28.01.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 152 / Tagesordnungspunkt 16

Olav GuttingCDU/CSU - Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt

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Frau Präsidentin! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute hier abschließend über den Gesetzentwurf, durch den der Lohnsteuereinbehalt der Arbeitgeber in der Seeschifffahrt von derzeit 40 Prozent auf 100 Prozent befristet angehoben wird. Dieses Gesetzesvorhaben ist von großer Bedeutung für die deutsche maritime Wirtschaft und für die Sicherung des seemännischen Know-how am Standort Deutschland.

Unsere maritime Wirtschaft ist für unser exportorientiertes Land von hoher gesamtwirtschaftlicher Relevanz und deshalb ein überaus wichtiger Wirtschaftszweig. Gerade weil fast 95 Prozent des interkontinentalen Warenaustausches über die Seewege erfolgen, haben wir als führende Exportnation ein überragendes Interesse daran, eine leistungsstarke, eine international wettbewerbsfähige deutsche maritime Wirtschaft zu haben.

Unsere umfangreichen Exporte von Autos und Maschinen wären ohne eine schlagkräftige Seeschifffahrt nicht denkbar. Zudem sichern unsere Häfen einen wichtigen Teil der industriellen Rohstoffversorgung. Wir wissen, dass jeder zweite Arbeitsplatz in Deutschland vom Export abhängt und dass unsere maritime Wirtschaft bundesweit viele Zehntausende Arbeitsplätze sichert und mit circa 50 Milliarden Euro Umsatz jährlich wesentlich zur deutschen Wirtschaftsleistung beiträgt.

Trotz anhaltender Exporterfolge hat sich unsere Handelsflotte in den letzten Jahren stark reduziert. Obwohl sich knapp 3 000 Handelsschiffe im Eigentum deutscher Reedereien befinden, fahren nur knapp 360 davon unter deutscher Flagge. Die Anzahl der unter deutscher Flagge fahrenden Handelsschiffe hat sich somit in den letzten Jahren halbiert.

Die Gründe für die zunehmende Ausflaggung und die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung und Ausbildung von Seeleuten ist leicht zu erklären: Die unter deutscher Flagge fahrenden Schiffe sind bei den Lohnkosten und den Lohnnebenkosten dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt. Hier ergeben sich Mehrkosten für die unter deutscher Flagge fahrenden Schiffe, die im internationalen Vergleich zunehmend zu einem Wettbewerbsnachteil führen.

Um diesen Kostendruck für die Reedereien abzumildern und eine weitere Abwanderung der deutschen Schiffe ins Ausland zu verhindern, müssen wir handeln. Im Laufe der parlamentarischen Beratungen hat sich bestätigt, dass die aktuelle Förderung nicht ausreichend ist, um den genannten Wettbewerbsnachteil der deutschen Flagge im Vergleich zu anderen europäischen Flaggen auszugleichen.

(Zuruf der Abg. Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Sicherlich kann man dem 100-prozentigen Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten kritisch gegenüberstehen.

(Richard Pitterle [DIE LINKE]: Sehr wahr!)

In der Diskussion der letzten Tage und Wochen ging es sogar so weit, dass einige Deutschland mit Griechenland verglichen haben, auch beim Stichwort „Tonnagesteuer“. Ich will an dieser Stelle festhalten, dass die Tonnagebesteuerung, die wir in Deutschland haben, weltweit an allen wichtigen maritimen Standorten üblich ist und sich international zum Normalfall gewandelt hat und dass gerade in den letzten Jahren, in denen aufgrund des großen Frachtvolumens die Frachtpreise gefallen sind, durch diese Tonnagesteuer keinerlei Mindereinnahmen zu erkennen sind.

Wir wollen verhindern, dass die deutsche Seeschifffahrt in Seenot gerät. Ich denke, in der Verfolgung dieses Ziels dürften wir uns doch hier im Hohen Hause hoffentlich alle einig sein. Mit der heute zu beschließenden Änderung tun wir in einem Rahmen, den die EU explizit zulässt und den andere EU-Staaten im Vergleich zu Deutschland weitaus mehr ausschöpfen, das, was möglich ist, und das, was notwendig ist

(Beifall bei der CDU/CSU)

Aus diesem Grund, liebe Kolleginnen und Kollegen, darf ich Sie auch als Landratte auffordern, heute diesem Gesetz zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Kollegin Lisa Paus.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6481102
Wahlperiode 18
Sitzung 152
Tagesordnungspunkt Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt
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