Volker UllrichCDU/CSU - Umsetzung der Verwertungsgesellschaften-Richtlinie
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in unserem Land ein reiches Kulturleben mit vielen Werken in Wort, Ton, Bild oder Schrift, die von zahlreichen Kreativen geschaffen werden. Auch wenn viele Werke ideelle Werte haben und oftmals in ihrem Wert nicht bezifferbar sind, so müssen und sollen die Kreativen doch von ihren Werken leben können und dürfen. Weil die Vergütungsansprüche von Kreativen mit den zu zahlenden Entgelten der Nutzer in Einklang zu bringen sind, ist das System der kollektiven Urheberrechtswahrnehmung ein altes und bewährtes System. Deswegen werden wir an ihm festhalten.
Das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz hat am 1. Januar 50 Jahre seines Bestehens gefeiert. Wir werden es durch das Verwertungsgesellschaftengesetz ablösen, das die wesentlichen Punkte beibehält, weil sie sich bewährt haben. Dazu gehört, dass die Verwertungsgesellschaften ihre Monopolstellung behalten, dass sie einer staatlichen Erlaubnispflicht und Überwachung unterliegen und dass sie verpflichtet werden, gemeinnützig zu handeln, nicht für sich Gewinne zu erzielen, sondern Gewinne an die Kreativen auszuschütten. Es sind nicht unerhebliche Summen, die hier zustande kommen. Allein im Jahr 2014 war es über 1 Milliarde Euro, davon 893 Millionen Euro für die GEMA und 144 Millionen für die VG WORT. Das sind Beträge, die es vielen Künstlern ermöglichen, von ihren Werken zu leben und zu profitieren. Das sollten wir in diesem Zusammenhang auch einmal bemerken.
Meine Damen und Herren, wir müssen bei dem zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf auf einige Dinge achten. Es ist ein insgesamt ausgewogener und guter Entwurf. Wir müssen aber Obacht geben und uns fragen, ob wir bei der Frage der Binnenstruktur den Verwertungsgesellschaften nicht Regulierungen auferlegen, die es für die Kreativen zu kompliziert machen, ihre Rechte wahrzunehmen. Wenn die Wahrnehmung der Rechte innerhalb einer Verwertungsgesellschaft komplizierter ist als beispielsweise bei der Binnenstruktur einer Aktiengesellschaft, dann, glaube ich, laufen wir Gefahr, dass wir hier überregulieren. Wir sollten eine einfache, eine praktikable Handhabung vorsehen und nicht in eine Richtung gehen, die ein Zuviel an Regelung bedeutet.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wir werden auch über die Geräte- und Leermedienvergütung zu sprechen haben. Es muss klar und deutlich gesagt werden, dass die Urheberrechtsreform von 2008, die eine Einigungspflicht zwischen den Organisationen, zwischen den Urhebern einerseits und den Verwertern andererseits, vorsah, sich nicht bewährt hat, dass immer noch Dutzende von Schiedsverfahren und Gerichtsverfahren offen sind, weil es der Gesetzgeber zu schwer gemacht hat, sich darüber zu einigen.
Deswegen ist die zukünftige Sicherheitsleistung ein gangbarer und, wie ich meine, auch verfassungsrechtlich angemessener Mittelweg zwischen dem System, das nicht funktioniert hat – nämlich zu sagen: einigt euch! –, und einer Hinterlegungspflicht, die verfassungsrechtlich bedenklich ist. Ich glaube, mit dieser Sicherheitsleistung sind die Ansprüche der Urheber gegen Insolvenzrisiken hinreichend abgesichert. Trotzdem wird Liquidität nicht in einem Maße entzogen, welches es für die Verwerter selbst schwer macht, über die Runden zu kommen. Deswegen sollten wir uns auf diese Sicherheitsleistung einigen.
Meine Damen und Herren, wir brauchen eine Änderung in Bezug auf die Rechtsprechung des EuGH. Das Urteil vom 12. November 2015 ist ein Urteil, das mit unserer Rechtstradition und auch mit unserer Auffassung nicht in Einklang zu bringen ist. Auch Verlage tragen ihren Teil zur schöpferischen Darstellung und zum Urheberrecht bei, weil ein Autor ohne die Verlage sein Werk gar nicht an die Öffentlichkeit bringen könnte. Deswegen sollten wir deutlich machen, dass erst durch das Zusammenspiel von Verlagen und Autoren die Autoren, die Urheber, ihre Rechte wahrnehmen können.
Meine Damen und Herren, Kreativität hat in diesem Land einen hohen Wert; das muss auch so sein. Wir werden mit diesem Gesetz zwei Grundrechte, zwei Verfassungsentscheidungen, die wichtig sind, verbinden, nämlich die Kunstfreiheit und die Eigentumsgarantie. Deswegen: Lassen Sie uns an diesem Entwurf mit der gebotenen Ernsthaftigkeit sauber arbeiten – für die Kreativen und für das kulturelle Leben in diesem Land!
Vielen Dank.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6424201 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 150 |
Tagesordnungspunkt | Umsetzung der Verwertungsgesellschaften-Richtlinie |