15.01.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 150 / Tagesordnungspunkt 19

Renate KünastDIE GRÜNEN - Umsetzung der Verwertungsgesellschaften-Richtlinie

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig – das will ich ausdrücklich sagen –, dass Herr Minister Maas den Gesetzentwurf und die Umsetzung der Richtlinie in den Kontext gebracht hat, dass wir im Urheberrecht und Urhebervertragsrecht sowieso einen Regelungsbedarf haben; es sind nämlich schon andere Initiativen im Bundestag oder auf europäischer Ebene in der Debatte. Das finde ich richtig.

Ich will gleichwohl sagen, dass es mich ein bisschen irritiert hat, dass Herr Heck über das Geoblocking sprach und den Eindruck erweckte, das sei Gegenstand des Gesetzentwurfes.

(Dr. Stefan Heck [CDU/CSU]: Nicht das Geoblocking! Nein! – Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Nicht das Geoblocking! Das hat er nicht gesagt! Es geht um die Musiklizenzierungen!)

– Gut. Dann haben Sie es vielleicht nicht gemeint.

(Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Auch nicht gesagt!)

Aber das ist genau der Punkt, der insgesamt noch vor uns liegt. Warum? Weil wir einen ganz großen Arbeitsauftrag haben, der eigentlich lautet: Wie bringen wir das Urheberrecht und das Urhebervertragsrecht ins 21. Jahrhundert?

Es gibt so viele neue Anwendungen und Nutzungsformen. Es gibt – Herr Petzold hat es angesprochen – so manche Jugendliche, die sich wundern, wenn plötzlich Rechnungen kommen oder wenn ihnen plötzlich gesagt wird, dass sie sich illegal verhalten haben.

(Christian Flisek [SPD]: Manche wundern sich auch über Straßenverkehrsregeln!)

Ich finde, dass es überfällig ist, hier zu einer rechtlichen Änderung zu kommen. Denn wir müssen Nutzungsformen wie Downloads, Streaming, Remix bis hin zur Privatkopie – das Stichwort ist schon gefallen – im digitalen Zeitalter neu regeln, und wir müssen sie klar regeln, sodass die Menschen wissen, was zu tun ist und was legal ist und was nicht.

Ich erwarte an dieser Stelle von der Europäischen Kommission mehr, als wir bisher bekommen haben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE])

Ich scheue mich nämlich schon fast, Herrn Oettinger wieder einzuladen, weil ich Sorge habe, dass ich dann zum fünften Mal dieselbe Rede hören werde.

(Christian Flisek [SPD]: Das ist durchaus möglich!)

Nur die Vorlage dazu gibt es noch nicht. Ich habe den Eindruck, dass auch einige andere schon meinen, den Text mitsprechen zu können, wenn er uns zum Beispiel wieder erzählt, dass in Zukunft nur noch bestimmte Fußballspiele geguckt würden, die kleinen aber nicht mehr.

Wir erwarten – das will ich in Richtung Brüssel sagen –, dass es endlich gute Legal Proposals und Vorlagen gibt; denn der gesamte Bereich des Urheberrechts betrifft nicht nur uns persönlich, sondern auch die Autorinnen und Autoren, die Künstler und Künstlerinnen und die User, die täglichen Nutzer im digitalen Zeitalter.

Klarheit tut not, und es wird am Ende auch mehr wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten geben. Auch das wollen wir nicht vergessen, meine Damen und Herren.

Aber hier und jetzt geht es speziell um den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung einer Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten. In diesem Zusammenhang möchte ich eines klar sagen: Autorinnen und Autoren, Künstlerinnen und Künstler, Urheberinnen und Urheber leben davon, dass sie Werke verfassen, die ein möglichst breites Publikum finden. Dabei brauchen sie natürlich organisatorische Unterstützung. Denn man kann noch so viele Romane schreiben: Wenn sie alle zu Hause in einer großen Schachtel neben dem Poesiealbum liegen bleiben, wird daraus kein Lebensunterhalt. Sie leben aber logischerweise auch davon, dass es eine entsprechende Vergütung gibt.

Verwertungsgesellschaften können dabei eine gute Hilfe sein, auch wenn wir alle wissen, dass es hier und da Kritik an Abläufen und Vergütungsstrukturen gibt. Manche haben das Gefühl, dass einige, die schon berühmt sind, viel Geld bekommen, während die Kleinen bei der Vergütung im Verborgenen bleiben. Es gibt also eine Menge zu tun in Sachen Umsetzung, nicht nur dieser Richtlinie, und es gibt eine Menge Reformmöglichkeiten.

Dieser Gesetzentwurf regelt einen großen Bereich der technischen Umsetzung. Ich will vier oder fünf Punkte in diesem Bereich ansprechen, von denen wir hoffen, dass wir zu einer ernsthaften Debatte im Ausschuss, zu einer Anhörung, die schon terminiert ist, und letztlich auch zu Änderungen kommen.

Der erste Punkt betrifft § 35 Absatz 2. Ich glaube, hier ist noch nachzubessern. Bei den hier möglichen „Zwangsgemeinschaften“ bei Gesamtverträgen sehe ich, sehen wir, sehen viele Praktikerinnen und Praktiker, Urheber und auch Verwertungsgesellschaften ein erhebliches Missbrauchspotenzial und in der Praxis erhebliche Probleme, auch zulasten der Urheber und Urheberinnen.

Zweiter Punkt, der One-Stop-Shop. Viele – auch Verwertungsgesellschaften – plädieren für einen One-Stop-Shop, also eine einfache, schnelle und europaweit zentrale digitale Rechteerklärung für Nutzungslizenzen. Ich frage mich: Warum finden wir das nicht im Gesetzentwurf? Warum entscheidet man sich anders?

Drittens, ein kleines Lob. – Nein, erst unter dem vierten Punkt kommt das Lob.

(Christian Flisek [SPD]: Zweimal Lob!)

– „Zweimal Lob“, das ist auch eine gute Idee. Da habe ich mich jetzt vergaloppiert. Wie schade!

Dann komme ich jetzt erst einmal zu dem Punkt mit dem kleinen Lob. In § 32 geht es um die Ausschüttung für kulturelle und soziale Zwecke sowie um kulturelle Förderung und soziale Leistung. Die Richtlinie enthielt eine Sollvorschrift, während der Referentenentwurf nur eine Kannvorschrift vorsah. Nun handelt es sich wieder um eine Sollvorschrift. Das ist gut so.

Der vierte Punkt betrifft die Kosten und den Kostenaufwand. Ich wünsche mir, dass das noch einmal realistisch nachgerechnet wird.

Fünfter und letzter Punkt betrifft die kritische Frage, ob dieser Gesetzentwurf eigentlich alternative Verwertungsgesellschaften zulässt. Alle wollen immer überall Wettbewerb.

Frau Kollegin Künast, ich glaube, das müssen Sie in den Ausschussberatungen bis zur zweiten und dritten Lesung klären.

Ich führe meinen Gedankengang noch zu Ende. – Ich frage mich: Werden hier eigentlich Alternativen zugelassen? Herr Maas hat gesagt, dass wir Wettbewerb brauchen. Dann müsste ein solches Gesetz auch genossenschaftlich organisierte Verwertungsgesellschaften zulassen.

(Beifall des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE])

Es ist Luft nach oben, und ich freue mich auf die Beratungen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Das Wort hat der Kollege Christian Flisek für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6424174
Wahlperiode 18
Sitzung 150
Tagesordnungspunkt Umsetzung der Verwertungsgesellschaften-Richtlinie
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