25.02.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 158 / Tagesordnungspunkt 7

Matthias LietzCDU/CSU - Wasser- und Schifffahrtsverwaltung

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist nicht leicht, wenn man am Ende dieser Debatte im Rahmen der zweiten und dritten Beratung des Entwurfs des Gesetzes zur Anpassung der Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes zu sprechen hat. Es ist vorgesehen, innerhalb dieses Gesetzes eine Neuordnung vorzunehmen und die Verordnungen dem anzupassen.

Vielleicht gestatten Sie mir aus diesem Grund erst einmal einen kleinen Rückblick – das ist ja von dem einen oder anderen Kollegen auch schon gemacht worden und auch von meinem lieben Kollegen Herzog –, damit wir uns noch einmal daran erinnern können, was denn eigentlich der Ausgangspunkt gewesen ist. Warum haben wir uns auf diesen Weg begeben?

Ich habe recherchiert: Es war bereits im Jahr 1999, als eine Projektgruppe „Entwicklungskonzepte für eine zukunftsorientierte Wasser- und Schifffahrtsverwaltung – Konzentration der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf Kernaufgaben“ eingerichtet wurde. Zielrichtung war es, zu prüfen, welche Aufgaben durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung mit welcher Intensität selber wahrgenommen werden müssen oder sollen und welche wiederum nicht, welche Aufgaben durch Dritte wahrgenommen werden können oder sollen, und welche Aufgaben gegebenenfalls sogar entfallen können.

Dazu gab es 2001 einen Abschlussbericht. Das Ergebnis ist Ihnen bekannt. Es war – inhaltlich zusammengefasst –: Es besteht ein dringender Reformbedarf. Wir haben ja auch aus allen Fraktionen heute erfahren, dass wir gemeinsam versucht haben, diesen Reformbedarf auf unterschiedlichen Wegen umzusetzen.

Aber lassen Sie mich dabei eines deutlich machen: Es muss uns gelingen, wenn wir diese Reform auf den richtigen Weg bringen wollen, sie den aktuellen Gegebenheiten anzupassen und vor allen Dingen die Mitarbeiter – auch das ist schon öfter gesagt worden – auf diesem Weg mitzunehmen. Das gelingt in Zukunft nur in tragfähigen Strukturen.

Als Berichterstatter im Verkehrsausschuss ist mir bei den Gesprächen vor Ort immer wieder gesagt worden, dass eine Reform überfällig ist, dass die Reform durchaus auch auf der Verwaltungsebene selbst und von den Mitarbeitern begrüßt wird und dass es dann, wenn wir an diese Reform und an die Umsetzung herangehen – an diesem Punkt sind wir ja angelangt –, wichtig ist, unaufgeregt und mit großen Zielen vor Augen und ohne politische Ränkespiele daranzugehen. Ich habe in den letzten Jahren erlebt, vor allem in der letzten Legislatur, dass wir es dann oftmals auf dem Rücken der Mitarbeiter ausgetragen haben.

So lautet auch eine klassische und typische Frage, die immer wieder gestellt wird: Wo ist denn der künftige Standort des Wasser- und Schifffahrtsamtes? Was wird in meinem Bereich stattfinden? Das ist aus meiner Sicht nicht zielführend – auch nicht die Debatte um den Standort Bonn –, sondern einzig und allein die Frage: Wie erfüllen wir die vor uns stehenden Aufgaben? Es muss uns dabei allen bewusst sein, dass eine solche Reform kein Wunschkonzert darstellen kann. Es wird immer positive und negative Seiten geben, und es geht darum, einen zielgerichteten Konsens zu finden.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, dass wir jetzt den Stand erreicht haben, dass es eine Generaldirektion in Bonn gibt und die bestehenden Standorte erhalten bleiben, ist aus meiner Sicht ein Schritt in die richtige Richtung. Ich hoffe, dass wir mit dem Gesetz die Verwaltung und letztendlich auch den zuständigen Minister in die Lage versetzen, diese Aufgaben umzusetzen.

Gerade als einer, der seinen Wohnsitz in einem Seebad hat, der die Ostsee unmittelbar vor sich hat, möchte ich am Schluss noch einmal deutlich machen, dass für mich der Erhalt der Wasserstraßen, der Schleusen, der Wehre, der Häfen eine der wichtigsten Aufgaben sein wird, die vor uns stehen. Leider – auch das wurde heute bereits angesprochen – sehen wir dort die Ökologie und die damit verbundene Ökonomie oftmals im Widerstreit. Ich will ein Beispiel nennen: Es ist kein Lobeszeichen für uns, dass wir gerade die Debatte um die Schiffbarkeit, um die wirtschaftliche Nutzung der Elbe erst einmal beiseitelassen. Auszeichnen würde es uns, wenn wir uns dieser Diskussion um die Elbe mit großer Intensität stellen würden.

Meine Damen und Herren, ich bin mir sicher, dass auf, im und am Wasser die Zukunft, gerade auch der Wirtschaft in Ostdeutschland, liegt. Ich bin mir sicher, dass unsere Wasserstraßen verkehrstechnisch und touristisch eine große Bedeutung haben, dass wir in Zukunft dort, wo wir diese vorfinden, auch Arbeitsplätze schaffen können und damit eine große Sicherheit für die Menschen vor Ort.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Als letztem Redner in der Aussprache erteile ich das Wort dem Abgeordneten Hans-Werner Kammer, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6595167
Wahlperiode 18
Sitzung 158
Tagesordnungspunkt Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
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