber Herr Gehring, nämlich dass sich die Vertragslaufzeiten an der benötigten Zeit für die Qualifizierung orientieren müssen. Eine Mindestlaufzeit, lieber Herr Gehring und liebe Frau Gohlke, nützt überhaupt nichts.
(Beifall bei der CDU/CSU)
So gibt es auch Promovierende, die ihre Dissertation in einem Jahr schreiben. Was mache ich dann mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten? Das ist völliger Unsinn. Die Vertragslaufzeiten müssen sich sachgerecht an der Zeit, die jemand für die Qualifizierung braucht, orientieren. Das kann auch bei einer Verlängerung einer Doktorarbeit um beispielsweise sechs Monate geschehen. Die Vertragslaufzeit kann sich auch an der Laufzeit eines Drittmittelprojektes orientieren. Ich glaube, das kann man gar nicht oft genug sagen. Das bedeutet Zuverlässigkeit für unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Gleichzeitig brauchen wir, wie ich schon sagte, die Flexibilität. Wir als Gesetzgeber können nun wirklich nicht wissen, welches die Bedingungen des einzelnen Arbeitsvertrags vor Ort sind. Wie soll das funktionieren? Deshalb brauchen die Vertragspartner Spielraum. Aber ich sage an dieser Stelle auch ganz deutlich: Dieser Spielraum ist nicht beliebig, sondern er muss sich an der Qualifikation orientieren. Man kann das gar nicht oft genug sagen. Das bedeutet aber auch, dass sich die Vertragspartner zusammensetzen und sich darüber einigen müssen, worüber sie eigentlich reden. Das fand bisher nicht statt. Jetzt wird endlich festgehalten, um welche Qualifizierung es sich handelt und wie viel Zeit jemand braucht. Dafür gibt es dann einen Vertrag, und das garantiert die Zuverlässigkeit und Planbarkeit des Weges.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Lassen Sie mich noch zu einem Punkt kommen, der heute ganz kurz schon einmal angesprochen worden ist. Es geht um die studentischen Hilfskräfte. Auch da gab es viele Diskussionen. Wichtig ist für uns, dass endlich Klarheit besteht, wann ihre Hilfstätigkeiten auf den Höchstbefristungsrahmen angerechnet werden und wann nicht. Deshalb gibt es jetzt in der Novelle zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz einen eigenen Befristungstatbestand. In dem entsprechenden Passus wird ganz klar, dass Hilfstätigkeiten nicht auf den Höchstbefristungsrahmen angerechnet werden.
Damit dieser Rahmen nicht ausgenutzt wird, müssen wir ihn irgendwie definieren, auch weil das EU-Recht dies vorschreibt. Ursprünglich waren im Gesetzentwurf vier Jahre vorgesehen. Dieser Zeitraum war uns eindeutig zu kurz. Frau Ministerin Wanka hat es schon gesagt: Denken wir nur daran, dass der ganz normale Weg zum Master in der Regelstudienzeit fünf Jahre dauert. – Zudem gibt es verschiedene Arbeitsmöglichkeiten, etwa Teilzeitarbeit und Ähnliches. Wir sind also fest davon überzeugt, dass wir mit der Entscheidung für die sechs Jahre den richtigen Zeitraum getroffen haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind davon überzeugt, dass diese Novelle tatsächlich einen Ausgleich zwischen Flexibilität und Verlässlichkeit gebracht hat. Gleichzeitig sage ich ganz klar: Das Gelingen der Umsetzung liegt jetzt in der gemeinsamen Verantwortung der Wissenschaft und der Länder. Wir werden also sehr achtsam sein. In vier Jahren wird das Gesetz evaluiert. Ich bin fest davon überzeugt: Die Arbeitsbedingungen werden sich verbessern, und der Wissenschaftsstandort Deutschland wird gestärkt werden.
Vielen Dank.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6305167 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 146 |
Tagesordnungspunkt | Wissenschaftszeitvertragsgesetz |