18.02.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 155 / Zusatzpunkt 4

Matthias ZimmerCDU/CSU - Wohnungslosigkeit

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In den Städten – insofern will ich dem Kollegen Strengmann-Kuhn völlig recht geben – gewinnt das Thema Wohnungsnot ganz erheblich an Brisanz. Viele deutsche Städte wachsen durch Urbanisierung bzw. Zuwanderung. Für viele Städte ist das natürlich eine Herausforderung – nicht zuletzt weil im unteren Preissegment relativ wenig Wohnraum zur Verfügung steht.

Es ist ja richtig: Mit dem Wegfall der Gemeinnützigkeit 1988 und dem Rückzug des Bundes aus der öffentlichen Förderung hat ein deutlicher Abbau des sozialen Wohnungsbaus stattgefunden. Das führt nun dazu, dass über Jahre Versäumtes kompensiert werden muss. Das wird aber gemacht.

Wir haben mit der Föderalismusreform 2006 die Zuständigkeit für die Wohnraumförderung auf die Länder übertragen – Bund und Länder haben das einvernehmlich beschlossen –, weil wir regional sehr unterschiedliche Wohnungsbedarfe haben. Seitdem unterstützt der Bund die Länder bei der sozialen Wohnraumförderung mit jährlich rund 520 Millionen Euro. Im Rahmen der Asyldebatte hat der Bund zugesagt, diesen Betrag bis einschließlich 2019 zu verdoppeln. Obwohl das Thema also ein rein kommunales ist, unterstützt der Bund die Länder derzeit im sozialen Wohnungsbau mit 1 Milliarde Euro jährlich.

Lieber Kollege Strengmann-Kuhn, manchmal ist es ja auch gut, wenn man eine schwarz-grüne Regierung – wie die in Hessen – loben kann. In Hessen hat sich die schwarz-grüne Regierung im Rahmen des „Aktionsplans zur Integration von Flüchtlingen und Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ verpflichtet, bis 2019 insgesamt 10 000 neue Wohnungen zu fördern. In den Städten hat ein Umdenken begonnen, nicht erst unter dem Eindruck der Asylkrise. In Frankfurt beispielsweise werden jedes Jahr 45 Millionen Euro in die Hand genommen, um den sozialen Wohnungsbau zu fördern. Insofern ist die Wohnungsfrage eine ganz zentrale soziale Frage der nächsten Jahre, vor allen Dingen in den Städten.

Ich sage deshalb „vor allen Dingen in den Städten“, weil bundesweit auch etwa 2 Millionen Wohnungen leer stehen. Deswegen müssen wir uns sehr genau überlegen, wie wir die Mittel für den sozialen Wohnungsbau einsetzen, was die Länder sinnvollerweise tun können. Wir sollten uns beispielsweise überlegen, in den Kommunen einen bestimmten Prozentsatz der zur Verfügung stehenden Grundstücke für genossenschaftliches Wohnen oder sozialen Wohnungsbau zu reservieren, sie nicht notwendigerweise direkt an den Markt zu geben. Ich glaube, das ist eigentlich eine ganz gute Idee. Die Diskussionen über sozialen Wohnungsbau, genossenschaftliches Wohnen und vieles andere zeigen, wie sehr das Thema Wohnungsnot bereits in der öffentlichen Diskussion präsent ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nun wird im Antrag der Grünen gefordert, eine bundesweite Statistik über Obdachlosigkeit einzuführen. Ja, warum auch nicht?

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, dann macht es doch!)

Wir führen über alles Mögliche eine Statistik – warum nicht auch über Obdachlosigkeit? Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe fordert schon seit vielen Jahren eine solche Statistik. Wir beide, Herr Strengmann-Kuhn, saßen vor etwa einem Jahr bei einer Veranstaltung der Bundesarbeitsgemeinschaft zusammen auf dem Podium und haben eine Diskussion darüber geführt. Aus Erfahrung wissen wir, dass Wohnungslosigkeit ein früher Indikator für zunehmenden Problemdruck auf dem Wohnungsmarkt ist. Deswegen kann es für die Politik vor Ort durchaus wichtig sein, hier frühzeitig entsprechende Daten zur Verfügung zu haben.

Hier liegt aber das erste Problem. In meinem Wahlkreis, in Frankfurt, ist die Situation wie folgt: Ein Teil der Obdachlosen wird durch die Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit betreut, ein anderer im Rechtskreis des SGB XII. Nicht zu vergessen sind Bezieher von Leistungen nach dem SGB II ohne Wohnung, die über eine spezielle Außenstelle des Jobcenters betreut werden. Zusätzlich wird über den Kältebus die Zahl derjenigen erhoben, die auf der Straße nächtigen – im Winter täglich, im Sommer 14-tägig. Die Zahl dieser Menschen wurde in den letzten drei Jahren immer mehr durch Osteuropäer nach oben getrieben, wobei die Zahl der Menschen aus dem klassischen Klientel der Wohnungslosenhilfe stagnierte oder zurückging; diese Menschen haben sich andere Nischen gesucht.

Was ich nicht nur aus meinem Wahlkreis, sondern auch von anderen kommunal Aktiven höre: Die Wohnungslosen, die sich von den genannten Anlaufstellen helfen lassen, sind vor Ort auch bekannt. Hier bedarf es jetzt keiner weiteren Instrumente für die Erfassung. Viel problematischer verhält es sich mit den Menschen, die sich bewusst der staatlichen Erfassung entziehen. Diese Menschen statistisch zu erfassen, wäre ein personalintensives Unterfangen. Die Kommunen müssten dafür vermutlich Personal abstellen, das durch die Straßen geht, um jeden einzelnen Betroffenen statistisch zu erfassen. Das wäre ein ganz erheblicher Aufwand für ein relativ kleines Ergebnis, zumal die Menschen mit einer solchen Erfassung natürlich noch nicht von der Straße weg sind.

Wichtiger wäre aber, die Daten bei den verschiedenen Sozialleistungsträgern abrufen zu können.

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)

Dabei ist eine eindeutige Fallidentifizierung nötig, aber trotzdem der Datenschutz zu wahren, und die Daten sollten möglichst einfach aus den vorhandenen IT-Systemen abgegriffen werden können. Mit anderen Worten: Ein erster Schritt dessen, was Wolfgang Strengmann-Kuhn hier gefordert hat, wäre schon getan, wenn es vor Ort gelänge, schnell und unkompliziert ein Lagebild über Obdachlosigkeit und ihre Gründe zu bekommen. Denn das ist es doch, was wir letztendlich wollen: kleinräumige und zeitnah aufbereitete Daten, damit vor Ort schnell und effizient gehandelt werden kann. Ich finde, wir sollten uns einmal ansehen, ob wir da als Bundesgesetzgeber helfen können, etwa was die Frage des Datenschutzes oder die Kompatibilität der Software unterschiedlicher Träger sozialer Hilfen angeht.

Nun wäre das sicherlich ein erster Schritt, ein etwas genaueres Bild davon zu bekommen, was sich im Bereich Obdachlosigkeit tut. Was aber wäre der Mehrwert einer nationalen Berichterstattung, wie sie den Grünen in ihrem Antrag vorschwebt? Das ist, glaube ich, die entscheidende Frage. Die Notwendigkeit einer solchen Statistik wird damit begründet, die Fachwelt finde es sinnvoll. Das kann ich als Wissenschaftler nachvollziehen; aber nicht alles, was statistisch erfasst werden kann, macht für die politische Arbeit auch Sinn – leider!

Nun macht der Antrag dann eine sonderbare Verrenkung, indem behauptet wird, eine bundesweite Statistik sei die Voraussetzung, um auf kommunaler Ebene eine gute und wirksame Wohnungsnothilfeplanung zu entwickeln und die entstehenden Kosten besser kalkulieren zu können. Mit anderen Worten: Wenn ich weiß, wie viele Wohnsitzlose es in anderen Teilen Deutschlands gibt, kann ich in Frankfurt besser planen. Das ist eine stramme Aussage, die ich bei den Praktikern so nicht bestätigen konnte. Ich halte es auch für Unfug, weil sich nur große Städte oder ähnlich strukturierte Landkreise sinnvoll miteinander vergleichen lassen. Für die politische Praxis spielen zeitnahe und regionale Zahlen eine Rolle, aber nicht bundesweit erhobene.

Bleibt die Begründung, dass man es einfach wissen will, etwa im Rahmen von Armuts- und Reichtumsstudien; das ist im Vortrag von Wolfgang Strengmann-Kuhn angesprochen worden. Ob dies allein aber den zusätzlichen Aufwand in den Kommunen rechtfertigt, also ob eine vernünftige Kosten-Nutzen-Relation entsteht, das wage ich zu bezweifeln.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, ob die Bundesländer es stattdessen tun sollten, kann ich nicht abschließend beurteilen. Nordrhein-Westfalen macht eine eigene Statistik, in Hessen diskutieren wir über eine eigene Statistik. Hier ist auch der regionale Bezug noch gegeben, bei einer Statistik, die vom Bund geführt würde, allerdings nicht. Deswegen komme ich persönlich zu dem Schluss: Die im Antrag vorgebrachten Argumente überzeugen nicht. Aber wir sollten uns sehr wohl darüber unterhalten, wie man die statistische Erhebung vor Ort deutlich verbessern kann.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Caren Lay das Wort.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6567513
Wahlperiode 18
Sitzung 155
Tagesordnungspunkt Wohnungslosigkeit
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