Matthias HauerCDU/CSU - Umsetzung der Richtlinie zu Zahlungskonten
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach Wochen der intensiven Beratung bringen wir heute das Zahlungskontengesetz hier im Plenum zum Abschluss. Wir machen damit den Wechsel beim Girokonto einfacher, wir erhöhen die Transparenz bei den Kosten für Bankentgelte, und wir schaffen einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto für alle. Kurzum: Wir stärken mit dem Zahlungskontengesetz die Rechte der Bankkundinnen und Bankkunden in Deutschland.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Für welches Girokonto bei welcher Bank soll man sich entscheiden? Diese Frage stellen sich viele von uns. Man entscheidet das, dann ändern sich Lebensphasen, dann ändern die Banken manchmal auch Gebühren oder Serviceleistungen, und dann scheut man einen Kontowechsel, weil die Entgelte oftmals wenig transparent sind, aber auch, weil ein Kontowechsel bislang sehr mühselig war. Beide Punkte gehen wir mit dem heutigen Umsetzungsgesetz an.
Verbraucher sollen Bankentgelte besser vergleichen können. Wie geht das? Durch zertifizierte und unabhängig betriebene Vergleichswebsites sollen sie kostenlos und sachgerecht den Vergleich von Kontoentgelten durchführen können. Ein guter Schritt zu mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Mit einem Mehr an Transparenz ist es aber nicht getan. Der Kontowechsel wird erleichtert. Künftig werden Banken und Sparkassen ihren Kunden dabei helfen müssen, den Wechsel des Girokontos zu einem anderen Institut vornehmen zu können. Dadurch wird der Wechsel unbürokratischer, schneller und einfacher. Es wird nicht mehr notwendig sein, Daueraufträge mühselig einzeln beim neuen Institut einzurichten, Lastschriftempfänger einzeln anzuschreiben. Damit kann nun Schluss sein. Nach Kundenwunsch werden diese Informationen direkt übermittelt. Der Kunde entscheidet, welche Informationen genau der neuen Bank mitgeteilt werden und welche nicht. Die Bankkunden können mit dem Kontowechselservice also flexibler auf Angebote am Markt reagieren, ein echter Mehrwert für die Bankkunden.
In den Beratungen haben wir uns dafür entschieden, dass wir den Kontowechsel auch online möglich machen wollen, das heißt ohne Medienbruch. Dass man ein Dokument auf dem Computer online ausfüllt, es dann aber ausdrucken, unterschreiben und verschicken muss, wollen wir nicht. Es soll möglich sein, alles komplett online im Rahmen des Onlinebanking durchzuführen. Es soll aber auch auf Wunsch des Bankkunden genauso möglich sein, das schriftlich zu tun.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Sarah Ryglewski [SPD])
Insgesamt wird mit dem Gesetz der Wechsel einfacher, die Hürden werden abgebaut, sich für ein anderes Girokonto bei einem anderen Institut zu entscheiden. Wir stärken damit die Rechte der Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber in Deutschland.
Es gibt aber auch Menschen in unserem Land, die kein Girokonto haben. Der Versorgungsgrad in Deutschland ist deutlich höher als in den meisten anderen EU-Ländern, aber dennoch haben knapp 1 Million Menschen – so die Schätzung der EU-Kommission aus dem Jahr 2013 – kein Konto. Miete zahlen, Gehalt bekommen, viele Geschäfte des Alltags – ohne Girokonto kaum denkbar. Mit dem Zahlungskontengesetz geben wir diesen Menschen einen Rechtsanspruch auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen. Wir bauen damit eine Brücke zu den Menschen, die oft am Rande der Gesellschaft stehen. Deshalb ist es auch richtig, dass eine entsprechende Infokampagne diese Möglichkeit ausweist. Wir möchten, dass auch obdachlose oder andere einkommensschwache Menschen ein Konto eröffnen können; denn ein Girokonto ist Grundvoraussetzung für eine Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben in Deutschland.
(Beifall der Abg. Sarah Ryglewski [SPD])
Im parlamentarischen Verfahren haben wir den guten Gesetzentwurf noch besser gemacht. Wir haben die Gesellschaft für deutsche Sprache einbezogen. Dadurch ist das Antragsformular für das Basiskonto deutlich einfacher und verständlicher geworden. Wir stellen sicher, dass das Basiskonto auch direkt als Pfändungsschutzkonto eröffnet werden kann.
Insofern abschließend: Zunächst einmal der Dank für die konstruktive Zusammenarbeit der letzten Wochen zum einen den beteiligten Ministerien, federführend und damit stellvertretend genannt das Bundesfinanzministerium, zum anderen aber auch den Berichterstatterkolleginnen und ‑kollegen der anderen Fraktionen.
Schon in der Anhörung und auch in den Stellungnahmen der Sachverständigen ist viel Lob für den Gesetzentwurf der Bundesregierung geäußert worden. Dem Lob schließen wir uns als CDU/CSU-Fraktion ausdrücklich an.
Das Gesetz ist sogar so gut geworden, dass selbst die Opposition nicht widerstehen kann und Zustimmung angekündigt hat. Das freut mich und darf gerne Vorbildcharakter für andere Gesetze haben.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Vielen Dank. – Als nächster Redner spricht Dr. Axel Troost von der Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Source | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
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Electoral Period | 18 |
Session | 158 |
Agenda Item | Umsetzung der Richtlinie zu Zahlungskonten |