Gerhard SchickDIE GRÜNEN - Umsetzung der EU-Richtlinie zu Bankkonten
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im März 2006 – ich war damals noch relativ frisch im Bundestag – habe ich hier zum ersten Mal zum Girokonto für jedermann – so sagte man damals noch; die jetzige Begrifflichkeit „für alle“ ist natürlich die bessere – gesprochen. Auch damals schon war es so, dass die Banken zehn Jahre Zeit hatten, um zu zeigen, dass die Selbstverpflichtung funktioniert. Auch damals schon war es klar und bewiesen, dass zu viele Menschen in Deutschland keinen Zugang zu einem Girokonto erhielten und damit große Schwierigkeiten hatten, ihr Geschäftsleben zu gestalten, Miete zu zahlen. Sie konnten in Bewerbungsgesprächen keine Kontonummer angeben etc. Also: Die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben war dadurch massiv erschwert.
Auch damals war schon klar, dass das den Staat mehr kostet, weil zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit höhere Kosten hat, wenn sie alles in Bargeld abwickeln muss, als dann, wenn die Leute ein Konto haben. Auch damals gab es schon massenhaft Argumente dafür, eine gesetzliche Verpflichtung vorzusehen. Wir haben immer noch zehn Jahre gebraucht, damit jetzt ein solcher Gesetzentwurf vorliegt. Das ist einfach eine schwache Leistung.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Auch wenn der Kollege Hauer gerade versucht hat, die Verantwortung ein wenig zu diffundieren, muss man klar sagen, wo sie lag. Die Ablehnung war im Kern bei CDU, CSU und natürlich auch der FDP begründet. Es ist jetzt so, dass es einer europäischen Gesetzgebung bedurft hat. Man muss, wenn Sie sich immer wieder mit Blick auf Europa als Verteidiger der deutschen Kleinsparer gerieren, doch deutlich machen: Es ist das Europäische Parlament, es ist die Europäische Kommission gewesen, die Sie dazu zwingen, endlich einmal für die kleinen Leute in Deutschland etwas zu tun. Es muss doch einmal deutlich gesagt werden, wie hier die Lage ist.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Zuruf des Abg. Matthias Hauer [CDU/CSU])
Noch 2011 ist die Hamburger Initiative im Bundesrat von den CDU- bzw. CSU-geführten Ländern abgelehnt worden – vor wenigen Jahren! Auf europäischer Ebene haben Sie sich, damals noch als schwarz-gelbe Bundesregierung, gegen die Gesetzgebung gewehrt. Geben Sie das mal zu, und sagen Sie, dass Sie über Jahre auf dem Holzweg waren und viele Hunderttausend Menschen in Deutschland im Regen stehen lassen haben!
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Jetzt kommt es endlich. Das ist gut. Es ist gut, dass es eine klare Frist gibt. Es ist gut, dass es eine klare Liste von Ausschlussgründen gibt. Es ist auch gut, dass wir damit Menschen, die jetzt als Flüchtlinge nach Deutschland kommen, auch in dieser Form integrieren können. Ich finde es richtig, dass Sie die Bedenken der Banken kritisch hinterfragt haben und darauf nicht eingehen, wenn sie sagen, es gebe Probleme, etwa mit den USA. Das sind richtige Punkte.
Ich möchte zwei Punkte ansprechen, von denen wir meinen, dass sie im Gesetzgebungsverfahren besondere Bedeutung bekommen sollten. Das eine ist die Kostenfrage, die schon angesprochen worden ist. Ich bin der Kollegin Ryglewski sehr dankbar, dass sie gesagt hat, dass wir da noch präziser werden sollten. Ich glaube auch – deswegen habe ich gerade die Zwischenfrage gestellt –, wir können nicht mit einer weichen Formulierung, die nicht durchgesetzt wird, den Banken freies Spiel lassen, über hohe Gebühren die Leute vom Girokonto abzuhalten. Hier braucht es eine klare Formulierung, und es braucht die Sicherheit, dass es wirklich kontrolliert und umgesetzt wird.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Ich will einen zweiten Punkt ansprechen. Für eine der vielen Anhörungen, die wir hatten, haben wir eine Expertin aus Frankreich benannt. Frankreich hat schon längere Erfahrung mit diesem Thema. Dort gibt es ein gesetzliches Recht schon seit 1984. Man hat in Frankreich die Erfahrung gemacht, dass ein Gesetz, das auf dem Papier steht, von dem die Leute aber nichts wissen, die entscheidende gesellschaftliche Wirkung nicht erzeugt. Die Menschen müssen über Werbung, die entweder der Staat macht oder die Banken machen, über das Recht auf ein Girokonto aufgeklärt werden, damit sie es in der Praxis einfordern und nicht ausgeschlossen bleiben, weil sie meinen: Ich bekomme doch eh nichts.
Ich glaube, dieses Thema sollten wir uns noch einmal anschauen – erreicht dieses neue Recht wirklich die Menschen? –, damit das Ziel, das wir offensichtlich jetzt alle teilen, dass möglichst alle Menschen in Deutschland Zugang zu bargeldlosem Zahlungsverkehr haben, wirklich in der Praxis verwirklicht wird. Dann können wir in einigen Monaten sehen, dass die Zahl der Menschen ohne Girokonto, der Menschen, die abgewimmelt werden, massiv sinkt, und können sagen: Das Ziel, das wir alle proklamieren, ist wirklich erreicht und steht nicht nur im Gesetzblatt.
Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Alexander Radwan hat nun das Wort für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6423745 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 150 |
Tagesordnungspunkt | Umsetzung der EU-Richtlinie zu Bankkonten |