Ursula SchulteSPD - Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren auf der Tribüne! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben vor knapp einem Monat den Kinder- und Jugendschutz gestärkt. Wir haben nämlich beschlossen, dass Tabakwaren und elektronische Zigaretten nicht mehr an Kinder und Jugendliche abgegeben werden dürfen.
(Nicole Maisch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wäre ja auch noch schöner!)
Wir haben sichergestellt, dass elektronische Zigaretten und E-Shishas auch über den Versandhandel nur an Erwachsene abgegeben werden dürfen. Ich sage ganz selbstbewusst: Das haben wir gut gemacht.
(Beifall bei der SPD)
Denn Tabakprodukte, ob konventionell oder elektronisch, haben in Kinderhänden nichts zu suchen.
(Beifall bei der SPD)
Ich bin froh, dass wir heute im Rahmen der Tabakproduktrichtlinie noch einmal über die E-Zigarette diskutieren. Der Verband des eZigarettenhandels hat, bezogen auf diesen Umsetzungsprozess, selber noch einmal herausgestellt: Die aus der Tabakproduktrichtlinie abgeleiteten Regelungen des Gesetzentwurfes hinsichtlich E-Zigaretten sind umfassend und regeln alle wesentlichen Aspekte des Produktes. – Der Verband führt weiter aus: Damit erhält die derzeit unregulierte E-Zigarette einen strikten regulatorischen Rahmen. – Ich hätte diese Feststellung nicht besser formulieren können.
(Frank Tempel [DIE LINKE]: Das ist so weit richtig! Aber Sie gehen darüber hinaus!)
Mit der Tabakproduktrichtlinie geben wir exakt einen regulatorischen Rahmen, der aber nicht verbietet – das ist meiner Meinung nach entscheidend –, Konsum weiterhin ermöglicht und den Menschen ihre persönliche Verantwortung lässt. Jeder Erwachsene kann nach wie vor selber entscheiden, ob er raucht und wie viel er raucht.
In der öffentlichen Anhörung vom 17. Februar 2016 haben wir von den Fachexperten gehört, dass gerade die bunten E-Zigaretten und die vielfältigen Aromen für Kinder und Jugendliche besonders verführerisch sind. Sie werden durch die süßen Aromen angefixt und zum Probieren verleitet.
(Frank Tempel [DIE LINKE]: Quatsch!)
Genau daran hat die Industrie ein Interesse. Das kann aber nicht in unserem Interesse liegen. Das müssen wir doch verhindern. Die Vermarktung der E-Zigarette als trendiges Lifestyleprodukt kommt gerade Kindern und Jugendlichen entgegen. Die Werbung ist oft emotional, appelliert an das Gemeinschaftsgefühl und unterstützt die Risikobereitschaft dieser Zielgruppe. Deshalb müssen wir ganz genau hinschauen, wo und wann wir Werbung für E-Zigaretten und E-Shishas überhaupt noch zulassen.
(Beifall bei der SPD – Frank Tempel [DIE LINKE]: Gar nicht zulassen!)
– Dazu komme ich gleich. – Wir müssen auch hinterfragen, ob es im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes gerechtfertigt ist, Werbung im Kino nach einer bestimmten Uhrzeit zu erlauben und Außenwerbung vor allem auch bei großen Ereignissen zu gestatten. Herr Minister, da können wir ruhig ein bisschen forscher nach vorne gehen. Im Übrigen wäre ich für ein komplettes Werbeverbot. Das ist aber meine persönliche Meinung.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Wir haben zu überlegen, ob es gerechtfertigt ist, dass in Supermärkten und an Tankstellen E-Produkte teilweise im Bereich von Süßigkeiten platziert werden. Das suggeriert doch Harmlosigkeit, unterstützt den Konsumwunsch und verführt zum Kauf. Das können und dürfen wir nicht länger zulassen.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Frank Tempel [DIE LINKE])
Im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes kann ich die Forderung des Deutschen Krebsforschungszentrums nach einem umfassenden Werbe-, Marketing- und Sponsoringverbot nicht nur für Tabakprodukte, sondern auch für E-Zigaretten und E-Shishas nur unterstützen, gerade weil Werbung zum Rauchen animiert. Weil oft nicht wahrnehmbar ist, ob für ein nikotinhaltiges oder ein nikotinfreies Produkt geworben wird, ist das meiner Meinung nach zwingend erforderlich.
Ich billige allen Erwachsenen zu, Herr Tempel, sich auch für das Dampfen zu entscheiden. Bei Kindern und Jugendlichen sehe ich das allerdings vollkommen anders. Sie müssen geschützt werden, weil auch das Dampfen bei ihnen gesundheitsgefährdend wirken kann und weil sie die langfristigen Folgen des Raucheinstiegs und des Rauchens nicht abschätzen können.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Frank Tempel [DIE LINKE]: Völlig richtig!)
– Prima. – E-Zigaretten, meine Damen und Herren, mögen für Erwachsene weniger schädlich sein als Tabakzigaretten; harmlos sind sie allerdings nicht.
Ich möchte kurz auf einen Aspekt eingehen, der mir in den letzten Wochen immer öfter begegnet ist. Die Richtlinie spricht von Inhaltsstoffen „von hoher Reinheit“. Diese Formulierung erhält vor dem Hintergrund, dass viele Dampfer ihre Kartuschen selbst befüllen, eine völlig neue Bedeutung. Dies, so das Bundesinstitut für Risikobewertung, führt zu unbegrenzten Möglichkeiten. Wir müssen uns deshalb die Frage stellen, was ein Dampfer im konkreten Fall tatsächlich inhaliert und wie gesundheitsschädlich diese Mischungen eigentlich sind. Deswegen ist die Erweiterung der Liste der verbotenen Zusatzstoffe für mich mehr als folgerichtig.
Wir können und wollen nicht alles regeln. Das ist auch nicht mein Ansatz. Wir müssen aber gerade in Bezug auf den Kinder- und Jugendschutz präventiv handeln. Zu den verhaltenspräventiven Maßnahmen gehören für uns die Frage der Verfügbarkeit der Produkte, die Frage der Werbung, die Frage des Nichtraucherschutzes und die Frage nach einer entsprechenden Preis- bzw. Steuerpolitik.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in Deutschland, wenn wir die Tabakproduktrichtlinie umgesetzt und die nachfolgenden Gesetze verabschiedet haben, einen umfassenden Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Rauchens in allen Facetten. Jetzt ist es an der Zeit, sich danach der letzten verbliebenen legalen und gesellschaftlich am meisten akzeptierten Droge zu widmen. Ich meine damit den Alkohol. Ich mache mir vor allem Sorgen um die Kinder, die in einem Elternhaus aufwachsen, in dem die Eltern Alkoholiker sind. Diese Kinder erleiden bedingt durch die häusliche Situation, häufig unbeachtet von der Gesellschaft, körperliche und seelische Schäden, um die wir uns dringend zu kümmern haben.
(Beifall bei der SPD)
Das weiß ich sehr genau, weil ich das in meiner Tätigkeit als Kommunalpolitikerin erfahren habe. Das ist natürlich eine wunderbare Aufgabe für unsere Drogenbeauftragte, Frau Mortler. Aber ich hoffe, dass wir alle uns in diesem Hause einig sind, dass in diesem Bereich noch einiges zu tun ist.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Marlene Mortler, CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6594605 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 158 |
Tagesordnungspunkt | Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse |