Sebastian HartmannSPD - Aufenthalts- und asylrechtliche Strafvorschriften
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um nicht nur auf den Antrag der Linken einzugehen, sondern auch auf die im Mittelpunkt stehende Frage, wie wir Deutschen in dieser Lage unserer internationalen Verantwortung gerecht werden. Die Dimension dieser Frage macht es notwendig, eine Antwort auf mehreren Ebenen zu geben. Es gibt eine internationale Verpflichtung, eine Verpflichtung und eine Verantwortung gegenüber unseren Bürgern, aber auch eine Verantwortung gegenüber den Beschäftigten in Polizei und Justiz. Die Linken greifen einen Aspekt heraus. Das ist eine singuläre Betrachtungsweise. Aber ich möchte auf diesen Punkt eingehen und werde Ihnen darlegen, dass wir unserer internationalen Verantwortung gerecht werden.
Die Genfer Flüchtlingskonvention wurde schon angesprochen. Hier ist die erste Verantwortung, die unser Land hat; denn für uns gilt die Genfer Flüchtlingskonvention nicht nur dann, wenn sie nicht zur Anwendung kommt, sondern auch dann, wenn Menschen in unser Land flüchten und sich auf diese Konvention berufen. Die Ausführung der Bundesregierung, dass die Einreise über einen Drittstaat unter die Genfer Flüchtlingskonvention fällt, ist noch einmal zu unterstreichen. Aber das soll uns nicht darüber hinwegtäuschen, dass das, vor dem wir stehen, uns, unseren Staat und unsere Gesellschaft, vor enorme Herausforderungen stellt. Im Mittelpunkt steht daher der handlungsfähige Staat. Es ist unsere Verantwortung, den Staat so zu organisieren, dass er handlungsfähig ist. Ich möchte in diesem Zusammenhang einen Gedanken des Justizministers aufgreifen und darauf hinweisen, dass das Recht nur so viel wert ist, wie es durchgesetzt wird. Unter diesem Aspekt sollten wir unsere Aufmerksamkeit auf die Frage lenken, wie wir das verfahrensökonomisch so gestalten, dass sich die Bediensteten in Polizei und Justiz auf das Wesentliche konzentrieren können.
Ich habe ausgeführt, dass wir unserer internationalen Verantwortung gerecht werden. Das zeigt unser gesetzgeberisches Handeln im Zusammenhang mit dem Aufenthaltsgesetz. In Abschnitt 5 dieses Gesetzes wird ausdrücklich Bezug auf Artikel 31 der Genfer Flüchtlingskonvention genommen und dargelegt, dass Artikel 31 Absatz 1 des Abkommens über die Rechtsstellung von Flüchtlingen unberührt bleibt. Darin haben wir das abgebildet, wozu wir uns international verpflichtet haben. Wir werden aber die Frage, wie wir das verfahrensökonomisch abbilden, vielleicht auch anders beantworten können. Darüber werden wir zu reden haben.
Die Bundesregierung selbst hat in ihrer Antwort auf die Fragen auch der Linken dargelegt, dass im Übrigen nicht die Tatsache der Asylbeantragung, sondern erst der anerkannte Status als Schutzbedürftiger die Strafbarkeit wegen unerlaubter Einreise aufhebt. Ich ergänze, dass nach weitergehender Auffassung und auch nach der Rechtsprechung klar ist, dass die Genfer Konvention in diesem Falle mit der entsprechenden Antragstellung als Strafaufhebungsgrund wirkt. Das gilt auch dann, wenn das Verfahren nachher bestandskräftig abgelehnt wird. Aber danach wird der Ausländer eben ausreisepflichtig, und so haben wir das in unserem Verfahren auch ordentlich geregelt.
Deswegen finde ich die Überschrift Ihres Antrags „Unerlaubte Einreise von Flüchtlingen entkriminalisieren“ falsch. Wir kriminalisieren Flüchtlinge nicht. Auch das ist Teil unserer internationalen Verantwortung. Es ist unredlich, das Ganze hier anders darzustellen.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Lassen Sie mich auf den zweiten Punkt des Antrags eingehen.
(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie bringen sie schon erst einmal in die strafrechtliche Mühle!)
– Herr Volker Beck, ich darf Ihren Ansatz aufgreifen und Sie fragen, wie Sie eben den Kollegen gefragt haben: Ist das eine Zwischenfrage?
(Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] meldet sich zu einer Zwischenfrage)
Gut. Dann fragt die Präsidentin, ob Herr Hartmann es möchte, dass Herr Beck eine Zwischenfrage stellt.
Ja. Dann werde ich antworten: Vielen Dank. Aber ich glaube, wenn meine Ausführungen zu Ende sind und Sie dann noch eine Frage haben, können Sie die stellen.
(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt haben Sie gedacht, ich sei so feige wie Ihr Kollege!)
Moment. Das ist jetzt ein Eingriff in das Recht des Kollegen Beck zu einer Zwischenfrage. – Herr Beck kann jetzt fragen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, Herr Hartmann. – Ich wollte Sie fragen, ob Sie Ihrer eigenen Logik folgen, wenn Sie die Linken kritisieren. Die Überschrift des Antrags ist natürlich ein bisschen kursorisch; das gebe ich zu. Aber trotzdem ist die Abfolge doch so: Der Flüchtling übertritt die Grenze. Die Polizei stellt den illegalen Grenzübertritt als Tatbestand fest. Dann nimmt sie Fingerabdrücke, macht ein Lichtbild, stellt die Identität fest. Das ist ein Riesenbrimborium, und das alles kostet Geld und Arbeitskapazitäten.
(Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Das ist auch richtig!)
Dann sagt der Flüchtling: Asyl. – Das nimmt die Staatsanwaltschaft irgendwann zur Kenntnis, und sie macht einen Stempel auf die Akten mit dem Vermerk „eingestellt“.
Natürlich wird die Person nicht strafrechtlich verfolgt, aber die ganzen polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen, die Geld kosten und Ressourcen binden, finden statt. Deshalb ist der Antrag zwar, wie ich finde, etwas schlank formuliert, aber im Kern trifft der Grundgedanke doch die Sache.
Herr Hartmann.
Ich werde mir jetzt redlich Mühe geben, aus Ihren Ausführungen eine Frage zu extrahieren.
(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die ergibt sich aus der Sprachmelodie!)
Ich darf mit Ihren eigenen Worten, die Sie vor zwei Minuten hier im Plenum verwendet haben, antworten: Die illegale Einreise ist nicht strafbar. Das ist nachzulesen im Protokoll des Bundestags vom heutigen Tage. Das haben Sie selbst in Ihrer Bundestagsrede ausgeführt.
(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber diese ganze Ermittlungsaufwand passiert doch!)
Sie wollen über die verfahrensökonomische Frage reden, das heißt darüber, ob dieser Ermittlungsaufwand gerechtfertigt ist. Ich habe zu Anfang, als ich auf Ihren Fragewunsch eingehen wollte, darauf hingewiesen, dass ich in meiner Rede dazu Ausführungen machen werde. Ich habe jetzt die Gelegenheit, Ihre Frage zu beantworten, und sage, dass es andere Varianten geben wird, als das über die Strafbarkeit zu regeln. Aber es wird darauf ankommen, bestimmte Tatbestände eben auch strafbar zu halten. Ich denke dabei zum Beispiel an das Schleusen.
(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schauen Sie in unseren Gesetzentwurf! Da ist das vernünftig geregelt!)
Darum muss man sehr genau überlegen, wie man das regelt.
Ich möchte auf die Verantwortung gegenüber den Beschäftigten der Bundespolizei eingehen. Es wird nach wie vor den Tatbestand geben, dass jemand die Grenze übertritt, auch ohne konkreten Bezug zum Flüchtlingsstatus, und damit möglicherweise ein Aufenthalt in unserem Land illegal ist. Wenn wir dem Antrag der Linken folgen würden, dann könnten wir bestimmte abschreckende und generalpräventive Maßnahmen, zum Beispiel gegen Menschenhandel oder gegen illegale Beschäftigung, nicht mehr treffen. Der Aufenthaltstitel gilt nämlich an der Stelle nicht nur für Flüchtlinge.
Ich möchte auch auf den zweiten Gedanken zu sprechen kommen. Wir haben die Verpflichtung, einen handlungsfähigen Staat zu schaffen. Dieser Verpflichtung sind wir hier im Plenum durch eine Vielzahl von Maßnahmen und einzelnen Paketen – Stichwort „Asylpakete“ – gerecht geworden.
Wir wollen die Verfahren vereinfachen. Darauf haben die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land einen Anspruch. Wir wollen nämlich Recht und Ordnung ebenso wie Sicherheit garantieren. Aber damit haben wir auch die Verantwortung, geordnete Verfahren, insbesondere schnelle und effiziente Asyl- und Anerkennungsverfahren, durchzuführen, wobei wir trotzdem unserer internationalen Verantwortung gerecht werden müssen.
Mit dem Bezug auf das Schengen-System, das nicht dauerhaft außer Kraft gesetzt werden soll, und die zeitweilige Einführung von Grenzkontrollen geht es im Kern aus meiner Sicht darum, wieder zu geordneten Verfahren zu kommen. Wir müssen wissen, wer einreist. Wir müssen die Identität der Einreisenden feststellen, und wir müssen dafür sorgen, dass diejenigen, die bei uns bleiben können, schnell in ein Integrationsverfahren eintreten können.
Was die Forderung angeht, die Sie in Ihrem Antrag ebenfalls gestellt haben, nämlich die Grenzkontrollen entfallen zu lassen: Dessen bedarf es nicht. Es geht darum, zu geordneten Verfahren zu kommen.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind Verfechter eines freien und offenen Europas. All diejenigen, die meinen, mit immer mehr und immer höheren Grenzzäunen das Europa, das auf einem Konzept und einer Idee beruht, sichern zu können, würden das Gegenteil von dem erreichen, was wir ja gerade wollen: ein Europa der freien Grenzen. Das setzt aber zwingend die Sicherung der Außengrenzen voraus. Hierfür werden wir uns weiterhin einsetzen. Wir müssen die Kontrollen an dieser Stelle aber vor allen Dingen unter dem Aspekt betrachten, dass wir zu einer Ordnung im Verfahren kommen wollen, damit wir auch über die erkennungsdienstliche Behandlung vorankommen können.
Hier gibt es einen Unterschied: Die erkennungsdienstliche Behandlung der in unser Land Einreisenden entspricht nicht der von Straftätern – das hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Fragen der Linken dargelegt –, sondern es wird analog zum Asylverfahrensgesetz vereinfacht erkennungsdienstlich behandelt, weil erkannt wird, welcher Verwaltungsaufwand damit verbunden ist.
Ich komme zum nächsten Punkt, nämlich zu unserer Verantwortung gegenüber den Beschäftigten von Polizei und Justiz. Wir werden unserer Verantwortung gerecht. Zum einen haben wir uns als SPD-Bundestagsfraktion sehr deutlich dafür eingesetzt, 3 000 neue Stellen bei der Bundespolizei zu schaffen. Wir haben das durchgesetzt, wir stehen dazu, und wir sind darauf stolz.
(Beifall des Abg. Ulrich Freese [SPD])
Wir haben die Forderung erhoben, 12 000 neue Beschäftigte bei Landespolizeien und Bundespolizei einzustellen. All das dient dazu, dem effizienten Staat die Möglichkeit zu geben, handlungsfähig zu sein.
(Beifall bei der SPD)
Ich möchte an dieser Stelle aber auch den Bundespolizisten, den Landespolizisten und allen Justizbediensteten danken. Mir ist sehr bewusst, dass es zu einer Vielzahl von Überstunden und aufgeschobenen Urlaubstagen kommt, wenn man hier seiner Verantwortung gerecht werden will. Mein Dank gehört ihnen allen ebenso wie den Ehrenamtlichen, die sich darum kümmern, dass Flüchtlinge, die hier einreisen, aufgenommen und unterstützt werden. Danke hierfür!
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Wir werden durch effiziente Verfahren und Gesetze diesen Menschen ermöglichen, ihrer Arbeit möglichst gut nachzugehen. Der Antrag der Linken und die Ausführungen des Kollegen Beck haben auf das hingewiesen, was der Bund Deutscher Kriminalbeamter gesagt hat, und wir nehmen diese Hinweise ernst.
(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die GdP hat das auch gefordert!)
Wie bereits ausgeführt, wird der Flüchtling bzw. der Asylsuchende, der aufgegriffen wird, erkennungsdienstlich behandelt. Das bedeutet einen Verwaltungsmehraufwand und eine Belastung der Polizei- und Justizbehörden. Das will niemand wegdiskutieren. Wir reagieren darauf über die Verfahrensvereinfachungen.
Aber allein die Aussage, dass die Fallzahl von 42 000 Fällen im Jahr 2014 auf 90 000 Fälle in den ersten drei Quartalen im Jahr 2015 gestiegen ist – verwiesen sei auch auf die 118 000 beanzeigten illegalen Einreisen – ist keine Aussage, die den Schluss zulässt, dass dieses Verwaltungsverfahren keinen Sinn hat. Sie zeigt eher auf, dass die Kontrollen eine Wirkung entfalten und eine statistische Folge haben.
Aber wir brauchen einen ganzheitlichen Ansatz, um die Migration in unserem Land zu steuern. Das muss von illegaler Einreise und von illegalem Aufenthalt klar getrennt werden. Man kann das eine tun, ohne das andere zu lassen. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat etwas ausgeführt, was leider noch nicht Gegenstand der Debatte war: Er hat in seinen Diskussionsbeiträgen die Verabschiedung eines Einwanderungsgesetzes gefordert.
(Beifall bei der SPD)
Das ist etwas, was die SPD-Bundestagsfraktion schon seit vielen Jahren fordert. Ich möchte diese Forderung unterstreichen.
(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Legen Sie doch eins vor! Sie sind doch an der Regierung!)
Dies gibt uns die Gelegenheit, aufgeworfene Fragen der Strafbarkeit, aber auch Fragen, die Ordnungswidrigkeiten betreffen, zu regeln. Ich glaube, dass wir an dieser Stelle unserer Verantwortung gegenüber den Bediensteten im öffentlichen Dienst mehr als gerecht werden können.
Ein Blick nach Österreich zeigt: Dort ist die unerlaubte Einreise lediglich ein Verwaltungsverstoß; die Sicherheit der Grenze wird damit nicht in Abrede gestellt. Deswegen werden wir diese Hinweise aufnehmen.
Das ist ein Unterschied zum Antrag der Linken; denn hier geht es eben nicht darum, unter der falschen Überschrift der Kriminalisierung von Flüchtlingen eine Abschaffung oder eine Änderung des Gesetzes zu fordern. Wir wollen an dieser Stelle einen ganzheitlichen Ansatz statt eines singulären Ansatzes, und wir wollen das Verfahren so gestalten, dass sich die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, bei Polizei und Justiz, auf das Wesentliche konzentrieren können, nämlich auf die Verfolgung von Straftaten.
(Beifall bei der SPD)
Meine Damen und Herren, das ist etwas, was wir in den Mittelpunkt der Diskussion stellen wollen. Es ist richtig, dass das jetzt ein Ansatz Ihres Antrages ist; aber ich glaube, dass das nur eine Momentaufnahme ist und nur einen einzelnen Punkt betrifft. Wenn wir das tun, dann zeigt das unsere Verantwortung, für ein insgesamt schlüssiges Verfahren zu sorgen. Wenn Sie besorgt sind, dass Flüchtlinge kriminalisiert werden, so kann ich Ihnen versichern, wie ausgeführt: Sie werden nicht kriminalisiert. Das ist schon beim Verfahrensstand von heute so.
Aber wir brauchen auch eine internationale und eine europäische Regelung, um dies gemeinsam zu lösen. Wir merken im Schengen-System, dass es ohne eine europäische Lösung nicht gehen wird.
Lassen Sie mich zum Ende meiner Rede noch einen Punkt ausführen. Wir müssen dafür sorgen, dass wir in dieser Diskussion in Ruhe auch über eine Verfahrensfrage reden. Wir müssen dies so organisieren, dass wir einen handlungsfähigen Staat haben. Darauf verlassen sich die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Das ist unsere Verpflichtung, die wir Flüchtenden gegenüber haben. Ich meine auch, dass wir auf dem Weg, unserer internationalen Verantwortung gerecht zu werden, schon ein Stück weit gegangen sind. Diejenigen, die immer weiter Verschärfungen fordern oder das Kurzfristige hektisch in den Mittelpunkt stellen, werden nicht die unterstützen, die es gut meinen, die unseren Staat voranbringen wollen. Für all das brauchen wir einen Staat, der handlungsfähig ist, und eine Gesellschaft, die unterstützt wird.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vielen Dank, Kollege Hartmann. – Zum Ende dieser Aussprache gebe ich das Wort an Dr. Volker Ullrich – wie immer; das muss sein –, Augsburg.
(Beifall bei der CDU/CSU – Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann enden die Gemeinsamkeiten!)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6424463 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 150 |
Tagesordnungspunkt | Aufenthalts- und asylrechtliche Strafvorschriften |