25.02.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 158 / Tagesordnungspunkt 3

Andrea LindholzCDU/CSU - Einführung beschleunigter Asylverfahren

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! CDU und CSU verfolgen in der Asylpolitik im Wesentlichen drei Ziele: Unser erstes Ziel ist die massive und dauerhafte Reduzierung der Zuwanderung.

(Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Tja!)

Unser zweites Ziel ist es, die Kontrolle über die Zuwanderung zu verbessern. Unser drittes Ziel ist es, dass wir die Zustimmung für die Migration in Deutschland grundsätzlich erhalten.

Nach den vergangenen Monaten müssen wir das Tempo und das Volumen der Zuwanderung begrenzen, wenn wir die Hilfsbereitschaft und die Aufnahmefähigkeit in Deutschland erhalten wollen. Hier nützen uns polemische Reden wie die des Kollegen Korte heute überhaupt nicht,

(Beifall des Abg. Stephan Mayer [Altötting] [CDU/CSU])

und ich frage mich, wo die Fraktionsspitze der Linken bei diesem so wichtigen Gesetzespaket, das angeblich mit Skandalen versehen ist, heute ist. Vielleicht ist sie gestern am Nockherberg hängen geblieben. Die meisten anderen, die ich dort gesehen habe, sind heute aber hier.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zurufe von der LINKEN)

Um auf die Leistungen Bayerns einzugehen, möchte ich Ihnen einmal eines sagen: Bayern versorgt ein Viertel aller unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, und das sind aktuell 15 500. Bayern stellt 3,2 Milliarden Euro für die Integration zur Verfügung, damit wir im Bereich der Lehrer und in anderen Bereichen mehr Stellen schaffen und 28 000 neue Sozialwohnungen bauen können. Wer also die Leistungen Bayerns nicht schätzt, sondern hier in Reden pauschal auf die CSU und auf Herrn Horst Seehofer einschlägt, der geht an der Realität vorbei. In Bayern wird gehandelt, während von den Linken hier nur geredet wird.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir müssen auch im Interesse derjenigen, die zu uns kommen, noch schneller als bisher festlegen, wer in Deutschland bleibeberechtigt ist und damit auch integriert werden soll und wer seiner Ausreisepflicht nachkommen muss und daher auch keinen Anspruch auf Integrationshilfe hat. Diese Entscheidungen müssen wir auch konsequent durchsetzen.

Wir haben in den vergangenen Monaten einiges erreicht. Die Ernennung von Ländern zu sicheren Herkunftsstaaten, wie wir das mit den Ländern des Westbalkans getan haben – über 99 Prozent aller entsprechenden Anträge waren aussichtslos –, ist richtig. Wir haben vom Institut für Weltwirtschaft in Kiel im September letzten Jahres bescheinigt bekommen, dass sich dadurch die Anzahl der Asylanträge deutlich reduziert.

Es geht nicht darum – Frau Kollegin Jelpke hat sich auch schon verabschiedet –, Einzelfallentscheidungen abzuschaffen; denn nach wie vor wird jeder Einzelfall geprüft. Es geht lediglich um eine Beweislastumkehr.

Mit der Reform des Bleiberechts im letzten Juli haben wir bereits die Ermessensentscheidung eingeführt. Wir haben entschieden, dass derjenige, der sich gut integriert hat, zügiger ein Bleiberecht bekommt. Wer aber die Sicherheit gefährdet und sich nicht an unsere Regeln hält und damit auch nicht schutzberechtigt ist, der muss schneller ausgewiesen werden. Wir haben mit den Wiedereinreisesperren die freiwillige Ausreise gefördert und auch die Zahl aussichtsloser Folgeanträge reduziert.

Im Oktober letzten Jahres haben wir hier im Deutschen Bundestag das Asylpaket I beschlossen. Wir haben damit Länder und Kommunen finanziell massiv entlastet. Wir haben aber auch Leistungen für Ausreisepflichtige gekürzt und die Ankündigung des Abschiebetermins verboten. Im letzten Jahr waren 200 000 Personen ausreisepflichtig, aber trotz all dieser Maßnahmen sind nur 20 000 Abschiebungen erfolgt. Da sieht man, dass wir an diesem Punkt einfach noch besser werden müssen, damit wir Platz für diejenigen haben, die unseren Schutz wirklich brauchen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir haben im Januar dieses Jahres mit dem Gesetz zum besseren Datenaustausch zwischen den Behörden nicht nur die gesetzlichen Grundlagen für ein gewaltiges IT-Projekt geschaffen, sondern auch dafür gesorgt, dass jetzt alle Asylbewerber mit ihren Qualifikationen und ihren Sprachkenntnissen systematisch erfasst und in einer zentralen Datenbank registriert werden sowie ihre Fingerabdrücke und vieles mehr im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung durch unsere Nachrichtendienste konsequent und zielgerichtet zusammengeführt werden.

Wir haben mit dem Bundeshaushalt 2016 über 1 800 neue Stellen für Bundespolizei und BKA geschaffen. Auch dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurden 4 000 neue Stellen zur Verfügung gestellt, um die Asylverfahren zu beschleunigen und damit aber auch eine schnellere Anerkennung zu erreichen und diesen Flüchtlingen eine schnellere Integration zu ermöglichen.

Wir haben schon im letzten Jahr beschlossen, dass Asylbewerber mit einer guten Bleibeperspektive bereits nach drei Monaten, auch wenn ihre Verfahren noch nicht abgeschlossen sein sollten, arbeiten dürfen, dass sie schneller an Integrationskursen teilnehmen dürfen – aber eben nur diejenigen mit guter Bleibeperspektive. Es ist daher nicht richtig, wenn heute der Vorwurf erhoben wird, die rechte Seite würde sich nur um Abschiebungen und Ausweisungen kümmern. Das Gegenteil ist der Fall.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Mittel für die Integrationskurse sind auf 559 Millionen Euro verdoppelt worden.

Mit den heute vorliegenden Gesetzentwürfen gehen wir einen weiteren Schritt. Wir haben in den vergangenen Monaten vieles debattiert, um zu schauen, wie wir die Situation für unser Land verbessern können. Diese Entscheidungen machen uns nicht immer glücklich, aber sie sind notwendig. Dazu gehört das Asylpaket II, das wir heute verabschieden und mit dem es ermöglicht wird, dass die Bundespolizei unter anderem künftig die Länder bei der Passersatzbeschaffung unterstützt. Wir schaffen besondere Aufnahmeeinrichtungen, in denen alle Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive Schnellverfahren von drei Wochen durchlaufen können.

Wir haben die Residenzpflicht gestärkt, indem wir den Leistungsanspruch der Asylbewerber ruhen lassen, wenn sich der Asylbewerber nicht in der ihm zugewiesenen Kommune meldet. Es kann nicht sein, dass die Asylbewerber selbst entscheiden, wo sie sich in Deutschland aufhalten. Wir brauchen eine gesteuerte Migration. Das ist für unsere Kommunen auch dringend erforderlich.

Die Aussetzung des Familiennachzuges ist ein Einschnitt, ja. Aber wir knüpfen an eine Regelung an, die bis Mitte letzten Jahres bestanden hat. An dieser Stelle habe ich weder von den Grünen noch von den Linken, seit ich im Bundestag bin, einen großen Aufschrei gehört. Es geht lediglich um die Aussetzung des Familiennachzuges für subsidiär Geschützte und auch nur für einen Zeitraum von zwei Jahren.

(Zurufe von der LINKEN)

Das ist weder unmenschlich noch inhuman, sondern es ist notwendig, damit wir die Einwanderungszahlen zumindest in manchen Bereichen reduzieren können. Mir kann niemand erklären, was es mit „human“ zu tun hat, wenn Eltern ihre minderjährigen Kinder allein auf die Flucht nach Deutschland schicken. Ich werde das nicht verstehen.

(Beifall bei der CDU/CSU – Widerspruch bei der LINKEN)

Mit dem Gesetz zur erleichterten Ausweisung ausländischer Straftäter reagieren wir zu Recht auf die Gewalt in der Silvesternacht. Bestimmte Delikte sollen bei Verstößen künftig immer ein schwerwiegendes Ausreiseinteresse begründen. Dazu gehören Straftaten gegen das Leben, das Eigentum, die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, und dazu gehört auch der Widerstand gegen Vollzugsbeamte. Auch hier gilt: Der Einzelfall wird geprüft. Auch hier gilt: keine pauschale Aberkennung von Titeln und pauschale Zurückführung. So ist das in allen Fällen, die wir geregelt haben. Es wird der Einzelfall berücksichtigt.

Auch hier gilt eine besondere Hürde. Nicht jedes strafbare Verhalten führt danach zu einer Aberkennung von Aufenthaltstiteln oder zu einer Nichtermöglichung im bestehenden Verfahren. Die Hürde ist mit einem Strafmaß von einem Jahr ebenfalls hoch gesetzt, sodass wir auch hier nicht von einer unbilligen und pauschalen Härtefallregelung sprechen können. Das Gegenteil ist der Fall.

Frau Kollegin, Sie müssen zum Schluss kommen.

(Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Oh ja!)

Nachdem die Kollegin Jelpke vorhin so schön überzogen hat, können wir, glaube ich, die 30 Sekunden verkraften.

Frau Kollegin, das habe ich zu entscheiden, ob überhaupt und wie lange gegebenenfalls eine vorgesehene Redezeit überschritten wird.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich bitte Sie daher, diesem Gesetzespaket heute zuzustimmen. Wir sind auf einem richtigen Weg, und es wird nicht das letzte Gesetzespaket in dieser Legislaturperiode bleiben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Nur rein nachrichtlich, Frau Kollegin Lindholz: Sie haben genau die eine Minute mehr gesprochen wie die Kollegin Jelpke auch. – Nun hat der Kollege Hartmann für die SPD-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6594363
Wahlperiode 18
Sitzung 158
Tagesordnungspunkt Einführung beschleunigter Asylverfahren
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