29.01.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 153 / Tagesordnungspunkt 21

Katja KeulDIE GRÜNEN - Parlamentsbeteiligung bei Bundeswehreinsätzen

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weil hier mehrfach das Bedauern über die Abstinenz der Opposition angesprochen worden ist, will ich noch einmal darauf hinweisen, dass es keine Kommissionen des Parlamentes war, sondern eine Kommission der Regierung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Zuruf des Abg. Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU])

Das parlamentarische Verfahren beginnt heute. Hier werden wir uns jetzt auch beteiligen, wie Sie sehen.

Sie legen uns heute einen Gesetzentwurf vor, mit dem Sie einen Begriff definieren wollen, den das Verfassungsgericht längst definiert hat. Es geht im Kern um den Begriff des bewaffneten Einsatzes. Dazu führt das Verfassungsgericht in der aktuellen „Pegasus“-Entscheidung aus – Zitat –: Es handelt sich beim Einsatz bewaffneter Streitkräfte um einen verfassungsrechtlichen Begriff, der nicht von einem unter der Verfassung stehenden Gesetz verbindlich konkretisiert werden kann. Und weiter:

Mit dem Begriff „Einsatz bewaffneter Streitkräfte“ ist eine einheitliche rechtliche Schwelle parlamentarischer Zustimmungsbedürftigkeit definiert. Für eine zusätzliche militärische Erheblichkeitsschwelle im Einzelfall ist insoweit kein Raum …

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Sie versuchen jetzt trotzdem, mit dem neuen § 2 des Gesetzentwurfes gesetzlich zu definieren, wann eine Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung nicht zu erwarten ist. Dazu sollen unter anderem gehören humanitäre Hilfsdienste, logistische Unterstützung und Ausbildungsmissionen im sicheren Umfeld.

Nach dem bisherigen Wortlaut des Gesetzes sind humanitäre Hilfsdienste dann nicht zustimmungspflichtig, wenn eine Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung nicht zu erwarten ist. Das entspricht den Vorgaben der Verfassung. Ob eine Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung zu erwarten ist, bleibt eine Frage der tatsächlichen Verhältnisse, und diese Voraussetzung können Sie nicht gesetzlich wegdefinieren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Und noch einmal ausdrücklich das Verfassungsgericht in der AWACS-Entscheidung von 2008 – Zitat –:

Insbesondere kann das Eingreifen des Parlamentsvorbehalts nicht unter Berufung auf Gestaltungsspielräume der Exekutive maßgeblich von den politischen und militärischen Bewertungen und Prognosen der Bundesregierung abhängig gemacht werden …

Einen solchen Gestaltungsspielraum gibt es auch nicht bei logistischen Einsätzen oder bei Ausbildungsmissionen in angeblich sicherem Umfeld.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch logistische Unterstützung ohne Bezug zu Kampfhandlungen kann grundsätzlich zustimmungspflichtig sein, weil es nach der Verfassungsrechtsprechung gerade nicht darauf ankommt, ob es tatsächlich bereits Kampfhandlungen gibt.

(Rainer Arnold [SPD]: Deswegen schreiben wir auch: „in der Regel“!)

Und die Ausbildung von Streitkräften, die sich in ihrem Land aktiv in einem bewaffneten Konflikt befinden, steht auch dann im Zusammenhang mit diesem Konflikt, wenn die Ausbildung aus Sicherheitsgründen beispielsweise in einem Nachbarstaat stattfindet. Der Rückzug hinter geografische Landesgrenzen ist gerade kein Ausschlusskriterium für die Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Deswegen knüpft auch Ihr neuer § 2 a – was die Mitwirkung in militärischen Stäben und Hauptquartieren betrifft – an das falsche Kriterium an, wenn Sie darauf abstellen, ob sich die Soldaten auf dem Gebiet eines bewaffneten Konflikts befinden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Wenn man sich die Kriegsführung der Moderne ansieht, wirkt dieses Kriterium geradezu skurril.

(Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: Ja!)

Was Sie hier treiben, ist der untaugliche Versuch, auf einfachgesetzlicher Ebene verfassungsrechtliche Grundsätze zu unterlaufen. Und wenn Sie glauben, Sie könnten mit Ihrer 80-Prozent-Mehrheit die Verfassung ändern, wie es Ihnen beliebt, kann ich Sie nur davor warnen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

In seinem Lissabon-Urteil aus dem Jahr 2009 hat das Verfassungsgericht den Zusammenhang zwischen Demokratie und Auslandseinsätzen noch einmal hervorgehoben und festgestellt, dass der Parlamentsvorbehalt zu dem nach Artikel 79 Grundgesetz geschützten, unantastbaren Kern der grundgesetzlichen Verfassungsidentität gehört.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Leider habe ich in dieser Legislaturperiode zunehmend den Eindruck, dass Sie unser bewährtes Grundgesetz nur noch als lästigen Bremsklotz betrachten, den man halt argumentativ irgendwie aus dem Weg räumen muss,

(Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Sehr richtig!)

sei es beim Einsatz im Nordirak, beim Tornado-Einsatz in Syrien oder beim AWACS-Einsatz über der Türkei. Deswegen zum Schluss noch eine kurze politische Bewertung aus den Schlussfolgerungen der Kommission „Europäische Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr“ beim Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik – Zitat –:

Das ParlBG stellt keinen Ballast für eine effektive Sicherheitspolitik dar. Es verhindert auch nicht per se eine stärkere militärische Integration im Bündnis

(Niels Annen [SPD]: So what?)

oder in der EU. … Im Idealfall verhindert die Parlamentsbeteiligung übereilte Entscheidungen, ermöglicht öffentliche Kontrolle, erhöht die Legitimität des Einsatzes und stärkt die Sicherheit Deutschlands.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das bleibt auch so! – Niels Annen [SPD]: Wo ist der Widerspruch?)

In diesem Sinne verstößt Ihr Gesetzentwurf nicht nur gegen die Verfassung, sondern geht auch politisch in die völlig verkehrte Richtung.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Wilfried Lorenz ist der nächste Redner für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6483231
Wahlperiode 18
Sitzung 153
Tagesordnungspunkt Parlamentsbeteiligung bei Bundeswehreinsätzen
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