18.02.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 155 / Tagesordnungspunkt 11

Gerhard SchickDIE GRÜNEN - Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Gesetzgebungsvorhaben möchte ich nicht auf alles eingehen – das lässt die Zeit nicht zu –, sondern drei Punkte in den Vordergrund rücken.

Der erste ist die Vorfälligkeitsentschädigung. Anders als es der Kollege Heck gerade gesagt hat, ist die Forderung der Opposition nicht, diese Entschädigung abzuschaffen, sondern es geht darum, sie zu deckeln oder zumindest – das ist wirklich die Grundanforderung – dafür zu sorgen, dass sie nicht immer wieder zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher falsch berechnet wird. Der Anreiz dafür ist gerade in dieser Niedrigzinssituation für die Banken sehr groß. Ich finde, das kann man nun wirklich nicht durchgehen lassen: dass die Leute selber nachrechnen müssen, weil hier immer wieder und komischerweise immer zulasten des Verbrauchers falsch gerechnet wird. Dagegen müsste man etwas tun. Sinnvollerweise geht es auch um eine Begrenzung der Höhe. Wenn die Höhe exzessiv ist, dann wird es für die Kunden völlig inflexibel. Dementsprechend ist unsere Forderung. Wir fordern nicht die Abschaffung der Entschädigung. Bauen Sie da keinen Pappkameraden auf.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der zweite Punkt betrifft das Widerrufsrecht. Wer die Anhörung dazu verfolgt hat, hat wahrnehmen müssen, dass der Vertreter der Bankenbranche auf eine Frage hin nicht sagen konnte oder wollte, wie viele Fälle es eigentlich wirklich gibt, in denen Verbraucher dieses Recht in einer nicht legitimen Weise nutzen. Wenn es sehr viele Missbrauchsfälle gäbe, hätte man es ja sagen können. Aber auf diese Frage gab es keine Antwort, wahrscheinlich weil die Fallzahlen ziemlich niedrig sind und sich das Ganze deswegen als ein ziemlicher Popanz herausgestellt hätte.

Vor allem ist eines zu fragen: Wenn es Rechtsunsicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gibt, an welchen Stellen haben wir denn in den letzten Jahren rückwirkend in die vertraglichen Vereinbarungen eingegriffen? An dieser Stelle wird das getan. Ich finde, man sollte sich schon überlegen, was für ein Präzedenzfall das ist. Wir teilen auf jeden Fall nicht die Ansicht, dass an dieser Stelle eine faire Interessenabwägung vorgenommen wird.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Herr Kollege Schick, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Heck?

Bitte.

Bitte schön.

Herr Kollege Dr. Schick, Sie konnten leider bei der zweiten Anhörung nicht dabei sein, die wir separat zu den Regelungen des Widerrufsrechts durchgeführt haben. Wir haben uns sehr intensiv mit der Vorgeschichte beschäftigt. Wir haben uns gefragt: Wie ist die Situation, die wir heute haben, entstanden?

Wir haben in den Gesetzgebungsmaterialien nachgeschaut. Da steht – Zitat –:

Der Unternehmer müsste daher auch noch Jahre nach Vertragsschluss mit einem Widerruf des Verbrauchers rechnen; dies ist gerade in den Fällen einer zwar nicht unterbliebenen, aber fehlerhaften Widerrufsbelehrung nicht hinnehmbar.

Das bezieht sich auf die Schuldrechtsreform, die Ihre Partei damals, 2002, mitverantwortet hat.

Deswegen meine Frage: Wollen Sie zur Kenntnis nehmen, dass wir heute Rechtsfrieden herstellen, einen Zustand, den Sie damals eigentlich auch wollten?

Erstens haben Sie die Anhörung sehr geschickt gelegt, auf den Montagabend, zudem ganz kurzfristig anberaumt. Das war wieder ein super Zeitablauf.

Zweitens zur Sache. Die Frage ist, ob man etwas nach vorn hin anders regelt. Was den Rechtsfrieden angeht: Wir haben ständig rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Verbrauchern und Verbraucherinnen auf der einen Seite und Banken oder Versicherungen auf der anderen Seite. Ich erinnere mich an die Käuferinnen und Käufer von Lehman-Zertifikaten. Da wurde im Nachhinein deutlich, dass man die Verjährungsfrist auf eine Art und Weise bestimmt hat, die nicht gut war. Da hat es aber auch keine rückwirkende Änderung gegeben. Deswegen ist die Frage, ob man den Rechtsfrieden hier nicht sehr einseitig definiert und einen Maßstab anlegt, den Sie selber an vielen anderen Stellen nicht anlegen würden, und das ist genau unser Kritikpunkt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will zu einem dritten Punkt kommen, den Pensionsrückstellungen. Ja, die Niedrigzinssituation ist eine Herausforderung für viele wirtschaftlich Beteiligte; das ist richtig. Aber die Frage ist: Was ist jetzt die richtige gesetzgeberische Antwort darauf?

Sie haben vorgeschlagen, dass man die Höhe des durchschnittlichen Zinses über einen längeren Zeitraum berechnet. Was macht das eigentlich? Das macht nichts anderes, als ein Problem in die Zukunft zu schieben, und das geschieht gegen die ausdrückliche Empfehlung der Deutschen Bundesbank. Denn es löst das wirtschaftliche Problem nicht wirklich.

Sie haben einen Vorschlag gemacht, der sich zunächst einmal gar nicht schlecht angehört hat, nämlich dass die Unternehmen die eingesparten Rückstellungen nicht ausschütten dürfen. Es ist aber in der von Ihnen gerade angesprochenen Anhörung deutlich geworden – wir haben uns darüber auch im Finanzausschuss noch einmal unterhalten –, dass das für die Personengesellschaften nicht funktioniert und dass sich das in einem Konzern durch Gewinnverschiebung umgehen lässt, sodass das, was sich zunächst nach einer guten Regelung angehört hat, in der Praxis voraussichtlich nicht funktionieren wird. Vielmehr laufen wir Gefahr, dass kurzfristig nur der Shareholder Value maximiert wird, und zwar auf Kosten der Sicherheit der Pensionsansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen halten wir das nicht für eine taugliche Lösung.

Eine andere Frage ist, ob der tatsächliche Aufwand auch im Steuerrecht zu berücksichtigen ist. Das, finde ich, ist eine durchaus denkbare Position.

Mit Ihrem Vorschlag wird ein Problem nur in die Zukunft geschoben und kein Problem wirklich gelöst.

In der Summe können wir diesem Gesetz deswegen nicht zustimmen und werden das durch unsere Ablehnung zum Ausdruck bringen.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Nächster Redner für die SPD-Fraktion ist der Kollege Dr. Johannes Fechner.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Heribert Hirte [CDU/CSU])


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6566875
Wahlperiode 18
Sitzung 155
Tagesordnungspunkt Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
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