28.01.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 152 / Tagesordnungspunkt 9

Astrid FreudensteinCDU/CSU - Erziehungsleistung von Adoptiveltern in der Rente

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es ist doch gar keine Frage, dass es im Sommer 2014 für Millionen deutscher Frauen richtig gute Nachrichten gab. Wir hatten die Mütterrente auf den Weg gebracht, und die Erziehungsleistung von Millionen Frauen, die wiederum Millionen Kinder großgezogen haben, wird seitdem finanziell besser anerkannt. Herr Kollege Birkwald, geben Sie sich einen Ruck! Das war eine richtig gute Aktion. Das können Sie einfach einmal zugeben.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Wir haben die Anerkennung der Erziehungszeit schon vorher gefordert! Sie haben umgesetzt, was wir gefordert haben!)

All diese Frauen hatten, als ihre Kinder klein waren, kein Recht auf einen Krippen- oder Kindergartenplatz, sie hatten kein Elterngeld und keine Partnermonate. Sie mussten in aller Regel wirklich zurückstecken – viel mehr, als wir das mussten , in vielen Bereichen des Lebens. Mit dem zusätzlichen Rentenpunkt wird diese Leistung, die für unseren Generationenvertrag so enorm wichtig ist, finanziell mehr als bisher gewürdigt. Auf dieses Mehr an Gerechtigkeit können wir alle, wie ich meine, wirklich stolz sein. Und auch auf den reibungslosen Ablauf und auf die schnelle Umsetzung dieses Projekts können wir wirklich stolz sein. Das hat gut und schnell geklappt.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich möchte Ihnen ein paar Beispiele dafür nennen, wer von unserer „schönen Mütterrente“, wie Sie es bezeichnet haben – es ist nämlich wirklich eine schöne Mütterrente –, profitiert:

Da ist zum Beispiel die 80-jährige Großmutter, die drei Kinder großgezogen hat; sie ist der Normalfall. Sie spürt diesen zusätzlichen Entgeltpunkt pro Kind auf ihrem Konto recht deutlich. Vielleicht unterstützt sie damit auch schon ihren Enkel, der dann wieder ein Beitragszahler wird.

In ganz wenigen Fällen haben auch früher schon Väter die Erziehung übernommen. Wenn diese das Kind im ersten Lebensjahr erzogen haben, dann bekommen auch diese Männer die Mütterrente.

Freuen kann sich aber zum Beispiel auch das Ehepaar, Ende 70, das zwei Kinder, jeweils im ersten Lebensjahr, adoptiert hat. Auch seine Erziehungsleistung wird mit dem zweiten Entgeltpunkt berücksichtigt.

Diese Beispiele bilden die weit mehr als 90 Prozent der Bestandsrentner ab, bei denen das Geld auf jeden Fall an der richtigen Stelle ankommt. Sie konnten sich ab dem 1. Juli 2014 über eine etwas höhere Rente freuen. Dass die Auszahlung so schnell und reibungslos vonstattenging, das war eben tatsächlich nur durch eine Pauschale und damit auch durch eine einfache Regelung bei den Bestandsrenten möglich. Wer schon im ersten Lebensjahr die Kindererziehungszeit angerechnet bekommen hat, der bekam auch das zweite Jahr angerechnet. In Einzelfällen – und es sind wirklich Einzelfälle –

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: 40 000 sind keine Einzelfälle!)

kann dies tatsächlich dazu führen, dass man sich benachteiligt fühlt. Auch dafür möchte ich Ihnen Beispiele nennen:

Dazu zählen die von Ihnen von der Linken angesprochenen Adoptiveltern, die ein Kind erst zwischen dem 13. und dem 24. Lebensmonat adoptiert haben.

(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die fühlen sich nicht benachteiligt! Die sind benachteiligt!)

Für sie ist diese Anrechnung nicht mehr möglich. Dieser Rentenpunkt wird noch der leiblichen Mutter gutgeschrieben. Aber es ist auch völlig klar, dass diese Leistung nicht weniger gewürdigt wird.

(Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja wo denn?)

Dazu zählen auch die Fälle, in denen der Vater im zweiten Jahr die Erziehung von der Mutter übernommen hat, und auch die Fälle, in denen das Kind nach dem ersten Jahr in einer Pflegefamilie wieder zur leiblichen Mutter zurückgekehrt ist.

In all diesen Fällen – da haben Sie recht – kann man meinen, dass man ungerecht behandelt wurde. Hätte man aber diese Fälle verhindern wollen, hätte man mehr als 9 Millionen Frauen anschreiben müssen, um jeweils die frühe Biografie ihrer Kinder abzufragen: Wer hat wann das Kind erzogen? Gab es Pflege- oder Adoptiveltern?

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Aber das ist der Blick zurück! Gucken Sie mal nach vorn!)

Abgesehen davon, dass vermutlich Hunderttausende Briefe gar nicht angekommen oder zurückgekommen wären, hätte es sicher auch sich widersprechende Angaben gegeben. Diese Fälle hätten dann erst einmal gar nicht bearbeitet werden können. Die Überprüfung wäre eine Arbeit für Jahre gewesen. Auch die Auszahlung des zusätzlichen Rentenpunkts hätte sich dann um Jahre verzögert. Das hätte eben nicht nur Zeit, sondern auch Geld gekostet – Geld der Beitragszahler, das, wie ich meine, besser in Renten investiert ist als in bürokratische Großaktionen.

Auch Ihr Vorschlag, die Problematik mit einem Antragsverfahren zu lösen, würde nicht sehr viel weniger Probleme hervorrufen.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: 40 000 statt 9 Millionen!)

Auch das bindet selbstverständlich Ressourcen. Auch dort wird es sich widersprechende Angaben geben. Auch das führt natürlich wieder zu der einen oder anderen Ungerechtigkeit. Ob es rentenrechtlich überhaupt möglich wäre, sei dahingestellt.

Auch deshalb bin ich zurückblickend überzeugt davon, dass wir vor knapp zwei Jahren hier die richtige Entscheidung getroffen haben. Für die teilweise ja auch schon sehr alten Frauen dieser Republik war es wichtig, dass eine politische Entscheidung wie die Einführung der Mütterrente schnell getroffen worden ist. Wenn ich Ihren Zahlen glauben darf, dann ist es so, dass tatsächlich über 99 Prozent der Berechtigten von der Mütterrente auch wirklich profitieren. Das halte ich bei einer pauschalen Regelung, die sich schnell und einfach umsetzen ließ, für eine wirklich gute Quote.

Die Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren sind und die nach Sommer 2014 in Rente gegangen sind oder noch gehen werden, erhalten den zusätzlichen Rentenpunkt ohnehin ganz genau aufgeteilt nach ihrer Erziehungsleistung. Da ist es ganz egal, ob es leibliche Eltern, Pflegeeltern oder Adoptiveltern sind.

Ich meine also, die Mütterrente ist ein wirklich gutes Projekt. Stimmen Sie uns einfach zu, Herr Birkwald.

Danke schön.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6479916
Wahlperiode 18
Sitzung 152
Tagesordnungspunkt Erziehungsleistung von Adoptiveltern in der Rente
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