Sarah RyglewskiSPD - Umsetzung der Richtlinie zu Zahlungskonten
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der ersten Lesung des Zahlungskontengesetzes habe ich gesagt: Lassen Sie uns ein gutes Gesetz noch besser machen! Ich glaube, heute können wir alle sagen: Das ist uns gemeinsam gelungen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Deswegen möchte ich diesmal mit dem Dank beginnen. Ich möchte auch nicht nur dem Kollegen Hauer von der Union und meinem Kollegen Dr. Zimmermann sowie den beiden beteiligten Bundesministerien danken, sondern auch den Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken. Ich fand die Zusammenarbeit über weite Strecken hinweg sehr konstruktiv. Ich glaube, wir haben auch verschiedene Anregungen, die aus den Verbänden gekommen sind, sehr gut eingearbeitet.
Nun ist es schon fast verdächtig, wenn sich sowohl Regierung und Opposition als auch die Verbraucherverbände und die deutsche Kreditwirtschaft in der Bewertung eines Gesetzes weitgehend einig sind.
(Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Selten!)
Nur, hier würde ich sagen: Diese seltene Einigkeit ist kein Grund zur Skepsis, sondern vielmehr ein Indiz dafür, dass uns hier etwas wirklich Gutes gelungen ist, auch wenn der Kollege Dr. Troost schon ein bisschen Wasser in den Wein gegossen hat. Nichtsdestotrotz ist es ein sehr gutes Gesetz; denn wir schaffen heute nicht mehr und nicht weniger als einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto und verbessern damit substanziell die Lebenssituation von vielen Menschen in Deutschland.
(Beifall bei der SPD)
Eigentlich wollte ich nicht weiter ausführen, dass ein solches Gesetz gegen Kontolosigkeit schon viel früher möglich und auch nötig gewesen wäre, aber die Ausführungen des Herrn Kollegen Dr. Troost veranlassen mich, noch einige Sätze dazu zu sagen. Natürlich hat es in Deutschland immer verschiedene Impulse gegeben, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. Da kann ich auch an verschiedene Initiativen der SPD sowohl in diesem Hause – das habe ich beim letzten Mal schon ausgeführt – als auch im Bundesrat erinnern. Natürlich ist es auch so, dass eine EU-Richtlinie nicht vom Himmel fällt. Sie haben die Arbeit der Linken in Europa gelobt. Aber ich glaube, man darf, ohne vermessen zu sein, hier auch darauf hinweisen, dass die Initiative in der Bundesregierung deutlich von der SPD ausgegangen ist.
(Beifall bei der SPD)
Doch wir wollen uns das hier nicht kaputtmachen, indem wir kleinlich werden; wir haben ja alle sehr gut daran gearbeitet.
Ich möchte uns noch einmal die wichtigsten Ziele bei der Ausgestaltung des Basiskontos in Erinnerung rufen: Für mich waren das der leichte Zugang zum Basiskonto, niedrige Entgelte und ein angemessener Funktionsumfang. Klar ist: Das Basiskonto muss ein echtes Konto für jedermann sein. Deswegen darf eine Bank nur aus sehr guten und sehr eng begrenzten Gründen eine Kontoeröffnung ablehnen. Wir alle wissen, dass die Kundengruppe, auf die das Basiskonto zugeschnitten ist, nicht unbedingt die ist, die eine Bank gerne in ihren Filialen sieht. Deswegen wären größere Spielräume bei den Ablehnungstatbeständen oder eine Auffangklausel, wie sie ja von der Kreditwirtschaft gefordert wurden, sehr, sehr gefährlich gewesen. Damit hätten wir womöglich gerade die Verbraucherinnen und Verbraucher ausgeschlossen, die wir mit dem Gesetz erreichen wollen.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Philipp Murmann [CDU/CSU])
Jetzt ist das Verfahren klar: Es gibt klare Gründe für die Ablehnung. Die Leute bekommen einen Bescheid. Wenn sie mit diesem Bescheid nicht einverstanden sind, können sie bei der BaFin prüfen lassen, ob die Ablehnung berechtigt ist. Es ist auch gut, dass wir deutlich gemacht haben, dass nach Antragstellung nur noch zehn Tage vergehen dürfen, bis das Konto eröffnet wird. Somit kann es nicht zu Verschleppungen kommen.
Ein weiterer Barriereabbau betrifft die Antragsformulare, in deren Gestaltung wir die Gesellschaft für deutsche Sprache einbezogen haben.
Ich möchte jedoch, weil ich sehe, dass meine Redezeit dem Ende entgegengeht, noch etwas zu den Entgelten sagen. Wir hatten die ganz große Sorge, dass es versteckte Entgelte gibt, dass es heißt: Das Basiskonto hat eine niedrige Grundgebühr, aber der typische Kunde, der eben nicht über einen Internetzugang verfügt, der vielleicht auch nicht internetaffin ist, muss dann horrende Gebühren für beleghafte Überweisungen zahlen. – Das wollten wir verhindern. Wir haben hier die Formulierung der Verbraucherzentrale übernommen, dass sich die Entgelte an den Kosten für das günstigste Kontomodell mit dem jeweiligen Nutzungsumfang orientieren und nicht darüber hinausgehen sollen.
Ein letzter Satz zur Onlinefähigkeit: Wir wollten, dass das Basiskonto kein Konto light ist. Deswegen war für uns klar: Das Basiskonto muss unbedingt onlinefähig sein. In Zeiten, in denen Leute sogar ihren Partner über das Internet finden, ist Onlinefähigkeit absolute Basis; das ist 21. Jahrhundert.
Ich habe vorhin gesagt: Ich glaube, es ist ein guter Tag. Es ist ein guter Tag für uns in diesem Hause, aber es ist vor allem ein guter Tag für viele Menschen, für die eine unwürdige Situation endlich ein Ende findet.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Nicole Maisch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6595712 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 158 |
Tagesordnungspunkt | Umsetzung der Richtlinie zu Zahlungskonten |