28.01.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 152 / Tagesordnungspunkt 10

Claudia Lücking-MichelCDU/CSU - Änderung des Hochschulstatistikgesetzes

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Statistik halten viele für sehr kompliziert und viele andere für langweilig. Das Erste scheint sich heute Abend zu bestätigen – für einige ist es zu kompliziert –; aber langweilig ist es sicherlich nicht.

(Beifall des Abg. Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Hochschulstatistik zeigt uns zudem, wie vielfältig das Studium ist, und hilft, die richtigen Schlüsse zu ziehen. Beispiele haben wir gehört. Ich will auf die Situation der Promovierenden verweisen, weil sie mir besonders wichtig sind. Ich kann es kurz machen, weil das gerade schon einmal hervorgehoben wurde: Bisher wissen wir tatsächlich noch nicht einmal, wie viele Promovierende wir in Deutschland haben. Wenn auf Basis dieses Gesetzes der Status der Promovierenden, der an den einzelnen Hochschulen sehr unterschiedlich ist, endlich einheitlich definiert wird und wir sie früh erfassen können, dann ist das ein wichtiger Punkt.

Mein zweiter Hinweis bezieht sich auf die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses, für den wir – darüber sind wir uns ja einig – gute Bedingungen schaffen wollen. Wir haben vor kurzem das Wissenschaftszeitvertragsgesetz geändert, weil wir der missbräuchlichen Befristung von Verträgen einen Riegel vorschieben wollen. Wir wollen mit den Ländern ein Tenure-Track-Programm auflegen, das verlässliche Karrierewege hin zur Professur eröffnet. Jedem ist klar, wie wichtig es ist, dafür verlässliche Daten zu haben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir müssen wissen, welche Auswirkungen unsere wissenschaftspolitischen Entscheidungen haben.

Statistik liefert uns, wenn wir auf dem weiten Ozean namens Wissenschaftssystem unterwegs sind, wie Leuchttürme wichtige Orientierungspunkte. Diese Novelle bringt endlich Licht ins Dunkel der Gründe für Studienabbrüche. Wir brauchen die Novelle, um festzustellen, wie viele Masterstudienplätze nötig sind. Wir brauchen die Novelle – das ist mir sehr wichtig –, weil sie sicherstellt, dass die Leistungen der Hochschulen bundesweit eingeordnet und miteinander verglichen werden können.

Das alles sind Fragen, die uns als Wissenschaftspolitiker und ‑politikerinnen, als Verantwortliche in den Hochschulen und Forschungseinrichtungen dringend umtreiben, und zwar nicht, weil wir sie statt unseres Handelns brauchen, sondern um daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen und unser zukünftiges Handeln noch besser justieren zu können.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es war gut, dass wir noch drei wichtige Veränderungen eingebracht haben.

Erstens. Die Gasthörerstatistik bleibt erhalten. Darauf wurde schon verwiesen.

Zweitens. Die Verlängerung der Erhebung. Die Studienverlaufsstatistik nach zwölf Jahren zu löschen – wir haben es gehört –, wäre sinnwidrig gewesen. Es ist gut, dass die Erhebung jetzt auf mindestens 18 Jahre verlängert wurde.

Schließlich. Wenn das Ganze erst 2017 in Kraft tritt, hat keine Hochschule mehr das Argument, sie hätte nicht genug Zeit gehabt, um ihre Software umzustellen. Das Ganze startet dann gleich auf gut geordneten Wegen.

Jetzt noch einmal zu Ihnen, liebe Kollegen von der Linken: Sie haben heute Abend, in der Anhörung und auch im Ausschuss immer so getan, als sei das Statistische Bundesamt – gerade haben Sie es noch einmal gesagt – eine Datenkrake, die den Studierenden die Luft abdrückt. In den Entgegnungen wurde schon deutlich, dass das wirklich lächerlich und an der Sache vorbei ist. Es ist auch deutlich geworden, dass Sie lange suchen müssen, um außerhalb Ihrer Fraktion jemanden zu finden, der dieses Seemannsgarn mit Ihnen weiterspinnen will. Wenn selbst die Kollegen von den Grünen im Bundestag keine Bedenken haben,

(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was soll denn das jetzt heißen?)

wenn die Datenschutzexperten des Statistischen Bundesamtes und der Länder in dem Gesetzentwurf keine Gefahr für die informationelle Selbstbestimmung von Studierenden sehen, dann, liebe Linke, haben wir wichtige Gewährsleute, und Sie müssen, würde ich sagen, zurückrudern.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Herr Schipanski hat noch einmal erklärt, wie die Verschlüsselung funktioniert. Ich möchte hervorheben, dass es bei zwei Datenbanken bleibt: eine für die Einzeldaten und eine, die die Einzeldaten zusammenführt. Es ist klar, dass die Hochschulen keinen Zugriff auf die Datenbank für die Einzeldaten erhalten, sondern nur die statistischen Ämter. Das muss man noch einmal hervorheben, um zu zeigen: Die Geheimhaltung individueller Daten ist auch für uns ein sehr hohes Gut. Wir sehen, dass es mit diesem Gesetzentwurf klar geschützt wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie die Krake in der dunklen Tiefsee, wo sie ihren natürlichen Lebensraum hat. Wir legen hier heute ein modernes und transparentes Hochschulstatistikgesetz vor. Es ist kein Ungeheuer, das den Bürgerrechten der Studierenden an den Kragen will, sondern ein Kompass, mit dem wir den richtigen Kurs für die zukünftige Hochschul- und Wissenschaftspolitik setzen.

Danke.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6480794
Wahlperiode 18
Sitzung 152
Tagesordnungspunkt Änderung des Hochschulstatistikgesetzes
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