Marco WanderwitzCDU/CSU - Umsetzung der Verwertungsgesellschaften-Richtlinie
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst auch von mir, Herr Minister, herzlichen Dank für das erste große Urheberrechtsgesetz dieser Legislaturperiode; Kollege Flisek hat es schon angesprochen. Wir haben die Raufe reichlich voll in diesem Bereich. Deswegen freue ich mich sehr, dass wir nun ans Laufen kommen. Es wird auch Zeit, will ich an dieser Stelle sagen;
(Beifall des Abg. Christian Flisek [SPD])
denn die Legislaturperiode ist zur Hälfte vorbei.
Weil es so viel ist, was wir noch gemeinsam machen wollen, haben wir 2016 eine Menge vor, was unter anderem – auch das will ich an dieser Stelle sagen – etwas damit zu tun hat, dass wir einen erheblichen Reformstau in diesem Bereich haben. Das hat wiederum damit zu tun, dass die letzte Legislaturperiode in diesem Bereich leider verlorene Jahre für das deutsche Urheberrecht mit sich gebracht hat. Warum spreche ich das heute hier an? Weil wir als Union betonen wollen, dass nicht wir dafür verantwortlich sind, sondern diese Verantwortung bei einer Partei liegt, die heute nicht mehr in diesem Hause sitzt, und bei einer ehemaligen Ministerin, die heute nicht mehr Justizministerin ist, nämlich bei Frau Leutheusser-Schnarrenberger. Das waren verlorene Jahre für die Weiterentwicklung des Urheberrechts. Das will ich heute hier zumindest festgehalten haben.
Schön ist nun, dass es uns gelingt – mit diesem Gesetz sind wir jedenfalls schon einmal auf dem richtigen Weg –, dass es künftig anders wird. Ich teile absolut die Sicht, dass wir hier ein handwerklich gutes Gesetz vor uns haben. Wir werden im parlamentarischen Verfahren, glaube ich, nicht so viele Änderungen vornehmen müssen.
Ich will allerdings ein wenig Wasser in den Wein gießen, indem ich den Blick auf das lenke, was so im Köcher ist. Herr Minister, ich verweise beispielsweise auf den sich auf Referentenebene befindlichen Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Urhebervertragsrechts. Da erkennen wir derzeit nicht die Qualität, wie wir sie hier jetzt sehen. Insofern hoffen wir, dass dieser Entwurf auf dem Weg zum Kabinettsbeschluss noch deutlich nachbearbeitet wird, damit das hohe Niveau, mit dem wir in die Novellierung des Urheberrechtes eingestiegen sind, aufrechterhalten wird.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Die Kolleginnen und Kollegen haben es schon angesprochen – gleichwohl will auch ich es noch einmal sagen –: Das Urheberrecht ist eine relativ trockene Spartenmaterie. Dennoch besprechen wir dieses Thema zu dieser Zeit hier im Parlament, was einfach etwas damit zu tun hat, dass es für die vielen Hunderttausend Kreativen in unserem Land – für die Urheber, für die, die schreiben, für die, die malen, für die, die Drehbücher verfassen, für Schauspielerinnen und Schauspieler usw. – ein unheimlich wichtiges Thema ist, weil sie vom Wert ihrer Arbeit leben können müssen. Das setzt voraus, dass die Rechte, die sie haben, vernünftig wahrgenommen werden.
Damit sind wir bei dem Thema „kollektive Rechtewahrnehmung“, das im Rahmen der Beratung dieses Gesetzentwurfs zu behandeln ist. Kollegin Künast hat § 35 Absatz 2 dieses Gesetzentwurfs bereits angesprochen. Auch wir sehen noch Gesprächsbedarf im parlamentarischen Verfahren. Hinter die im Gesetzentwurf verankerte Regelung von Gesamtverträgen setzen zumindest wir noch große Fragezeichen, weil sie einfach missbrauchsanfällig ist, weil sie die Möglichkeit von Blockaden in sich birgt und weil davon auch das Thema „ausländische Verwertungsgesellschaften“, die ein bestehendes System unterminieren können, berührt ist. Über all das müssen wir im parlamentarischen Verfahren noch sprechen.
Des Weiteren war – das hat mein Kollege Stefan Heck schon angesprochen – das einschlägige Urteil des Europäischen Gerichtshofes, was Verlagsbeteiligungen betrifft, ein, wie man so schön sagt, „Schlag ins Kontor“. Wir wollen im parlamentarischen Verfahren prüfen, ob wir mit diesem Gesetz an dieser Stelle Raum für eine nationale Lösung der aufgeworfenen Problematik haben.
Klar ist – das hat der Minister zutreffend ausgeführt; Herr Minister, wir wollen Sie absolut darin bestärken, zu versuchen, in Brüssel zu einer Lösung zu kommen –: Bis es zu einer solchen Lösung gekommen ist, haben wir eine Lücke; bis dahin befinden sich unsere Verlage in schwerer Not. Das ist auch für die Kreativen keine gute Botschaft; denn die Verlage sollen das vorhandene Geld nicht einfach einstecken, sondern damit weiterhin all das tun, was sie bisher getan haben, nämlich beispielsweise Produkte wie Hörbücher entwickeln, ausländische Lizenzen vergeben und Übersetzungen auf den Markt bringen. Hinzu kommt natürlich auch die gesamte Werbung, etwa für Bücher, Stichwort „Markteinführung“. Angesichts dessen meinen wir, dass wir im parlamentarischen Verfahren intensiv prüfen sollten, ob es uns gelingt, diese Lücke zumindest national zu schließen, bis sie auch auf europäischer Ebene geschlossen ist.
Der letzte Punkt, den ich in Bezug auf das Verfahren der Umsetzung der Richtlinie ansprechen möchte: Der Gesetzentwurf sieht eine Lösung vor, was die Sicherheitsleistung betrifft. Die vorgesehene Leistung ist ein bisschen weniger umfangreich als die Hinterlegungspflicht, die wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen hatten. Dies halten wir gleichwohl für eine akzeptable Lösung, für einen Interessenausgleich zwischen den Verwertungsgesellschaften auf der einen Seite und der Geräteindustrie auf der anderen Seite. Allerdings sollte sich das Ganze dann nicht noch weiter zurückentwickeln, sprich: Ein parlamentarisches Verfahren, das sich in die falsche Richtung entwickelt, wäre für uns kein gangbarer Weg. Deswegen an dieser Stelle meine Bitte an die Kolleginnen und Kollegen: Lassen Sie uns eher in die andere Richtung denken. Das ist besser, als diesen Weg weiterzugehen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun der Kollege Dr. Volker Ullrich das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6424200 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 150 |
Tagesordnungspunkt | Umsetzung der Verwertungsgesellschaften-Richtlinie |