Florian PostSPD - Rekommunalisierung von Energienetzen
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Viele Kommunen stehen vor der Frage, ob sie ihre Netze einem privaten Netzbetreiber oder einem kommunalen Betrieb anvertrauen oder ob sie, als dritte Option, dazu eine öffentlich-private Partnerschaft eingehen. Die SPD glaubt, dass gut durchgeführte Rekommunalisierungen von Stromnetzen den Bürgern, den Kommunen und nicht zuletzt dem Wettbewerb dienen.
Allein in Bayern laufen 2017 circa 200 Konzessionsverträge aus. Es gilt, eine effiziente und sichere Stromversorgung auch in der Zukunft zu sichern. Grundsätzlich können dies Kommunen genauso gut wie Private. Seit 2007 haben 80 Kommunen eigene Stadtwerke neu gegründet und haben bereits 200 Gemeinden eine Konzession für das Stromnetz wieder selbst übernommen.
Es gibt aber auch noch eine dritte Möglichkeit; ich habe es eingangs angesprochen. Ich nenne die bayerische Mittelstadt Weiden in der Oberpfalz mit 42 000 Einwohnern. Dort hat der SPD-Oberbürgermeister Kurt Seggewiß den Weg gewählt, eine Kooperation mit der privaten Bayernwerk AG einzugehen, wobei die Aufteilung so ist, dass die kommunale Gesellschaft die kaufmännische Verantwortung trägt, aber die technische Betriebsführung dem privaten Partner übertragen wurde, wodurch der Wunsch nach öffentlicher Kontrolle und der Wunsch nach Expertise privatwirtschaftlicher Unternehmen am besten zusammengeführt werden konnten.
Die Rahmenbedingungen für Rekommunalisierungen müssen klar geregelt sein. Ganz klar ist, dass wir gegen eine bedingungslose Rekommunalisierung sind. Hier gilt es, objektive und damit nachprüfbare Kriterien einzuhalten.
Die von den Linken in ihrem Antrag geforderten Klarstellungen wird es geben. Schikanen von Altkonzessionären – zum Beispiel zu hoch angesetzte Kaufpreise, zu hohe Entflechtungskosten – werden von der SPD nicht akzeptiert werden. Die Konsequenz wären jahrelange Rechtsstreitigkeiten, die die Kommunen natürlich vermeiden wollen, weshalb sie oftmals von einer Rekommunalisierung Abstand nehmen.
Auch werden wir regeln, dass künftig für die Kaufpreisermittlung grundsätzlich der Ertragswert maßgeblich sein muss. Es geht um den optimalen Netzbetrieb in Städten und Gemeinden. Mit „optimal“ meine ich: Die Kriterien Effizienz, Verbraucherfreundlichkeit und Umweltverträglichkeit müssen im Mittelpunkt stehen und gleichermaßen erfüllt werden. Einen Blankoscheck allerdings, wie ihn die Linke in ihrem Antrag fordert, können und werden wir nicht ausstellen. Das Einzige, was nach unserem Dafürhalten von den Kommunen verlangt werden soll, ist, dass sie, wie gesagt, die Kriterien Effizienz, Umweltverträglichkeit und Verbraucherfreundlichkeit einhalten. Die Kommunen erhalten nach unserem Vorschlag sogar die Möglichkeit, diese Ziele frei zu gewichten und darüber hinaus als Nebenkriterium kommunale Eigeninteressen vorzusehen.
Aber das kann kein Selbstzweck sein. Sollte sich herausstellen, dass eine Kommune diese Kriterien für eine Rekommunalisierung schlechter erfüllen kann als ein Privater, gibt es keine Rechtfertigung, warum trotzdem die Kommune automatisch den Vorzug erhalten soll; denn das wäre nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Wir sind für einen gesunden, offenen und diskriminierungsfreien Wettbewerb, der keine Gräben zwischen öffentlicher und privater Wirtschaft aufreißt. Die Gemeinde- und Stadtwerke sorgen überall in Deutschland für hohe Versorgungsqualität in vielen effizient geführten Netzen. Damit das so bleibt, müssen wir den Antrag der Linken ablehnen. Wir werben natürlich für unseren Vorschlag, der hier noch beraten werden wird.
Danke schön.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Die Kollegin Caren Lay hat für die Fraktion Die Linke das Wort.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6484010 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 153 |
Tagesordnungspunkt | Rekommunalisierung von Energienetzen |