Norbert Lammert - Umsetzung der EU-Richtlinie zu Bankkonten
Guten Morgen, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht um ein zentrales verbraucherpolitisches Thema. Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf schaffen wir in der Tat erstens einen Anspruch aller Verbraucherinnen und Verbraucher auf ein Girokonto. Zweitens werden die Transparenz von Kontogebühren und die Vergleichbarkeit von Angeboten deutlich verbessert. Und drittens wird auch allen Verbraucherinnen und Verbrauchern der Anbieterwechsel ihres Zahlungskontos erleichtert.
Wir setzen erstens ein Verbraucherrecht durch, und zweitens sorgen wir dafür, dass der Wettbewerb in diesem Bereich in Gang kommt.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Frau Lay, aber auch Herr Meister haben es bereits anklingen lassen: In der Tat ist dies – nämlich der Zugang zu bargeldlosem Zahlungsverkehr – ein Thema, das schon lange in Deutschland und Europa diskutiert wird und bei dem die Dringlichkeit größer geworden ist. Es gibt auch in Deutschland eine große Zahl von Menschen, die bisher kein Girokonto bekommen konnten. Dieser Missstand soll durch diesen Gesetzentwurf behoben werden.
Wir folgen damit der Zielsetzung des Koalitionsvertrages, Frau Lay, diese europäische Initiative zu unterstützen – diese Initiativen fallen nicht vom Himmel, sondern müssen beschlossen werden – und sie dann unter Einbeziehung aller Kreditinstitute, nicht nur der Sparkassen, umzusetzen. Ich finde es gut, dass dieses Recht auf gesamteuropäischer Ebene für alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa in Kraft tritt.
Ich bedanke mich auch für die gute Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium. Ich hoffe, das beruht auf Gegenseitigkeit, auch wenn der Kollege Meister das bei seinen erhellenden Ausführungen nicht dargelegt hat.
(Beifall bei der SPD – Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Man konnte es aber raushören!)
Von überragender Bedeutung ist dabei die Sicherung des Zugangs zu einem Zahlungskonto für jedermann, also das Girokonto für alle, das in der Öffentlichkeit immer wieder als ein Prüfpunkt für Verbraucherschutz im Finanzsektor benannt wurde.
Eine Untersuchung der Europäischen Union 2013 hat eine Zahl von 1 Million Menschen in Deutschland ermittelt, bei denen man vermutet, dass sie noch keinen Zugang zu einem Konto haben. Ich denke, dass die Zuwanderung von Menschen auf der Flucht in den letzten beiden Jahren dazu geführt hat, dass diese Zahl heute vermutlich sogar höher liegt. Aber ohne ein Konto sind die gesellschaftliche Teilhabe und die Teilnahme am Wirtschaftsleben und damit auch Integration nicht möglich.
Die Verankerung in den Sparkassengesetzen einzelner Bundesländer und auch die Selbstverpflichtung haben dieses Problem nicht grundlegend gelöst. Deswegen ist das Handeln des Gesetzgebers gefragt. Wir wollen alle Kreditinstitute, die schon heute Zahlungskonten für Verbraucher im Angebot haben, dazu verpflichten, solche Konten anzubieten. Damit sichern wir die breite Verfügbarkeit eines solchen Basiskontos nicht nur für alle Bevölkerungsgruppen, sondern auch in ländlichen Gebieten. Wir wollen auch eine gleichmäßige Beteiligung der Kreditwirtschaft sicherstellen. In der Vergangenheit haben viele private Banken bestimmte Kunden einfach an die Sparkasse weitergeleitet.
Alle grundlegenden Zahlungsdienste werden mit einem solchen Konto ermöglicht, also Ein- und Auszahlungen, Lastschriften, Überweisungen und natürlich Geschäfte mit Zahlungskarten. Das Leistungsangebot wird nicht hinter dem Angebot für gängige Girokonten zurückbleiben. Ebenso müssen die Kosten angemessen sein. Eine Benachteiligung ist also ausgeschlossen.
Frau Kollegin Lay, Sie wissen, dass ich Sie schätze, aber es ist schon unseriös, die Vorgaben in der gesetzlichen Vorschrift, nach der die Kosten im Vergleich mit anderen Angeboten des Kreditinstitutes angemessen sein müssen, mit den Kosten von freiwilligen Angeboten von heute zu vergleichen. Damit haben Sie selber einen Popanz aufgebaut, an dem Sie sich dann im Rest Ihrer Rede versucht haben, abzuarbeiten.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Caren Lay [DIE LINKE]: Warten Sie es einmal ab!)
Der Kollege Meister hat zu Recht dargestellt, dass die Kreditinstitute nur noch einen sehr geringen Spielraum haben, wann sie die Einrichtung eines Basiskontos ablehnen dürfen.
Herr Kollege.
Kurzen Augenblick, bitte. – Deswegen werden die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nur in die Lage versetzt, ein solches Konto zu erhalten. Sie werden auch davor geschützt, diesen Zugang wieder zu verlieren. – Herr Präsident.
Vielen Dank. – Der Kollege Schick möchte gerne eine Zwischenfrage stellen oder -bemerkung machen.
Ja.
Bitte.
Danke. – Herr Staatssekretär, ich möchte Sie fragen, ob die Finanzaufsichtsbehörde BaFin die Angemessenheit aktiv prüfen wird oder ob sie es den Menschen, die offensichtlich nicht über die Ressourcen verfügen, ein normales Girokonto zu eröffnen oder einen Anwalt für die Durchsetzung ihres Anspruchs zu bezahlen, überlassen wird, diese Angemessenheit in einem Rechtsstreit gegen die Institute durchzusetzen. Ich meine, diese Angemessenheit wird es nur dann geben, wenn sie wirklich überprüft wird. Ist das vorgesehen? Können Sie das zusichern?
Ich sage Ihnen natürlich nicht zu, was genau im Geschäftsablauf der dem Bundesfinanzministerium zugeordneten Behörde passieren wird. In der Tat sind aber die Rechtsaufsicht und die Rechtsdurchsetzung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Kernelemente dieses Gesetzentwurfes. Genau dieses Novum – verglichen mit anderen Bereichen der Verbraucherpolitik; dazu werde ich gleich noch etwas sagen – wird zur Durchsetzung sowohl des Anspruchs auf Einrichtung eines Kontos als auch des Anspruchs auf Angemessenheit der vorliegenden Entgelte führen.
Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Kollege, für Ihre Frage. Mein nächster Punkt ist nämlich das Thema der Rechtsdurchsetzung. Wir haben in Deutschland eine gute Tradition der zivilrechtlichen Überprüfung und Durchsetzung von Verbraucherrechten. Wir erleben aber, dass es Bereiche gibt, in denen diese Tradition an Grenzen kommt. Deswegen haben wir eine besonders effektive Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung – ich konnte das dank Ihrer Frage gerade schon kurz erwähnen – geschaffen: Der Weg zu den Zivilgerichten bleibt frei, übrigens nicht nur für die einzelnen Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern mit entsprechender Unterstützung auch über Gruppenverfahren. Aber die BaFin wird an der Stelle nicht nur kollektive Verbraucherinteressen durchsetzen – diese Aufgabe hat sie seit kurzem; auch das haben wir erreicht –, sondern es gibt auch die Möglichkeit, sich bei der Verweigerung der Einrichtung eines Basiskontos individuell an die BaFin zu wenden, die mit einem Verwaltungsakt sicherstellen kann, dass ein Basiskonto eröffnet wird. Das geht deutlich schneller als ein gerichtliches Verfahren.
(Beifall bei der SPD)
Die Überwachung des Finanzmarkts – dazu gehören auch all diese Fragen – ist ohnehin Aufgabe der BaFin.
Die Verbesserung der Transparenz von Kontogebühren und die Vergleichbarkeit verschiedener Angebote sind weitere wichtige Punkte. Der Wettbewerb führt dazu, Angebote möglichst in einer Form auszugestalten, bei der es Verbraucherinnen und Verbrauchern schwerfällt, die Konditionen wirklich zu vergleichen. Deswegen ist eine Situation entstanden, die es notwendig macht, Verbraucherinnen und Verbrauchern wieder den Überblick darüber zu geben, was sie für ihr Geld bekommen.
Wir wollen nicht nur, dass die Sollzinssätze und angefallenen Zinsen für geduldete Kontoüberziehungen und anderes sichtbar auf den Websites der Anbieter vorgehalten werden müssen, sondern es wird, um diese Informationen vergleichbar zu halten, auch ein standardisiertes Präsentationsformat und eine einheitliche Terminologie geben. Auch das halte ich für eine Blaupause, wie man in solchen Fragen vorgehen kann, um die Vergleichbarkeit sicherzustellen.
Wir wollen außerdem, dass Vergleichswebsites es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, das für sie beste Angebot auszuwählen. Wir wollen, dass diese Vergleichswebsites weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Um das Verbrauchervertrauen zu schützen, sollen Websites, die gesetzlich geregelte Qualitätsstandards einhalten, mit einem Zertifizierungssymbol ausgestattet werden, damit Verbraucherinnen und Verbraucher wissen: Hier wird nicht eventuell dem Interesse eines Finanzinstituts nachgegangen, sondern hier werden objektiv die in dem einheitlichen Format dargestellten Entgelte verglichen. Auch das halte ich für ein Novum, für eine bessere Form der Rechtsdurchsetzung und vielleicht auch für eine Blaupause für andere verbraucherpolitische Aufgaben.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Der Gesetzentwurf enthält auch Regelungen zur Kontenwechselhilfe. Wir haben in den letzten Jahren erlebt, dass Wettbewerb dann mit besseren Angeboten für Verbraucherinnen und Verbraucher in Gang kommt, wenn es möglich ist, mit einem überschaubaren Aufwand und geringer Gefahr von Fehlern Angebote zu wechseln. Ich glaube, dass man durchaus sagen kann, dass in den Bereichen Telekommunikation und Energie dadurch deutliche Verbesserungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher entstanden sind.
Wir haben in der Tat erleben müssen, dass selbst überzogene Zinsen für Dispokredite und andere schlechte Konditionen nur wenige Verbraucherinnen und Verbraucher dazu gebracht haben, ihre Zahlungskonten zu wechseln, weil die Vielzahl von Lastschriften, Daueraufträgen und Personen, denen man eine neue Kontoverbindung mitteilen muss, viele davon abgehalten hat. Das hat oft genug dazu geführt, dass wir in diesem Hause diskutiert haben, eventuell gesetzliche Regelungen bis ins Detail – mit Obergrenzen oder Ähnlichem – aufzunehmen, um schlechte Angebote vom Markt zu fegen, was wir in anderen Bereichen dem Wettbewerb überlassen haben.
Wenn wir jetzt eine Kontenwechselhilfe ermöglichen – und das tun wir mit dem Gesetzentwurf; wir erleichtern den Wechsel von Anbietern für Verbraucherinnen und Verbraucher –, dann sorgen wir dafür, dass es auch im Bereich der Konten zu einem Wettbewerb kommt, und zwar nicht nur um die besten Kunden – dafür ist das Instrument zu breit angelegt –, und dass es Verbraucherinnen und Verbrauchern in Zukunft möglich ist, zu günstigeren oder für ihre Ziele besseren Anbietern zu wechseln. Auch dieser Teil ist ein gutes Ergebnis des Gesetzentwurfs.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Meine Damen und Herren, der Zugang zu Zahlungskonten ist die unverzichtbare Voraussetzung für die Teilnahme am modernen gesellschaftlichen Leben. Wir wollen das mit dem Gesetzentwurf auch den Verbraucherinnen- und Verbrauchergruppen, die bisher davon ausgeschlossen waren, ermöglichen. Wir wollen undurchschaubaren Entgeltgestaltungen durch mehr Transparenz ein Ende bereiten und den Wechsel ermöglichen. Ich bitte Sie um Unterstützung dieses Gesetzentwurfs für diese Ziele.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Nicole Maisch ist die nächste Rednerin für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6423642 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 150 |
Tagesordnungspunkt | Umsetzung der EU-Richtlinie zu Bankkonten |