18.02.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 155 / Tagesordnungspunkt 8

Harald PetzoldDIE LINKE - Recht auf gleichgeschlechtliche Eheschließung

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Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher auf den Besuchertribünen! Seit 850 Tagen liegt der Gesetzentwurf zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Partnerschaften, den meine Fraktion eingebracht hat, dem Deutschen Bundestag zur Beratung vor. Seit 850 Tagen ist diesem Parlament und vor allen Dingen der Großen Koalition nichts dazu eingefallen, wie sie sich zu diesem Gesetz positionieren wollen, und das, obwohl die SPD im Bundestagswahlkampf „100 Prozent Gleichstellung nur mit uns“ versprochen hat, und das, obwohl sie einen Koalitionsvertrag geschlossen hat, in dem es heißt:

Wir werden darauf hinwirken, dass bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen auf Grund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet werden. Rechtliche Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechter stellen, werden wir beseitigen.

850 Tage gleichstellungspolitischer Stillstand und keine Gleichstellung zu 100 Prozent, 850 Tage gleichstellungspolitischer Tiefschlaf sogar; denn die wenigen Trippelschritte, die Sie gegangen sind, sind Sie nur deswegen gegangen, weil das Bundesverfassungsgericht Sie per Urteil dazu gezwungen hat, die Sukzessivadoption einzuführen. Wer sich die Wirkung dieses Gesetzes genauer anschaut, wird berechtigterweise die Frage stellen: Welches Argument gibt es eigentlich noch, um die volle Adoption zu verweigern? Mit dem Recht auf Sukzessiv­adoption kann man es praktisch erreichen, dass zwei Lebenspartner ein Kind gemeinsam adoptieren können.

Deswegen sage ich: Ihr Verhalten ist Betrug an Wählerinnen und Wählern, vor allen Dingen ist das Verhalten der SPD Betrug an ihren Wählerinnen und Wählern. Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, sollten sich schon einmal die Frage stellen, warum es immer wieder Ihre Vertreter im Rechtsausschuss sind, die, wenn wir den Gesetzentwurf auf die Tagesordnung setzen wollen, beantragen, dass er nicht behandelt wird. Sie sollten aufpassen, dass nicht die Union Ihnen im Wahlkampf 2017 das Argument entgegenhalten kann: Es waren immer die Kolleginnen und Kollegen der SPD, die verhindert haben, dass das Gesetz behandelt werden kann. – Damit sind Sie dann die Letzten, die hier im Parlament Nein sagen, obwohl wir eigentlich eine rechnerische Mehrheit für das Gesetz haben.

(Beifall bei der LINKEN)

Sie haben nicht einmal bemerkt, dass wir inzwischen das 15-jährige Jubiläum des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft haben,

(Mechthild Rawert [SPD]: Wir waren auf der gleichen Veranstaltung!)

eines Gesetzes, das seinerzeit tatsächlich einen historischen Wendepunkt dargestellt hat und mit dem Deutschland wirklich an der Spitze all derjenigen gewesen ist, die sich darum bemüht haben, dass Lesben und Schwule, Bisexuelle und Transsexuelle endlich in der Gesellschaft gleichbehandelt werden.

Es gab vor einigen Tagen eine interessante Veranstaltung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, auf der die ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth, CDU, einen sehr interessanten Satz gesagt hat. Wenn Sie mir schon nicht glauben, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, dann glauben Sie doch wenigstens Frau Süssmuth, die gesagt hat: Es ist notwendig, dass wir angesichts der gesellschaftlichen Entwicklungen neue Ideen entwickeln, ein neues Denken an den Tag legen, um Blockaden aufzulösen.

Ich sage Ihnen: Die Freigabe der Abstimmung über die Möglichkeit der Eheschließung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner wäre Ausdruck eines solchen Denkens. Sie von der Union können Ihrem Fraktionsvorsitzenden ausrichten, er könne ganz beruhigt bleiben; niemand wolle ihn zwingen, mit Ja zu stimmen. Aber ich will, dass wir ein neues Denken an den Tag legen, diese Abstimmung freigeben, sodass endlich all die, die mit Ja stimmen wollen – auch die in der Union –, mit Ja stimmen können. Dann können wir die hier im Deutschen Bundestag vorhandene rechnerische Mehrheit endlich nutzen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich kann Ihnen versichern – die Geschäftsordnung gibt es ja her –: Sie werden von uns als Opposition weiterhin mit diesem Thema beschäftigt werden. Die Zehnwochenfrist für die nächste Berichterstattung zum Umgang mit diesem Gesetz hat mit der gestrigen Ausschusssitzung angefangen. Sie können sich sicher sein: Spätestens vor der Sommerpause, also zum Jahrestag des Inkrafttretens des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, werden Sie die nächste Debatte dazu bekommen. Ich bin gespannt, ob die Große Koalition bis dahin eine Idee entwickelt hat, wie sie mit diesem Gesetzentwurf umgehen will.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Dr. Stefan Kaufmann von der CDU/CSU-Fraktion das Wort.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6566366
Wahlperiode 18
Sitzung 155
Tagesordnungspunkt Recht auf gleichgeschlechtliche Eheschließung
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