14.01.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 149 / Tagesordnungspunkt 16

Inge HögerDIE LINKE - Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen

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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Viele von uns verfolgen zurzeit die Hilfsaktivitäten, die viel zu spät im syrischen Madaja beginnen. Hungernde Menschen erhalten das erste Mal seit Oktober Unterstützung mit Lebensmitteln und medizinische Hilfe. Das gezielte Aushungern von Zivilpersonen ist nicht nur ein Angriff auf die Menschenrechte, es ist völkerrechtlich gesehen ein Kriegsverbrechen.

Dieses Beispiel zeigt die Notwendigkeit einer Institution wie dem UN-Menschenrechtsrat. Schon im Juni 2015 hatte dieser in einem Bericht zu Syrien darauf hingewiesen, dass alle Konfliktparteien in diesem Krieg das systematische Aushungern als Kampfmethode einsetzen. Es zeigt sich damit sogleich eines der Probleme bezüglich der Handlungsfähigkeit des Menschenrechtsrates. Erst nach einem halben Jahr wurde der diplomatische Druck so stark, dass Hilfe für die Menschen gestartet werden konnte.

Der Sonderberichterstatter des Menschenrechtsrates für die israelisch besetzten Gebiete trat vor kurzem zurück, weil ihm von Israel der Zugang zum Gazastreifen und zu Teilen des Westjordanlandes verweigert wurde. Seine Bemühungen, das Leben von palästinensischen Opfern der israelischen Besatzung zu verbessern, seien immer wieder zunichtegemacht worden, erklärte ­Makarim Wibisono.

Die Beispiele zeigen, dass der Menschenrechtsrat gestärkt werden muss. Das eklatante Missverhältnis zwischen der Analyse einer menschenrechtlichen Notlage oder von Verstößen gegen die Menschenrechte und der politischen Handlungsfähigkeit muss überbrückt werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Deswegen begrüßt die Fraktion Die Linke den vorliegenden Antrag ganz ausdrücklich.

Der Menschenrechtsrat erhält gerade einmal 40 Prozent seiner laufenden Kosten aus dem Budget der Vereinten Nationen. Der große Rest ist abhängig von der Bereitschaft der Mitgliedstaaten, zusätzliche Beiträge zu leisten. Diese sind jedoch nicht selten an inhaltliche Schwerpunkte geknüpft. Das schränkt die Handlungsfähigkeit des Rates ein.

Der momentan diskutierte Vorschlag, den Anteil des Menschenrechtsrates am UN-Budget von 3 auf 5 Prozent zu erhöhen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Dies darf allerdings nicht zulasten anderer wichtiger Aufgaben der Vereinten Nationen gehen.

Menschenrechtsarbeit ist nur glaubwürdig, wenn Themen weniger nach politischer Opportunität als nach tatsächlicher Dringlichkeit behandelt werden. Niemand kann bestreiten, dass es keine Instanz gibt, die eine hundertprozentig objektive Liste erstellen könnte, was auf die Tagesordnung des Rates gehört und was nicht. Und alle hier wissen, dass Menschenrechtsfragen politisch instrumentalisiert werden können und auch werden. Deswegen sind unabhängige Mechanismen für die Befassung mit Menschenrechtssituationen und die Stärkung von Sonderberichterstattern und Sonderverfahren zu begrüßen.

Die Zusammensetzung des Menschenrechtsrates, in dem auch zahlreiche autoritäre Staaten vertreten sind, hat immer wieder zu Kritik geführt. Es wäre aber absurd, wenn sich nur demokratische Staaten treffen würden. Das würde auch ausblenden, dass angebliche Musterstaaten Leichen im Keller haben. Deutschland selbst hat längst nicht alle menschenrechtsrelevanten Konventionen und Zusatzprotokolle unterzeichnet. Der Schutz der Wanderarbeiter und Wanderarbeiterinnen oder der Schutz von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren vor Rekrutierung in die Bundeswehr sind zwei von mehreren Baustellen des Menschenrechtsschutzes in Deutschland.

Ohne den Druck der UN wäre es im letzten Jahr wahrscheinlich kaum gelungen, dem Deutschen Institut für Menschenrechte eine gesetzliche Grundlage zu geben. Völlig unverständlich ist, warum Deutschland sich dagegen sperrt, bei den Vereinten Nationen das Menschenrecht auf Frieden zu verankern.

Die Debatten und die regelmäßigen Überprüfungsverfahren im Rat sind also sinnvoll und notwendig und haben auch immer wieder positive Effekte – für alle Beteiligten. Gerade in Zeiten, in denen auch in EU-Staaten Menschen- und Freiheitsrechte gefährdet sind, brauchen wir dringlicher denn je eine Instanz wie den UN-Menschenrechtsrat. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, die Bedingungen für seine Arbeit zu verbessern.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Frank Heinrich von der CDU/CSU das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6421569
Wahlperiode 18
Sitzung 149
Tagesordnungspunkt Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
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