Kordula KovacCDU/CSU - Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren oben auf der Tribüne! Sie haben Ihren Mitmenschen erst kürzlich einen guten Start und vor allem viel Glück und Gesundheit für 2016 gewünscht. Gesundheit ist ein hohes Gut, und ein jeder von uns will gesund bleiben – und dies, obwohl wir unserem Körper im Alltag viel zumuten: ungesunde Ernährung, zu wenig Sport und das Rauchen.
Wir alle sind uns einig, dass bei uns das gesundheitliche Wohlergehen der Menschen Priorität genießt. Rauchen aber – das weiß jeder – schadet der Gesundheit. Rauchen ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko in Deutschland. Jährlich sterben – das haben wir heute schon mehrfach gehört – etwa 110 000 Menschen an den direkten Folgen des Rauchens, mein Vater übrigens auch. Deshalb ist es nur konsequent, die Verbraucher bestmöglich vor den gesundheitlichen Folgen des Rauchens zu schützen.
Die EU hat die Tabakproduktrichtlinie auf den Weg gebracht. Sie kommt damit ihren Verpflichtungen im Rahmen des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs nach. Dies wird von Deutschland ausdrücklich unterstützt. Bis zum 20. Mai 2016 – auch das haben wir schon gehört – muss die Richtlinie umgesetzt werden. Das ist eine ambitionierte Herausforderung. Über Übergangsfristen, lieber Kollege Spiering, müssen wir uns in der Tat noch einmal unterhalten. Auch ich war – wie Sie – im letzten Jahr vier Tage unterwegs, habe mir in den Firmen angesehen, wie die neuen Regelungen umgesetzt werden können, und habe mich darüber informiert, ob der Zeitrahmen reicht.
Mit der Umsetzung der Richtlinie werden die Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen in deutsches Recht umgewandelt. Damit stärken wir den gesundheitlichen Verbraucherschutz; denn künftig wird deutlicher auf die Gefahren des Tabakkonsums hingewiesen.
Bei all dem steht vorrangig der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Rauchens im Mittelpunkt. Einen ersten Schritt dahin haben wir hier im Bundestag bereits gemacht: Das Abgabeverbot von E-Shishas und E-Zigaretten an Kinder und Jugendliche soll im März dieses Jahres in Kraft treten. Indem wir den Verkauf unterbinden, schützen wir die jungen Menschen vor den Gefahren des „Dampfens“. So werden Jugendschutz und gesundheitlicher Verbraucherschutz in gleicher Weise mit einbezogen.
Diesen wollen wir auch bei nikotinfreien E-Zigaretten verbessern, indem wir die Gleichstellung von nikotinhaltigen und nikotinfreien E-Zigaretten anstreben. Bei Zigarettenverpackungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird künftig mit kombinierten Text- und Bildwarnhinweisen noch deutlicher auf mögliche Gefahren hingewiesen. Für Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten werden verschiedene Zusatzstoffe verboten. Es darf nicht sein, dass durch die Beifügung von Aromastoffen wie Zitrus oder Schokolade ein an sich gesundheitlich bedenkliches Produkt ein grundsätzlich neues Image erhält.
Bei den Regelungen zur Rückverfolgbarkeit ist der Verwaltungsaufwand für die Industrie auf ein vernünftiges Maß reduziert worden. Die E-Zigarette hat Fragen des Gesundheitsschutzes beim Rauchen wieder stärker in den Mittelpunkt der gesellschaftlichen Diskussion gerückt. Wir haben das in dieser Woche bei einer Anhörung eindrucksvoll erleben können. Für nikotinhaltige elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter werden Mindestanforderungen an die Produktsicherheit gestellt. Bei den Werbebeschränkungen sollen sie den Tabakerzeugnissen gleichgestellt werden.
Der Gesetzgeber muss seinen verfassungsrechtlichen Gestaltungsauftrag für einen wirksamen Verbraucherschutz erfüllen und diesen weiter verbessern. Darüber besteht fraktionsübergreifend Einigkeit. Nur an der Frage des Wie scheiden sich die Geister. Durch Zwangsverpflichtungen oder bloße Verbote besteht die Gefahr der Standortverlagerung ins Ausland. Dies, meine Damen und Herren, würde weder den Verbrauchern noch den Arbeitnehmern besonders dienen.
Wir wollen eine Bevormundung des Verbrauchers ebenso wenig wie Eingriffe in die Privatsphäre. Die Entscheidung, ob man für oder gegen seinen Körper handelt, muss jeder für sich treffen. Nur, diese Entscheidung muss auf der Grundlage von fundierten Informationen getroffen werden. Im Koalitionsvertrag haben wir festgeschrieben:
Wo Verbraucher sich nicht selbst schützen können oder überfordert sind, muss der Staat Schutz und Vorsorge bieten.
Die Tabakproduktrichtlinie kommt diesem Auftrag nach. Ihre Weiterentwicklung muss deshalb auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit stattfinden. Wir sind auf einem guten Weg, einen Kompromiss zu finden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen praxisnahe Lösungen, die im Sinne des mündigen Verbrauchers liegen und im Einklang mit den EU-Vorgaben stehen und die es der Industrie ermöglichen, auf die Vorlagen angemessen zu reagieren.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns allen eine schöne Grüne Woche.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6420745 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 149 |
Tagesordnungspunkt | Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse |