28.01.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 152 / Tagesordnungspunkt 5

Thomas DörflingerCDU/CSU - Arbeitsprogramm der EU-Kommission 2016

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „ It’s no time for business as usual“. Es ist nicht die Zeit, um nur das gewöhnliche Geschäft zu erledigen. Und ich ergänze nach der eben gehörten Rede: Wenn das die Überschrift über dem Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission ist, dann ist auch „no time for speeches as usual“. Also: Es ist auch keine Zeit, die üblichen Reden zu halten, meine Damen und Herren.

(Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Im Deutschen Bundestag wird doch eigentlich immer deutsch geredet!)

– Ich habe es gerade übersetzt, Herr Kollege Sarrazin.

Herr Staatsminister Roth hat gesagt, wir sollen uns wie in den Jahren zuvor kritisch und konstruktiv mit dem Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission auseinandersetzen. Nun bin ich völlig unverdächtig, dass ich der Bundesregierung unnötiges Lob zollen würde dort, wo sie es nicht verdient hat. Aber, Herr Kollege Ulrich, so kann man es auch nicht machen: dass man sämtliche Missstände zwischen Lappland und Gibraltar, die man glaubt erkannt zu haben, aufsummiert und die Schuld dann einerseits der Kommission und andererseits der Bundesregierung in die Schuhe schiebt. An allen Missständen zwischen Lappland und Gibraltar ist weder die eine noch die andere Institution schuld. Da machen Sie es sich etwas einfach.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Kapitalismus!)

Kritische Befassung heißt zum Beispiel, dass wir der Kommission auch attestieren, dass sie über die letzten Jahre etwas gelernt hat und dass sie sich offenkundig hat leiten lassen von einem Wort, das der französische Schriftsteller Antoine de Saint-Exupéry geprägt hat, wenn er formuliert hat: Perfektion ist nicht dann erreicht, wenn man nichts mehr hinzufügen, sondern wenn man nichts mehr weglassen kann. – Eine bemerkenswerte Formulierung, der man beim Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission vielleicht nicht in allen Details, aber mindestens bei der Grundstruktur gerecht geworden ist. Zu dem Schluss kommt man, allein wenn man auf den Umfang sieht.

Ich sage allerdings kritisch hinzu: Ich wünsche mir schon, dass wir, wenn es an das Abarbeiten der einzelnen Punkte aus dem Arbeitsprogramm geht, uns nicht im Detail verlieren, sondern dass wir uns tatsächlich auf das konzentrieren, was in den laufenden zwölf Monaten unbedingt notwendig und was prioritär ist.

Da Detlef Seif und Andrea Lindholz nachfolgend etwas zum Thema Migrationspolitik sagen werden, konzentriere ich mich an der Stelle nur auf den einen Punkt: Wenn das Thema Migrationspolitik unter aktuellen Vorzeichen sozusagen wie eine imaginäre, unsichtbare Überschrift über dem Arbeitsprogramm der Kommission steht – zu Recht aus meiner Sicht –, dann heißt das notwendigerweise auch, dass wir uns beim Abarbeiten nicht nur darauf konzentrieren können, in das Arbeitsprogramm zusätzlich etwas hineinzuformulieren, sondern dass andere Punkte – abseits dieses Themas – vielleicht bis zum nächsten oder bis zum übernächsten Jahr warten können.

Ich will durchaus anerkennen, dass es in den Anhängen des Arbeitsprogramms, insbesondere in den Punkten IV und V, insgesamt 48 Rechtsakte gibt, von denen die Kommission sagt: Entweder wir verfolgen diese Rechtsakte nicht weiter, oder wir heben bestehende Rechtsakte auf. – Auch das ist eine Neuerung gegenüber den Arbeitsprogrammen der Kommission in den letzten Jahren.

Ich sage an dieser Stelle allerdings auch: Ich wünsche mir schon, dass dieser Absicht dann nicht anschließend der Gedanke folgt, dass das, was man jetzt nicht weiterverfolgen oder abschaffen will, dann im Arbeitsprogramm der Jahre 2017 ff. in einem anderen Gewand wieder auftaucht. Einmal gestrichen bleibt gestrichen. Einen Relaunch sollte es an dieser Stelle nicht geben, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die Kommission kündigt zu Recht an, mehr Transparenz ins Verfahren zu bringen und die verstärkte Zusammenarbeit auch mit den Mitgliedstaaten und mit dem Rat zu suchen. Der Ansatz ist richtig, aber er muss sich realiter auch beweisen.

Ich will das aktuell an der Diskussion um die Einlagensicherung deutlich machen. Am Vorhaben, am Inhalt der Richtlinie, dass die Mitgliedstaaten nationale Systeme zur Einlagensicherung einführen sollen, besteht in diesem Hohen Haus und vermutlich über dieses Hohe Haus hinaus kein Zweifel; da sind wir uns alle einig. Fakt ist aber, dass die Frist zur Umsetzung der Richtlinie im Juli des vergangenen Jahres, am 3. Juli, abgelaufen ist. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten hat diese Richtlinie bislang nicht umgesetzt.

Vor diesem Hintergrund, wie es die Kommission am 26. November des vergangenen Jahres getan hat, die Richtlinie zur europäischen Einlagensicherung auf den Weg zu bringen, macht wenig Sinn, insbesondere wenn die Kommission selbst sagt, dass ihre Vorstellungen zur europäischen Einlagensicherung darauf fußen, dass zuvor die Maßnahmen zur nationalen Einlagensicherung ergriffen worden sind. Also, die Logik des eigenen Arbeitens sieht, was die Abfolge der einzelnen Schritte angeht, anders aus.

Ich sage hinzu: Wenn der Ansatz richtig ist, dass die Mitgliedstaaten nationale Einlagensicherungssysteme installieren, dann kann man sich durchaus trefflich darüber streiten, ob es darüber hinaus einer europäischen Einlagensicherung noch bedarf. Ich sage aus meiner persönlichen Sicht: Das ist das Bail-in durch die Hintertür. Deswegen sage ich: Wir wollen dieses europäische Einlagensicherungssystem nicht nur nicht jetzt, zum jetzigen Zeitpunkt, sondern wir wollen es überhaupt nicht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dass Jugendarbeitslosigkeit in Europa, Herr Kollege Ulrich, insbesondere wenn ich die südlichen Staaten betrachte, Spanien beispielsweise, aber auch Portugal und Griechenland, nicht nur aus der Sicht der betroffenen Jugendlichen ein Skandal ist, darin sind wir uns einig. Aber die Erfahrung aus Deutschland beispielsweise, wo wir die Verhältnisse nachgewiesenermaßen am besten kennen, aus der Zeit, in der wir auch 5 Millionen und mehr Arbeitslose hatten – nicht nur Jugendliche, aber wir hatten eine wesentlich höhere Jugendarbeitslosigkeit als heute –, zeigt, dass die Hoffnung und das Verlassen darauf, dass ein Programm der Europäischen Kommission dieses Problem löse, wohl trügerisch sind.

Ich bin sehr dafür, dass nationale Anstrengungen ihre Begleitung auch im Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission finden, beispielsweise über den Europäischen Sozialfonds. Das ist unbestritten. Aber der Ansatz zur Lösung dieser Probleme muss aus den Nationalstaaten kommen. Deutschland hat in den vergangenen Jahren hier Maßnahmen ergriffen. Die Zahlen, auf die wir heute sehen können, auch wenn sie regional etwas differenziert ausfallen, sowohl was die Entwicklung der Arbeitslosigkeit insgesamt als auch was die Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit angeht, zeigen, dass wir an dieser Stelle auf dem richtigen Weg sind.

(Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Wie will man das denn machen, wenn gleichzeitig die Troikapolitik durchgesetzt wird?)

Die Kommission sagt, sie wolle die Durchsetzung verbessern. Deswegen ist es richtig, dass wir nicht nur einen Blick darauf richten, wie denn umgesetzt worden ist, also wo europäisches in nationales Recht überführt worden ist, sondern dass wir verstärkt den Blick darauf richten, ob der Umsetzung in nationales Recht anschließend auch die Implementierung gefolgt ist. Das ist nämlich der entscheidende Punkt. Papier ist geduldig. Wichtig ist, ob das, was an Möglichkeiten internationalen bzw. nationalen Rechts vorhanden ist, tatsächlich anschließend auch angewandt wird oder nicht.

An dieser Stelle gibt es durchaus einen Nachholbedarf. Insofern kann ich die Kommission nur bestätigen in ihrer Auffassung, dass die Hüterin der Verträge notwendigerweise bei der Begleitung des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission und der Umsetzung desselben auch eine Kontrollfunktion ausüben wird und ausüben muss, was mit der politischen Funktion, die die Kommission zweifelsohne auch hat, nicht zwangsläufig in einem kritischen Verhältnis stehen muss.

Letzte Bemerkung. Ich habe gestern im Ausschuss bei den Beratungen zum Arbeitsprogramm mit Interesse und Zustimmung gehört, dass der Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission hier in Berlin, Richard Kühnel, gesagt hat, dass ein Arbeitsprogramm ein lernendes System ist, ein System, das so flexibel sein muss, dass wir uns jederzeit in der Lage sehen müssen, auf aktuelle Entwicklungen ad hoc und vielleicht auch in Teilen unkonventionell zu reagieren.

Ich will zum Schluss an dieser Stelle gern einen Vorschlag wiederholen, den Bundesminister Gerd Müller vor einigen Wochen im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union unterbreitet hat, was die Prioritätensetzung nicht nur in den nächsten zwölf Monaten angeht: Wenn jeder Mitgliedstaat in der Europäischen Union nach seiner Leistungsfähigkeit und nach dem, was ihm finanziell und materiell möglich ist, versucht, für die Verbesserung der Situation in den Herkunftsstaaten der Migranten, die jetzt nicht nur nach Deutschland, sondern nach Zentraleuropa strömen, etwas zu tun, dann bekommen wir auf der Basis von 28 Mitgliedstaaten tatsächlich eine solche Summe zusammen, um realiter etwas tun zu können. Dazu ist es aber notwendig, dass wir in den nächsten zwölf Monaten die richtigen Schwerpunkte setzen. Ich freue mich auf die weitere Beratung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Das Wort hat der Kollege Manuel Sarrazin für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6479620
Wahlperiode 18
Sitzung 152
Tagesordnungspunkt Arbeitsprogramm der EU-Kommission 2016
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