14.01.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 149 / Tagesordnungspunkt 12

Nina WarkenCDU/CSU - Datenaustauschverbesserungsgesetz

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Datenaustauschverbesserungsgesetz, das wir heute beschließen wollen, ist ein wichtiger Baustein, um den Zustrom von Menschen in unser Land bewältigen zu können. Sie, Frau Kollegin Jelpke, können, glaube ich, auch nicht von der Hand weisen, dass Schnelligkeit hier jetzt wirklich wichtig ist.

Gleichwohl ist natürlich auch Gründlichkeit wichtig. Ich denke, wir sind hier sehr gründlich vorgegangen, und wir werden auch in Zukunft bei der Umsetzung sehr gründlich vorgehen. Ich darf den Vorwurf zurückweisen, dass man hier nicht gründlich gearbeitet hat.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Das Gesetz wird dafür sorgen, dass jeder Flüchtling und jeder, der unerlaubt einreist, durch ein einheitliches und vereinfachtes System umgehend zweifelsfrei registriert wird. Die notwendigen Daten, wie Name, Herkunft, Fingerabdrücke, aber auch Informationen zur beruflichen Qualifikation und zu mit eingereisten Kindern, stehen allen beteiligten Behörden sofort zur Verfügung. Die Zuwanderung und die Asylverfahren können so besser gesteuert und geordnet werden, und angesichts der aktuellen Lage ist das unverzichtbar.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich anhand einiger Beispiele ein wenig näher erläutern, warum wir eine lückenlose Erfassung der Einreisenden und einen verbesserten Datenaustausch dringend brauchen:

Einen unkontrollierten Zustrom darf es nicht länger geben. Schon aus Sicherheitsgründen müssen und wollen wir kontrollieren, wer mit welcher Absicht zu uns kommt und wo sich die Neuankömmlinge aufhalten. Dass dies dringend notwendig ist, wird angesichts der erhöhten Terrorgefahr und auch aufgrund der jüngsten Ereignisse in Köln, Stuttgart und Hamburg niemand mehr bestreiten.

Ebenso müssen wir entscheiden können, wo die Asylverfahren durchgeführt werden. 2015 sind über 1 Million Asylbewerber zu uns gekommen. Aufgrund dieser hohen Zahl sind die Aufnahmekapazitäten inzwischen überall in Deutschland knapp. Es kann daher nicht sein, dass rund 30 Prozent der Asylbewerber einfach aus den Erstaufnahmeeinrichtungen in den neuen Bundesländern verschwinden und dort hingehen, wo es ihnen am besten gefällt. Dagegen müssen wir dringend etwas tun. Mit dem Ankunftsnachweis und dem automatisierten Datenaustausch werden hierfür die notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Weitere Schritte müssen folgen.

Nur wenn es uns gelingt, die Flüchtlinge in Deutschland wirklich gleichmäßig zu verteilen und die Flüchtlingszahlen deutlich zu reduzieren, werden wir in der Lage sein, unsere Kapazitäten bestmöglich zu nutzen. Nur so können wir auch die Mammutaufgabe Integration bewältigen.

Deutschland hat für die Integration der Menschen, die zu uns gekommen sind, bereits sehr viel getan und wird dies in Zukunft erst recht tun. Aber: Integration ist keine Einbahnstraße. Integration braucht Verbindlichkeit für beide Seiten. Meine Damen und Herren, wir brauchen das Datenaustauschverbesserungsgesetz, um die Integration besser zu koordinieren, und wir brauchen es für alle Folgefragen, die sich nach der Ankunft ergeben. So weiß zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit künftig, wo wie viele Flüchtlinge untergebracht sind, wie alt sie sind und welche Qualifikation sie mitbringen. Aber auch die Länder und die Verantwortlichen vor Ort in den Kommunen wissen beispielsweise, wo wie viele Familien mit Kindern leben und wie viele zusätzliche Lehrer und Stellen in der Kinderbetreuung benötigt werden.

Meine Damen und Herren, auch der Datenschutz – das wurde bereits angesprochen – muss natürlich Berücksichtigung finden. Er wird mit diesem Gesetz auch gewahrt. Was zum Beispiel die besonders sensiblen Gesundheitsdaten angeht, so wird nur erfasst, ob eine Untersuchung bereits stattgefunden hat. Das dient gerade dazu, Doppeluntersuchungen zu vermeiden, also auch dem Schutz derjenigen, die zu uns kommen.

Obendrein werden im Gesetzentwurf dem Datenschutzbeauftragten und den Datenschützern der Länder effektive Kontrollmöglichkeiten eingeräumt. Das war unter anderem ein Anliegen der Länder im Bundesrat. Deren Anregungen wurden auch im Übrigen überwiegend berücksichtigt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, am vergangenen Montag haben wir den Gesetzentwurf bei einer Anhörung mit mehreren Sachverständigen intensiv diskutiert. Das Feedback war sehr positiv. Vor allem die Experten aus der Asylpraxis haben betont, dass es sich um ein gutes und wichtiges Gesetz handelt. Der Mehraufwand wird eindeutig durch den Nutzen überwogen. Ein zentrales Anliegen aus der Praxis war die längere Gültigkeitsdauer des Ankunftsnachweises, der den Asylbewerbern künftig ausgestellt wird. Auch das haben wir noch berücksichtigt.

Meine Damen und Herren, das Datenaustauschverbesserungsgesetz spielt auch für die Strafverfolgung eine wichtige Rolle. Mithilfe der biometrischen Daten kann in vielen Fällen künftig leichter geklärt werden, ob Asylbewerber Straftaten begangen haben oder nicht. So können zum Beispiel Fingerabdrücke und andere Daten eines Tatverdächtigen von der Polizei mit dem Ausländerzen­tralregister abgeglichen werden.

Meine Damen und Herren, Sie sehen an all diesen Beispielen, warum wir eine lückenlose Erfassung mit biometrischen Daten und einen verbesserten Datenaustausch dringend brauchen. Der vorliegende Gesetzentwurf hilft Behörden auf allen Ebenen, für Recht und Ordnung zu sorgen. Das ist sowohl im Interesse der Schutzsuchenden als auch im Interesse unserer Sicherheit, für die wir 2016 mehr denn je kämpfen müssen. Sorgen wir also gemeinsam dafür, dass das Gesetz so schnell wie möglich umgesetzt werden kann!

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Daniela Kolbe.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6420950
Wahlperiode 18
Sitzung 149
Tagesordnungspunkt Datenaustauschverbesserungsgesetz
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