Maria Flachsbarth - Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jedes Jahr sterben laut Suchtbericht 2015 der Drogenbeauftragten der Bundesregierung in Deutschland 110 000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Als zuständiger Minister für den gesundheitlichen Verbraucherschutz hat Bundesminister Schmidt deshalb den Entwurf für ein Tabakerzeugnisgesetz zur Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie eingebracht.
Für den gesundheitlichen Verbraucherschutz ist der heute vorgelegte Gesetzentwurf ein wichtiger Meilenstein. Zugleich bleiben Zigaretten nach wie vor ein legales Genussmittel. Es wird auch weiterhin eine nennenswerte Erzeugung von Raucherzeugnissen in Deutschland geben. Doch die hohe Zahl von Menschen, die an den Folgen des Rauchens sterben bzw. schwer erkranken, zeigt den dringenden Handlungsbedarf, Verbraucherinnen und Verbraucher auf die möglichen Folgen des Tabakkonsums hinzuweisen. Deshalb werden mit dem Entwurf die Voraussetzungen für folgende Maßnahmen getroffen:
Das Inverkehrbringen von solchen Zigaretten und von solchem Tabak zum Selbstdrehen wird verboten, die ein charakteristisches Aroma haben, die in ihren Bestandteilen Aromastoffe oder technische Merkmale enthalten, mit denen sich Geruch, Geschmack oder Rauchintensität verändern lässt, oder die in Filtern, Papier oder Kapseln Tabak oder Nikotin enthalten. Daneben dürfen Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak nur noch mit gesundheitsbezogenen kombinierten Text-Bild-Warnhinweisen in den Verkehr gebracht werden.
Erstmals werden neben Tabakerzeugnissen und pflanzlichen Raucherzeugnissen auch elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter geregelt. Für sie enthält der Gesetzentwurf unter anderem Vorschriften zu Inhaltsstoffen, Produktsicherheit, Verpackungsgestaltung und Mitteilungspflichten. Um die Rückverfolgbarkeit und Echtheit von Tabakerzeugnissen zu gewährleisten, müssen deren Packungen ein individuelles Erkennungsmerkmal und ein fälschungssicheres Sicherheitsmerkmal tragen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das umfangreiche Gesetzespaket gestaltet die Rechtslage damit neu und behält gleichzeitig die Interessen aller im Blick. Wir setzen die EU-Tabakproduktrichtlinie mit Sorgfalt, aber eben auch mit Augenmaß eins zu eins um. Wir schützen Verbraucherinnen und Verbraucher, schränken aber nicht ihre Entscheidungsfreiheit ein.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Um einen kleinen Ausblick auf weitere Schritte, weitere Initiativen aus dem Bundesministerium zu wagen: Wenn die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen auf dem Spiel steht, dann muss die Politik handeln. Deshalb werden Einschränkungen hinsichtlich der Abgabe von E-Shishas an Kinder und Jugendliche bereits gesetzlich verankert. Darüber hinaus will Bundesminister Schmidt in einem weiteren Änderungsgesetz bei der Werbung vorangehen – der entsprechende Entwurf ist bereits bei der EU-Kommission notifiziert -; denn gerade Jugendliche können sich der allgemein präsenten Außenwerbung nur sehr schwer entziehen. Der Zusammenhang zwischen dem Kontakt Jugendlicher mit Tabakwerbung und der Wahrscheinlichkeit, zu rauchen oder mit dem Rauchen zu beginnen, wurde in mehreren repräsentativen Studien untersucht und ist statistisch belegt. Dieses zweite Gesetz wird über diese Werbeeinschränkung hinaus regeln, dass auch nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas unter anderem bei Werbung und Sicherheit wie nikotinhaltige E-Zigaretten behandelt werden und auch unter das Tabakerzeugnisgesetz fallen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der gesundheitliche Verbraucherschutz steht im Zentrum unserer Politik. Deshalb bitten wir um Ihre Unterstützung bei den anstehenden parlamentarischen Beratungen.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Das Wort hat der Kollege Frank Tempel für die Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6420651 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 149 |
Tagesordnungspunkt | Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse |