Marcus HeldSPD - Private Sicherheitsfirmen
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Bereits im Februar dieses Jahres haben wir uns mit der Frage befasst, wie rechtliche Veränderungen in Bezug auf private Sicherheitsfirmen aussehen könnten. Hintergrund war und ist die Tatsache, dass private Sicherheitsfirmen heute einen wichtigen Bestandteil in der Sicherheitsarchitektur Deutschlands darstellen und sie an vielen Stellen nicht mehr wegzudenken sind. Daher stellt sich die Frage, ob die derzeitigen Anforderungen, insbesondere an die Zuverlässigkeit und die Qualifikation des Bewachungsunternehmers und des Personals, der gestiegenen Bedeutung in diesem Gewerbe noch entsprechen.
Wir freuen uns, dass der Bund-Länder-Ausschuss „Gewerberecht“ eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat und diese nun ein Eckpunktepapier vorgelegt hat. Stein des Anstoßes – das ist uns allen bekannt – ist die Situation in Flüchtlingsunterkünften, in denen Menschen aus unterschiedlichen Kulturen und mit unterschiedlichen Schicksalen zusammenleben. Hier gab es, wie bekannt, leider einige Unregelmäßigkeiten und Zwischenfälle, die uns zu Veränderungen animieren sollten.
Aktuell werden für die Erteilung einer Bewachererlaubnis benötigt: Zuverlässigkeit, geregelte Vermögensverhältnisse der Person, Nachweis erforderlicher Sachkunde, Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung. Der Ausschuss spricht sich klar dafür aus, kein sektorspezifisches Gesetz zu machen, sondern die Gewerbeordnung für private Sicherheitsunternehmen mit Jedermann-Befugnissen zu belassen und dies klar vom staatlichen Gewaltmonopol zu trennen.
Der Ausschuss macht aber auch darauf aufmerksam, dass jede Anhebung der Anforderungen an das Bewachungspersonal voraussichtlich den Anteil derjenigen Bewerber erhöhen wird, die die Sachkundeprüfung nicht bestehen. Deshalb sollen nach Auffassung des Ausschusses weitere Verschärfungen nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vorgenommen werden. Dies halte ich, meine sehr verehrten Damen und Herren, für sehr kritisch. Wir können nicht ernsthaft nur deshalb die Hürde für Zulassungen nicht höher legen, weil zu befürchten ist, dass dann weniger Bewerberinnen und Bewerber die Prüfung schaffen. Ich glaube, wir brauchen auch in Zukunft klare Vorgaben, objektive Kriterien, die sich tatsächlich am Bedarf orientieren und berücksichtigen, dass Beschäftigte im Bewachungsgewerbe mit Menschen zu tun haben und entsprechende Fertigkeiten mitbringen müssen.
Wo die Vorschläge des Ausschusses Sinn machen: Künftig soll die Erteilung einer Bewachererlaubnis durch einheitliche Behörden erfolgen, damit das Ausweichen von einer Erlaubnisbehörde auf eine andere nicht mehr funktioniert, wie das bisher der Fall ist. Es muss gesetzlich festgelegt werden, dass die Gewerbeämter durch Staatsanwaltschaften und Gerichte informiert werden, wenn Ermittlungen gegen Bewacher laufen oder Verurteilungen vollzogen werden. Dazu gehört bei Bedarf auch die Abfrage bei der Polizeibehörde und gegebenenfalls dem Verfassungsschutz, gerade wenn Bewacher zum Beispiel in Flüchtlingsheimen eingesetzt werden. Der Ausschuss schlägt des Weiteren vor, die Sachkundeprüfung und das Unterrichtungsverfahren weiterhin parallel anzuwenden, je nachdem, für welche Aufgaben der Mitarbeiter eingesetzt werden soll. Ich glaube, hier müssen wir in der weiteren Diskussion ganz genau hinschauen; denn es kann meiner Meinung nach nicht sein, dass ohne jegliche Ablegung einer Prüfung, egal ob schriftlich oder mündlich, der Einsatz von Sicherheitspersonal möglich bleibt.
Insgesamt halte ich das vorgelegte Eckpunktepapier für eine gute Diskussionsgrundlage. Aufgrund der Vorkommnisse müssen wir aber zwingend dafür sorgen, dass mehr Qualität im Bewachungsgewerbe Einzug erhält.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Jan Metzler [CDU/CSU])
Dies stärkt alle seriösen Sicherheitsunternehmen mit gut ausgebildetem und anständig bezahltem Personal gegenüber der Dumpingkonkurrenz, die nur durch den günstigeren Preis an ihre Aufträge kommt.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Nächster Redner ist der Kollege Thomas Lutze für die Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6305189 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 146 |
Tagesordnungspunkt | Private Sicherheitsfirmen |