18.02.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 155 / Tagesordnungspunkt 4

Frank SteffelCDU/CSU - Novellierung von Finanzmarktvorschriften

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit eineinhalb Stunden diskutieren wir – ich vermute, zum hundertsten, zweihundertsten oder dreihundertsten Mal – in diesem Deutschen Bundestag über die Regulierung von Finanzmärkten. Vielen Zuhörerinnen und Zuhörern geht es wohl wie immer: Man merkt, wie mühsam das ist, man merkt, wie komplex das ist. Man versteht wahrscheinlich vieles nicht wirklich, hat aber hoffentlich das Gefühl, dass sich dieser Deutsche Bundestag sehr intensiv bemüht, die Lehren aus der Finanzmarktkrise zu ziehen und alles dafür zu tun, dass sich eine solche Krise in Europa nie mehr wiederholen kann.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ziel auch dieses Gesetzes – wie aller Gesetze davor – ist es einmal mehr, die europäischen Finanzmärkte vor einer Krise zu schützen, die ja nicht nur Auswirkungen auf den Banken- und Finanzbereich, sondern auch auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unseren Mittelstand, unsere Verbraucher und unsere Steuerzahler hat. Es sind viele, die dann die Zeche einer solchen Krise bezahlen müssen. Wir optimieren also heute – acht Jahre nach der Finanzkrise – einmal mehr die seitdem bereits eingeführten Finanzmarkgesetze.

Lassen Sie mich an einem Tag wie heute ganz bewusst einmal festhalten: Wir optimieren das heute europaweit. Das heißt, die europäische Politik stellt einmal mehr in einem außerordentlich komplexen Sachverhalt ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis. Sie stellt unter Beweis, dass sie aus dieser Finanzkrise ihre Lehren gezogen hat. Und sie stellt unter Beweis, dass sie trotz aller unterschiedlichen Auffassungen in der Lage ist, gemeinsame Regelungen für Europa zu schaffen. Des Weiteren stellt sie unter Beweis, dass sie wachsam und bereit ist, Jahr für Jahr immer wieder Gesetze zu optimieren, die den Menschen in Europa dienen. Ich glaube, das ist gerade an einem Tag wie heute – bei vielen anderen Fragen, die wir zurzeit streitig diskutieren – ein gutes Signal Europas.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich möchte sehr bewusst auch im Rückblick noch einmal daran erinnern, dass sich die Europäische Union und die Staaten in Europa auch vor acht Jahren als handlungsfähig erwiesen haben. Viele von uns erinnern sich an die Finanzkrise und ihre Auswirkungen nur noch ganz entfernt. Aber: So lange ist das noch gar nicht her. Auch damals haben der Deutsche Bundestag und viele Parlamente in Europa Pakete von Maßnahmen gemeinsam diskutiert und entschieden, um die Folgen der Krise für Europa bzw. für die Menschen in Europa abzumildern.

Wir können übrigens heute, acht Jahre nach der Krise, in Deutschland feststellen: Wir haben verdammt viel richtig gemacht. Auch damals war es übrigens eine Große Koalition, die gemeinsam gearbeitet und dazu beigetragen hat, dass wir heute – nur wenige Jahre nach der Krise – mit über 43 Millionen Menschen den höchsten Beschäftigungsstand in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland haben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir haben heute – das ist uns allen besonders wichtig – einen historischen Tiefstand bei der Arbeitslosigkeit, insbesondere aber bei der Jugendarbeitslosigkeit. Jeder Junge und jedes Mädchen in Deutschland hat heute die Chance, aus seinem Leben etwas zu machen. Das war vor acht Jahren keineswegs sicher. Und wir haben heute wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die insgesamt so positiv sind wie selten zuvor. Ich sage das sehr bewusst an einem Tag, wo natürlich die Interessenlage auf die Staats- und Regierungschefs abzielt und wir den Eindruck erwecken, als ob wir Krisen vor uns haben, die wir überhaupt nicht mehr bewältigen können. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wer soll denn diese Krise bewältigen, wenn nicht wir in Europa, wenn nicht wir in Deutschland?

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich bin sicher, dass auch der heutige Gesetzentwurf – dazu sind ja viele Details sehr umfangreich diskutiert worden – deutlich macht, dass Europa gemeinsam handelt, dass wir Gesetze auf europäischer Ebene verwirklichen, die wir übrigens in Deutschland vielfach schon vorher eingeführt hatten. Heute werden die Regeln für den Insiderhandel und zur Verhinderung von Marktmanipulationen durch europaweit einheitliche Regelungen abgelöst. Das ist ein gutes Signal Europas. Wir passen die Regelungen aktuellen Entwicklungen an, etwa den völlig neuen Handelsplattformen wie dem Hochfrequenzhandel, der sich vielfach schneller entwickelt, als wir Politiker überhaupt handeln können. Wir stärken die Integrität und Transparenz der Kapitalmärkte durch Regelungen zum Vertrieb von Wertpapieren und Kapitalanlagen. Der Anlegerschutz – viele haben darauf hingewiesen – wird einmal mehr deutlich verbessert. Die Strafen werden deutlich erhöht. Auch das ist ein wichtiger Teil dieses Gesetzespakets. Weiterhin erleichtern wir mit dem Gesetz das Tätigwerden von Whistleblowern, und wir erweitern auch die Eingriffsmöglichkeiten von Aufsichtsbehörden.

Ich will das in aller Kürze noch einmal deutlich machen, weil es keineswegs selbstverständlich ist, dass sich sehr unterschiedliche Regierungen bzw. Länder Europas gemeinsam auf so umfangreiche Regelungen verständigt haben. Wir Deutschen – auch in dieser Hinsicht sollten wir zufrieden sein – waren einmal mehr an der Spitze der Bewegung. Wir haben aktiv mitgestaltet. Wir sind, Herr Dr. Meister, nicht nur unserer Verantwortung gerecht geworden, sondern wir waren einmal mehr Motor für Finanzmarktregulierung in Europa.

(Beifall bei der CDU/CSU)

All diese Regelungen stärken die Verbraucherrechte und werden hoffentlich die Finanzmärkte sicherer machen und dazu beitragen, dass sich eine Krise wie vor acht Jahren nicht wiederholen kann.

Ich möchte auf einen Punkt hinweisen, der etwas untergegangen ist – er hat mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf nur mittelbar zu tun –: Es ist im Rahmen dieser Regulierung auch gelungen, für die 120 größten Banken in Europa eine einheitliche Bankenaufsicht zu schaffen. Zusätzlich haben wir einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus. Dieser stellt sicher, dass im Fall einer Pleite einer europäischen Bank zunächst die Anteilseigner und Gläubiger und dann ein von den Banken gespeister Rettungsfonds die Schulden bedient und eben nicht einmal mehr der Steuerzahler. Diese Bankenunion ist ein Meilenstein der europäischen Integration. Vor der Finanzkrise war eine derart enge Zusammenarbeit undenkbar, und niemand konnte sich vorstellen, dass die nationalen Regierungen ihre Gesetzgebungskompetenz in einem so sensiblen Bereich wie der Bankenregulierung an Europa, an die EU abgeben würden.

Das zeigt einmal mehr, meine Damen und Herren, dass wir Europäer in der Lage sind, gemeinsam unsere Probleme zu lösen. Trotz unterschiedlicher nationaler Interessen, was völlig normal ist und Europa auch im positiven Sinne ausmacht, finden wir eine zukunftsweisende Einigung und gehen zumeist gestärkt aus Krisen hervor. Deshalb sollten wir uns gerade an einem Tag wie heute dieser gemeinsamen Kraft bewusst sein, auch wenn der Weg häufig anstrengend ist. Es gibt dazu übrigens auf unserer Welt und in Europa ohnehin keine vernünftige Alternative. Diese Kraft Europas sollte uns aber auch Ansporn sein, in der aktuellen Krise an gemeinsamen Lösungen zu arbeiten.

Lassen Sie mich das abschließend sagen: Ich bin von Natur aus optimistisch. Deswegen bin ich mir ziemlich sicher, dass die Staats- und Regierungschefs in den vor uns liegenden 48 Stunden einmal mehr in wichtigen Fragen der Europapolitik gemeinsame Beschlüsse fassen und Europa stärken werden und die europäische Zusammenarbeit in zwei, drei Tagen vertieft ist und besser dasteht, als es heute diskutiert wird. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Optimist behält nicht zwingend öfter recht als der Pessimist, aber er lebt in jedem Falle glücklicher.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6565449
Wahlperiode 18
Sitzung 155
Tagesordnungspunkt Novellierung von Finanzmarktvorschriften
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