Christian PetrySPD - Novellierung von Finanzmarktvorschriften
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das, was wir heute vorliegen haben, reizt natürlich, über Dinge zu sprechen, die nicht in dem Gesetz geregelt werden; das ist heute Vormittag schon vielfach passiert. Axel Troost und Gerhard Schick haben die Deutsche Bank und andere Dinge im Visier. Herr Middelberg hat eine gewagte These über Bankenfinanzierung und Kapitalmarkt geäußert.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der LINKEN)
Ich habe das so verstanden, dass die Regulierungen, die wir nun im Bankenwesen haben, dazu geführt haben, dass es schwieriger für sie wird, sich zu finanzieren, und dass deshalb der Kapitalmarkt einspringen muss. Ich bin sicher, dass wir darüber in der Diskussion bleiben werden.
Wir haben natürlich schon sehr viel getan. Herr Dr. Meister hat es gesagt: Es waren 40 Regelungen in den letzten Jahren. Herr Dr. Meister, bei diesem Gesetz darf ich mich bei Ihnen ausdrücklich bedanken. Ich hatte bei der Diskussion um das Kleinanlegerschutzgesetz gesagt: Das versteht kein Mensch. – Selbst die Begründung war unlesbar. – Dieses Gesetz jetzt – ich weiß nicht, ob meine Aussage dazu geführt hat – kann man wirklich lesen und verstehen. Das ist für die Transparenz, auch die Transparenz für den Gesetzgeber, sehr wichtig. Dafür einen herzlichen Dank an Sie!
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
– Dafür kann man Herrn Dr. Meister einmal danken.
Er hat uns im Zusammenhang mit den 40 Regelungen auch viel erklären müssen, ob es um den Grauen Kapitalmarkt oder das Kleinanlegerschutzgesetz ging, die Abwicklungsmechanismen, das Bail-in oder die Bankenunion. Jetzt ist die Frage, ob wir als dritte Stufe die Einlagensicherung verwirklichen, vor allem, wann und unter welchen Bedingungen wir sie verwirklichen und was dafür in Europa getan werden muss; Carsten Schneider hat dazu einiges ausgeführt.
Das alles sind Dinge, die unter dem Leitmotiv stehen: Stärkung des Verbraucherschutzes, mehr Sicherheit für Kleinanleger, Transparenz am Markt, bessere Aufsicht, stärkere Sanktionsmechanismen. So ist auch das uns heute vorliegende Gesetz zu verstehen.
Die Marktmissbrauchsrichtlinie, die Marktmissbrauchsverordnung, die EU-Verordnung über Zentralverwahrer und die EU-Verordnung über Basisinformationsblätter werden in nationales Recht umgesetzt. 98 Seiten dick ist die Vorlage. 17 Rechtsgebiete sind betroffen. Detailregelungen werden angepasst. Mit Sicherheit wird im Verfahren noch nachgesteuert werden. Es werden weitere Dinge auftauchen, die wir berücksichtigen müssen. Es geht darum, die Integrität der europäischen Finanzmärkte wiederherzustellen bzw. zu stärken. Märkte funktionieren nur dann effizient – das hat auch Herr Dr. Middelberg gesagt –, wenn die Marktakteure klare Regelungen haben. Wir brauchen einen funktionierenden Kapitalmarkt; da sind wir einer Auffassung. Wenn er mit den einheitlichen Aufsichts- und Sanktionsbefugnissen versehen ist, die wir hiermit stärken, wenn die Transparenz für Anlegerinnen und Anleger gewährleistet ist, dann ist dies ein bedeutender Schritt hierzu.
Die Finanzmärkte boomen; wir wissen dies. 800 Billionen Dollar im Derivatehandel weltweit, in Europa ein Fondsvolumen von 20 Billionen Euro – das sind gigantische Summen. Märkte sind vorhanden. Geld ist vorhanden. Die Regularien dazu müssen so gefasst sein, dass sie transparent sind und Sicherheit bieten.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Der Marktmissbrauch verfälscht Marktergebnisse und lässt die Integrität der Finanzmärkte erodieren. Das schadet dem Markt und untergräbt das Vertrauen der Anleger. Hier haben Herr Dr. Schick und Axel Troost ja die Deutsche Bank als Beispiel genannt.
Herr Dr. Schick, eines habe ich nicht so ganz verstanden – es war ein bisschen widersprüchlich –, nämlich Ihre These „Trennbank – keine Krise“. Das war so ein bisschen monokausal aufgearbeitet. Ich habe mich gefragt: Sind denn nicht eher, sage ich einmal, mögliches kriminelles Handeln und Betrugsfälle ausschlaggebend als die Regelungen, die dazu da sind, das zu verhindern? Denn auch neue Regelungen, die wir einführen, können natürlich missbraucht werden; Axel Troost hat darauf hingewiesen. Das hat mich so ein bisschen an Animal Farm erinnert: Zwei Beine sind schlecht, vier Beine sind gut. Das war mir zu einfach. Ich glaube, das ist komplexer, Herr Dr. Schick. Ich habe Sie vielleicht auch nicht ganz richtig verstanden.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Dr. Mathias Middelberg [CDU/CSU] – Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das erkläre ich gern noch mal!)
– Dann können wir das nochmals ausdiskutieren.
(Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich darf bloß keine Zwischenfrage mehr stellen!)
– Sie dürfen keine Zwischenfrage mehr stellen, Herr Dr. Schick.
Durch dieses Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz werden die strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten erweitert. Dies wird, fünf Jahre nach Bekanntwerden des Libor-Betrugsskandals, endlich zu den entsprechenden Sanktionen bei Marktmissbrauch und Insidergeschäften führen.
Einen Aspekt – er ist schon zweimal genannt worden – möchte ich noch besonders betrachten, beispielhaft für das, was wir hier regeln: den Hochfrequenzhandel, den computerbasierten Handel mittels Algorithmen, der europaweit nicht einheitlich reguliert ist. Lothar Binding kennt sich als Mathematiker mit diesen Algorithmen natürlich besonders gut aus.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD – Manfred Zöllmer [SPD]: So einer bist du!)
Die zulässige Datenmenge liegt hier bei 10 Gigabit pro Sekunde und 75 000 Mitteilungen pro Tag. Mit dieser Regelung ist Deutschland Vorreiter. Eben ist die Frage gestellt worden: Welchen volkswirtschaftlichen Sinn macht das Ganze? Es macht keinen Sinn. Es geht schlichtweg darum, ein Geschäft zu machen. Jetzt kann man nicht jedem verbieten, ein Geschäft zu machen; das ist auch klar. Das braucht man auch nicht. Aber die Regulierung sollte so erfolgen, dass die Kräfte, die dahinterstehen können, inklusive der Marktmanipulation durch solche Algorithmen, begrenzt, beaufsichtigt und auch kontrolliert werden, damit der Missbrauch weitestgehend verhindert werden kann. Die einheitlichen Regularien hierzu in Europa, was die Sanktionsmöglichkeiten angeht, sind Teil dieses Pakets. Das halte ich für sehr gut. Das ist ein Schritt nach vorne. Da bedeutet das Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz natürlich einen großen Schritt für uns.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Es ist auch gesagt worden, dass die Finanzmarktrichtlinie und die Finanzmarktverordnung, MiFID II und MiFIR, jetzt noch nicht umgesetzt werden. Statt zum 3. Januar 2017 soll dies nun erst 2018 der Fall sein. Das ist natürlich ärgerlich. Hier wäre – Sarah Ryglewski hat darauf hingewiesen – noch ein großer Schritt zu tun; aber dieser wird kommen. Auch hier werden wir im Zusammenhang mit dem Thema „mehr Transparenz und mehr Verbraucherschutz“ ein Augenmerk auf die Umsetzung in nationales Recht legen.
Am Ende meiner Ausführungen möchte ich nochmals betonen, dass es bei diesem sehr komplexen Werk in der Diskussion mit Sicherheit noch an der einen oder anderen Stelle Veränderungsbedarf geben wird. Ich freue mich auf diese Diskussion. Ich bin auch sehr gespannt darauf, was noch von außen an uns herangetragen wird. Wir haben eben beschrieben, wie der Weltfinanzmarkt aufgebaut ist. Wir sprechen hier über schier undenkbar große Summen. Ich bin froh, dass wir dies heute Morgen in vertrauter Runde diskutieren können. Insoweit freue ich mich auf die kommende Diskussion. Mein besonderer Dank für das schnelle und geräuschlose Arbeiten gilt an dieser Stelle nochmals dem Bundesfinanzministerium und den beteiligten Ressorts. Wir werden in den kommenden Wochen intensiv diskutieren. Ich denke, der heutige Tag ist ein guter Tag für den Verbraucherschutz und für die Transparenz. Es ist ein guter Tag hier im Deutschen Bundestag.
Glück auf!
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Frank Steffel ist der letzte Redner zu diesem Tagesordnungspunkt für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6565425 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 155 |
Tagesordnungspunkt | Novellierung von Finanzmarktvorschriften |