Martin RabanusSPD - Berufliche Aufstiegsfortbildung
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch von meiner Seite einen guten Morgen! Ich darf das sagen; denn ich finde in der Tat: Es ist ein guter Morgen. Nachdem wir gestern in der Debatte über die abscheulichen Vorkommnisse in der Silvesternacht diskutieren mussten, nachdem wir gestern über besorgniserregende Lagen im Mittleren und Nahen Osten reden mussten, können wir heute Morgen über Chancen und Möglichkeiten sprechen, über Perspektiven, über Bildung, über Qualifizierung, darüber, dass Menschen ihr Schicksal in die Hand nehmen wollen. Wir als Koalition sprechen nicht nur darüber, sondern handeln auch tatsächlich: Wir diskutieren jetzt in erster Lesung den Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes, wir nehmen eine Novellierung vor. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist gut; das macht diesen Morgen zu einem guten Morgen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ohne Zweifel ist das AFBG das zentrale Instrument der beruflichen Fortbildung, der Aufstiegsqualifizierung. Mit dieser Novelle machen wir einen wichtigen Schritt – das ist schon angeklungen – zu einer echten Gleichwertigkeit der beruflichen und der akademischen Bildung.
Als wir in der Koalition vor ziemlich genau einem Jahr begonnen haben, diese Novelle miteinander vorzubereiten, waren wir uns auf der Fachebene schnell sehr einig, was wir machen wollen. An dieser Stelle darf ich meinem Kollegen Thomas Feist ganz herzlich danken
(Dr. Thomas Feist [CDU/CSU]: Das freut mich sehr!)
für die konstruktive und menschlich sehr angenehme Zusammenarbeit.
(Dr. Thomas Feist [CDU/CSU]: Das gebe ich gerne zurück!)
– Danke schön.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
– Ja, das kann man ruhig mal anerkennen. – Ich darf auch das Ministerium in den Dank miteinbeziehen. Die Gespräche, die wir mit Herrn Staatssekretär Müller und den Kolleginnen und Kollegen geführt haben, waren sehr gut, und wir haben schon eine ganze Menge konsentieren können, was dann in den Gesetzentwurf der Bundesregierung eingeflossen ist.
Ich will es benennen: Wir haben die Erhöhung der förderfähigen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren um fast 50 Prozent verabredet, nämlich von gut 10 000 Euro auf jetzt 15 000 Euro.
(Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD])
Wir haben verabredet, die Förderung des Meisterstücks um etwa 30 Prozent zu erhöhen, nämlich von gut 1 500 Euro auf jetzt 2 000 Euro.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Wir haben verabredet, die Vermögensfreibeträge von gut 35 000 Euro auf 45 000 Euro auszuweiten.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Dr. Thomas Feist [CDU/CSU])
Wir haben viele andere Komponenten miteinbezogen: die Modernisierung, die Entbürokratisierung, die Frau Ministerin Wanka eben angesprochen hat, und natürlich auch die Durchlässigkeit für Bachelorabsolventen. Das alleine, liebe Kolleginnen und Kollegen, macht den Gesetzentwurf, den wir vorgelegt haben, zu einem Meilenstein.
(Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD])
Der Gesetzentwurf beinhaltet aber noch mehr; auch das ist bereits angeklungen. Er beinhaltet bereits Verbesserungen bei den Zuschusshöhen und beim Belohnungserlass.
Es ist natürlich kein Geheimnis, dass die bisher diskutierten Maßnahmen den Koalitionsfraktionen insgesamt nicht ambitioniert genug waren. Deswegen bin ich sehr froh, dass es in den Haushaltsberatungen gelungen ist, weitere Schritte – auch sie sind benannt worden – zu verabreden und haushalterisch abzusichern. Es ist ja nicht gerade üblich, dass wir die haushalterische Absicherung geklärt haben, bevor wir den Gesetzentwurf durchexerzieren. Das bedeutet, dass der Zuschussanteil zum Unterhaltsbeitrag auf 50 Prozent erhöht wird; das bedeutet echte Gleichwertigkeit mit dem BAföG. Der Zuschussanteil zum Maßnahmebeitrag wird von 30,5 auf 40 Prozent
(Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD])
und die Erlassquote beim Belohnungserlass von 25 auf 40 Prozent erhöht. Das alles zeigt: Das ist in der Tat eine große Reform, die hier bevorsteht.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Neben der großen Reform gibt es noch zwei kleine Anträge der Opposition, auf die ich in der gebotenen Kürze eingehen möchte. Ich habe mich in der Tat sehr gefreut, als ich den Antrag der Grünen gelesen habe. Ich freue mich, dass sie weitgehend zustimmen. Sie schreiben, dass sinnvolle Verbesserungen auf den Weg gebracht wurden und geplante Erhöhungen der Leistungen zu begrüßen sind. In der Tat – mein Kollege Rossmann hat es vorhin eingeworfen –: Mehr Lob kann man von der Opposition eigentlich kaum erwarten. Insofern freue ich mich auf die konstruktiven Beratungen.
Lassen Sie mich noch einen Satz zur Idee eines Gesetzes zum lebensbegleitenden Lernen sagen. Aus meiner Sicht steht es im Rahmen der Beratung der Gesetzesnovelle nicht an, darüber zu diskutieren. Aber die Frage, die dahintersteckt, nämlich: „Macht es nicht Sinn, sich rechtssystematisch genauer anzugucken, welche Bereiche wir auf Bundesebene in Sachen Bildung wie geregelt haben und diese möglicherweise in eine neue Rechtslogik zu bringen?“, ist ein Frage, mit der wir als SPD uns gelegentlich schon beschäftigt haben. Als Stichwort nenne ich ein „Bundesbildungsgesetzbuch“, in dem man in verschiedenen Bänden zusammenführen könnte, was wir zu besorgen haben. Darüber würde ich sehr gerne weiter nachdenken und diskutieren, in der Perspektive selbstverständlich.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD])
Was den Antrag der Linken angeht, so will ich es relativ kurz machen. Im ersten Teil wird das AFBG sehr schön beschrieben, dann wird sich insgesamt noch mit ein, zwei Punkten des AFBG befasst. Unter anderem wird die Forderung des Bundesrates nach vollständiger Übernahme der Kosten durch den Bund aufgenommen.
Damit kann ich zum Schluss kommen, Frau Präsidentin. Es gibt unterschiedliche Forderungen, auch des Bundesrates. Ich freue mich, dass wir über all diese Forderungen in den kommenden Wochen konstruktiv diskutieren werden. In einigen Wochen können wir dann sicherlich stolz sagen: Wir haben eine substanzielle BAföG-Reform auf den Weg gebracht, wir haben eine substanzielle Reform des Meister-BAföGs auf den Weg gebracht, und wir haben einen wichtigen Schritt zur Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung getan.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Vielen Dank, lieber Kollege Rabanus. Der nächste Redner ist Albert Rupprecht für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Simone Raatz [SPD])
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6419016 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 149 |
Tagesordnungspunkt | Berufliche Aufstiegsfortbildung |