19.02.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 156 / Tagesordnungspunkt 19

Matthäus StreblCDU/CSU - Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vierten Quartal 2015 gab es einen kräftigen Zuwachs der Erwerbstätigenzahl. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verzeichnete sowohl in Westdeutschland wie auch in Ostdeutschland ein erhebliches Wachstum. Die Arbeitslosenquote ist zum Anfang des Jahres erneut gesunken. Zum Vergleich: Im Januar 2015 lag die Zahl der Arbeitslosen bei 3,03 Millionen, ein Jahr später, also im Januar dieses Jahres, reduzierte sich die Zahl auf rund 2,9 Millionen. Diese Zahlen sprechen für eine gute, erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik dieser Koalition. Die Arbeitslosenversicherung und ihre Finanzierung sind gut aufgestellt. Deshalb erkenne ich keinen Änderungsbedarf.

Es bestätigt sich auch – wie schon gesagt wurde –, dass die Reformen aus früheren Jahren sinnvoll und richtig waren. Natürlich gibt es auch eine Stagnation bei der Zahl der Langzeitarbeitslosen. Wir müssen deshalb weiterhin für Langzeitarbeitslose und hinzukommend verstärkt auch für Flüchtlinge geeignete Programme entwickeln und anbieten.

Allein im Januar 2016 haben 791 000 Personen an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilgenommen. Öffentlich geförderte Beschäftigung ist eines der klassischen Instrumente der Arbeitsmarktpolitik. Der Anteil der öffentlich geförderten Beschäftigung ist in den letzten Jahren jedoch rückläufig.

(Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Ja, weil kein Geld mehr da ist!)

Während der Anteil der öffentlich geförderten Beschäftigung im August 2012 noch bei etwa 129 000 Stellen lag, lag er im August 2015 bei etwa 98 000. Diese rückläufige Tendenz lässt sich auf einen Rückgang der Arbeitslosenzahlen und auf Maßnahmen nach § 45 SGB III zurückführen.

Über den Nutzen dieser Beschäftigung außerhalb des ersten Arbeitsmarktes gibt es die unterschiedlichsten Auffassungen. Ich halte öffentlich geförderte Beschäftigung nicht für ein Allheilmittel gegen Langzeitarbeitslosigkeit. Aufgrund der niedrigen Integrationsquoten und der hohen Kosten hätte ich bei einem Ausbau der öffentlich geförderten Beschäftigung Bedenken. Es bestünde die Gefahr, dass Langzeitarbeitslose dauerhaft in subventionierten Beschäftigungsverhältnissen gelassen würden, ohne dass neue Perspektiven in Betracht gezogen würden. Öffentlich geförderte Beschäftigung sollte nur als Ultima Ratio in Betracht kommen, nämlich dann, wenn eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt nach mehrfachen Versuchen unmöglich erscheint.

Ich halte es für äußerst zielführend, dass für junge Erwachsene unter 25 Jahren die öffentlich geförderte Beschäftigung nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt. Gerade für diese Altersklasse kommen durchaus effektivere Arbeitsmarktinstrumente infrage.

Bei der Integration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt müssen wir uns stärker auf folgende Fragen konzentrieren und individuelle Antworten geben: Was können wir tun, damit eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt gelingt? Welche Stärken müssen wir fördern, und welche Arbeitsmarktinstrumente sind vielleicht sinnvoll?

Werte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich einige Sätze zu den Veränderungen der Arbeitslosenzahlen sagen. Uns allen ist bewusst, dass sich durch den Zuzug von vielen Flüchtlingen die Anzahl der SGB-II-Leistungsbezieher erheblich erhöhen wird. Wir müssen verschiedene Instrumente für Menschen mit einer Bleiberechtperspektive anbieten. Arbeitsgelegenheiten können für sie ein erster Einstieg sein. Gleichwohl sollten andere Möglichkeiten wie Sprachkurse, Anerkennung von Zeugnissen und Praktika nicht vernachlässigt werden. Ein Arbeitsplatz ist und bleibt der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Mit dem Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung werden wir die Instrumente der beruflichen Weiterbildung weiter stärken. Zu den Förderungsprogrammen zählen insbesondere umschulungsbegleitende Maßnahmen, die Förderung von Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen, Schreiben und Mathematik, Weiterbildungsprämien und Weiterbildungsförderung in kleineren und mittleren Unternehmen. Gerade geringqualifizierte Menschen ohne Schul- oder Berufsabschluss haben damit die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten zu erweitern. Auch die zeitliche Verlängerung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber halte ich für Menschen mit mehreren Vermittlungshemmnissen für besonders sinnvoll.

Ich bin davon überzeugt, dass wir mit unserem Gesetzentwurf gut aufgestellt sind. Wir werden die beiden Anträge der Fraktion Die Linke deshalb ablehnen.

Herzlichen Dank.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6570344
Wahlperiode 18
Sitzung 156
Tagesordnungspunkt Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung
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