25.02.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 158 / Tagesordnungspunkt 9

Manfred ZöllmerSPD - Europäisches Einlagensicherungssystem

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele Bankkunden in Deutschland wurden im letzten Monat von ihrer Bank oder Sparkasse über eine Umstellung der Einlagensicherung informiert, über die Obergrenze von 100 000 Euro pro Konto und über ein paar andere Veränderungen, die wir hier beschlossen haben.

Angesichts der aktuellen medialen Debatte über einen möglichen Bankencrash in Deutschland fragen sich viele: Wie sicher ist eigentlich mein Geld? Die Krisenhysterie, die von manchen verbreitet wird, geht mir – das muss ich in aller Deutlichkeit sagen – wirklich auf den Geist. Deshalb sei für alle Hysteriker noch einmal klargemacht: In Deutschland ist das hohe Schutzniveau für Einlagen garantiert. Mit dem Einlagensicherungsgesetz wurde in Deutschland die europäische Richtlinie zur Einlagensicherung fristgemäß umgesetzt.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Wir haben festgelegt, dass jedes Land seinen eigenen Einlagensicherungsfonds bis zur Höhe von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen national aufbauen muss. Die bewährten Institutssicherungssysteme der Sparkassen und Genossenschaftsbanken und die Sicherungssysteme der privaten Banken bleiben erhalten.

Axel, eines muss ich jetzt zu deiner Rede sagen: Ihr fallt mit eurer Position den Sparkassen und Genossenschaftsbanken voll in den Rücken; denn die Sicherungssysteme würden bei einer Veränderung nicht erhalten werden können.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Damit sei nun die dritte Säule der Bankenunion in Europa erst einmal aufgebaut, dachten wir. So dachten wir, aber offensichtlich nicht die Europäische Kommission. Vor kurzem hat sie einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der in sieben Jahren in drei Stufen eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung in Europa zum Ziel hat. Der deutsche Einlagensicherungsfonds soll also auch in Zukunft zur Finanzierung der Einlagensicherung in anderen europäischen Ländern herhalten, wenn dort Banken abgewickelt werden müssen. Welchen Sinn macht das?

Die aktuelle Lage in Europa ist, vorsichtig formuliert, unübersichtlich. Es gibt eine Vielzahl von Krisenherden. Seit Anbeginn der Diskussion über die Bankenunion haben wir Sozialdemokraten deutlich gemacht, dass eine gemeinsame Einlagensicherung in Europa erst dann umgesetzt werden kann, wenn dafür die Voraussetzungen gegeben sind. Wir sind davon überzeugt, dass eine Umsetzung zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu mehr, sondern zu weniger Stabilität in Europa führen würde.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Zum Stichwort „Solidarität“. Solidarität ist im Nachgang der Finanzmarkt- und Staatsschuldenkrise durch Deutschland nun wirklich in beeindruckender Weise geleistet worden. Ich nenne hier nur als Stichworte „ESM“ und „Bankenabwicklungsfonds“. Das jetzige System, das wir in Europa beschlossen haben, ist ein flexibles System. Es besteht die Möglichkeit, von anderen Einlagensicherungen Kredite zu bekommen, und die Sicherungssysteme einzelner Länder können auch, wenn das gewollt ist, zusammengelegt werden. Wir haben damit ein flexibles und schlagkräftiges Einlagensicherungssystem in Europa aufgebaut. Voraussetzung dabei ist, dass die einzelnen Länder die Vorgaben auch entsprechend umsetzen. Das ist bisher leider noch nicht in vollem Umfang geschehen.

Bei der Aufarbeitung der Finanzmarktkrise haben wir beharrlich das Ziel verfolgt, den Steuerzahler in Zukunft nicht mehr für die Zockerei der Banken bluten zu lassen.

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Antje Tillmann [CDU/CSU])

Mit der Umsetzung der Abwicklungsrichtlinie und den Bail-in-Regeln müssen in Zukunft die Eigentümer und die Gläubiger die Haftung übernehmen, nicht die Steuerzahler. Aber mit einer gemeinsamen Einlagensicherung zum jetzigen Zeitpunkt würde dieses Vorhaben unterlaufen. Die Gefahr von Fehlanreizen würde deutlich erhöht.

(Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!)

– Aber natürlich, liebe Kollegin von den Grünen. – Die Gefahr von Fehlanreizen würde erhöht. Nationale Politiker könnten dann das Insolvenzregime unterlaufen und die Haftung abwälzen. Nationale Regierungen könnten den Banken zusätzliche Risiken aufbürden, Banken schwächen. Andere Länder müssten dann für die Folgen einer falschen Politik haften. Statt Risiken in den Banken zu reduzieren, könnten zusätzliche Risiken aufgebaut werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen erreichen, dass die von Banken für Staaten und die von Staaten für Banken ausgehenden Risiken weiter deutlich verringert werden. Risiko und Haftung müssen zusammenfallen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir können also feststellen: Das Vorhaben der Kommission führt nicht zu mehr Stabilität, sondern letztendlich zu mehr Instabilität in Europa. Dies wollen wir verhindern.

Die Umsetzung des Vorhabens soll nach Auffassung der Kommission auf Artikel 114 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union gestützt werden, weil dann eine qualifizierte Mehrheit ausreicht. Mehrere Rechtsgutachten, unter anderem auch des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, haben deutlich gezeigt, dass dies keine tragfähige Rechtsgrundlage ist, weil damit ein neues Finanzierungsinstrument auf europäischer Ebene geschaffen würde. Wenn dies jemand will, muss er schon für Einstimmigkeit in Europa sorgen.

Wir wollen eine solche Zwangshaftung jedenfalls nicht. Wir erwarten, dass sich die Kommission dafür einsetzt, dass geltendes europäisches Recht auch in allen Ländern umgesetzt wird. Eine vergemeinschaftete Einlagensicherung kann es erst dann geben, wenn die vorhandenen Risiken in den Banken abgebaut worden sind, die Banken in Europa über ausreichend Kapital verfügen, um im Krisenfall Verluste ausgleichen zu können, und die nationalen Sicherungstöpfe aufgebaut sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit unserem Antrag stärken wir der Bundesregierung für die Verhandlungen in Brüssel den Rücken und signalisieren der Kommission, dass sie bei diesem Vorhaben mit falscher Geschwindigkeit auf einem falschen Gleis unterwegs ist. Wenn das, was die Kommission vorhat, so umgesetzt würde, dann wäre es so, als ob man einen Vampir zum Chef der Blutbank machen würde.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Nächste Rednerin ist die Kollegin Lisa Paus, Bündnis 90/Die Grünen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6595397
Wahlperiode 18
Sitzung 158
Tagesordnungspunkt Europäisches Einlagensicherungssystem
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