18.02.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 155 / Tagesordnungspunkt 8

Petra Rode-BosseSPD - Recht auf gleichgeschlechtliche Eheschließung

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Menschen – es geht um Menschen! Was verbinden sie mit dem Begriff der Ehe? Die meisten denken sicher an Menschen, die füreinander da sind, die füreinander sorgen, die sich wertschätzen, die füreinander Verantwortung tragen, die sich mit großer Zuneigung begegnen, die sich lieben. Sicherlich könnte man noch vieles Weitere ausführen, doch diese wenigen Worte sind schon ein wichtiger Beleg dafür, dass Ehe und Familie zu Recht den besonderen Schutz unseres Grundgesetzes genießen.

Im Grundgesetz steht auch, dass alle Menschen gleich sind und niemand benachteiligt werden darf. Das tun wir aber, wenn wir gleichgeschlechtlichen Paaren immer wieder sagen: Ihr seid nicht gleichberechtigt. Wir erkennen eure Liebe nicht als gleichwertig an. – Im Grundgesetz wird übrigens nicht näher aufgeführt, dass die Ehe ausschließlich Paaren aus Frau und Mann vorbehalten ist. Lassen Sie uns doch davon ausgehen, wie weitsichtig die Mütter und Väter des Grundgesetzes waren, als sie bewiesen haben, dass sie gesellschaftlichen Wandel einschließen. Das Grundgesetz ist offen für die normative Kraft des Faktischen, oder, um es einfacher auszudrücken, das Grundgesetz ist offen für gesellschaftliche Veränderungen.

Seien wir doch ehrlich: Die Gesellschaft hat sich verändert. Die Lebenswirklichkeit ist längst eine andere als jene, die sich bei uns in zwei Gesetzen wiederfindet – zwei Gesetze und damit zwei verschiedene Modelle: einmal die Ehe und einmal die eingetragene Lebenspartnerschaft. Das ist vollkommen überflüssig. Es erleidet doch niemand einen Nachteil, wenn auch Männer Männer und Frauen Frauen heiraten dürfen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Die diffuse Angst vor der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist völlig unbegründet. Wir sollten uns endlich trauen, mit der Gesellschaft Schritt zu halten. Die Politik darf nicht länger der Realität hinterherhinken.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

20 Staaten weltweit haben das bereits anerkannt. Auch bei uns in Europa haben schon 12 Länder die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ermöglicht und sich dafür geöffnet. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Länder werden nicht nur von Sozialdemokraten, Grünen und Linken regiert. Die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare ist ein internationales Symbol für Weltoffenheit, für Freiheit, für Gerechtigkeit und Gleichberechtigung.

(Beifall des Abg. Dr. Karl-Heinz Brunner [SPD] – Mechthild Rawert [SPD]: Gut so!)

Häufig wird Deutschland – und das völlig zu Recht – als Wegbereiter für genau diese Werte angesehen. Doch bei der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare haben wir eindeutig Nachholbedarf.

Überholte Konventionen und überkommene Vorstellungen von Partnerschaft und Ehe dürfen nicht entscheidend sein. Der Mensch ist entscheidend. Der Mensch muss im Mittelpunkt stehen.

Danke sehr.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6566452
Wahlperiode 18
Sitzung 155
Tagesordnungspunkt Recht auf gleichgeschlechtliche Eheschließung
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