Nicole MaischDIE GRÜNEN - Umsetzung der Richtlinie zu Zahlungskonten
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was lange währt, wird endlich ganz okay;
(Heiterkeit bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
das muss man heute auch vonseiten der Opposition neidlos zugeben.
Für mittlerweile fast 1 Million Menschen in Deutschland, die ohne Girokonto leben müssen, ohne ein normales Wirtschaftsleben mit regulärem Job, Mietvertrag, Telefonanschluss oder Zeitungsabo, ist dieses Gesetz ein Fortschritt. Das kann man anerkennen, und das ist gut so.
Aber es gehört zur Wahrheit dazu, zu sagen, dass seit vielen Jahren klar war, dass die Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft nicht funktioniert. Das ist jetzt die dritte Legislatur, in der ich zusammen mit meiner Fraktion – die Linken haben das ähnlich gemacht – immer wieder Anträge auf ein Girokonto für alle einbringe. Aber Sie haben in unterschiedlichen Konstellationen immer alle abgelehnt, egal ob Steinbrück oder Schäuble Finanzminister war. Auch der vorliegende Gesetzentwurf ist ja nicht auf Ihre eigene Initiative für kontolose Menschen hin entstanden; vielmehr war der Grund die Umsetzung einer Richtlinie. Sie mussten von Brüssel zum Jagen getragen werden. Ich finde, das hätte man heute ruhig einmal zugeben können.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Aber – das gehört zum Gesetzgebungsprozess dazu – das Gesetz hat sich im Laufe des Verfahrens verbessert; das ist nicht immer der Fall. Wir haben in der letzten Woche die Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen, bei der sich im Laufe des Verfahrens alles Mögliche verschlechtert hat. In diesem Fall gab es Verbesserungen, aber man hätte an einigen Punkten doch noch nachschärfen, Dinge besser machen können.
Der erste Punkt: die Kosten. Es ist gut, dass Sie jetzt definieren, dass das Nutzerverhalten maßgeblich für das Gebührenmodell ist. So kann vermieden werden, dass einer hochbetagten Dame ein Onlinekonto angedreht wird, bei dem sie für jede Papierüberweisung 1 Euro bezahlen muss. Es ist gut, dass Sie das so definiert haben, aber trotzdem hätte es eine hieb- und stichfeste Formulierung zur Kostenbegrenzung gebraucht.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Erfahrung mit dem P-Konto lehrt uns: Wo kein wirklicher Wettbewerb besteht – und das ist bei der Kundengruppe, für die wir das Girokonto für alle machen, leider der Fall –, da funktioniert auch der normale Preiswettbewerb nicht. Deshalb hätte es hier eine Regelung gebraucht.
Punkt zwei – für uns auch ganz wichtig –: die anspruchsberechtigten Personen. In den vorherigen Diskussionen haben Sie ja immer darauf hingewiesen, dass es Ihnen wichtig ist, dass die Menschen, die zu uns flüchten, möglichst schnell ein Girokonto bekommen. Aber wenn ich Ihre Vorlage richtig verstanden habe, dann sind jene Flüchtlinge nicht erfasst, die nur über einen Ankunftsnachweis oder eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender verfügen. Da die Verfahren im Moment oft viele Wochen und Monate dauern, wäre es schön gewesen, eine entsprechende Regelung einzufügen, damit die Menschen schneller am Leben hier teilnehmen können.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Punkt drei – das war auch in der Anhörung ein wichtiges Thema –: der Pfändungsschutz. Sie haben gut geregelt, dass bei Eröffnung des Basiskontos der Pfändungsschutz auf dem neuen Konto geregelt ist. Es ist aber nicht sichergestellt, dass dadurch der Pfändungsschutz auf einem alten Konto sofort automatisch gelöscht wird. Weil man zwei P-Konten nicht gleichzeitig führen kann, gehen wir davon aus, dass das in der Praxis zu Problemen führen wird, die Sie einfach hätten vermeiden können.
Der nächste Punkt, mit dem wir nicht zufrieden sind, ist die Transparenz von Vergleichswebsites. Es ist grundsätzlich gut, dass es eine staatliche Zertifizierung von Vergleichswebsites geben soll. Aber wir finden: Zwingende Voraussetzung für eine solche Zertifizierung muss sein, dass alle wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Website und Anbieter offengelegt werden, sodass die Kundinnen und Kunden auf Euro und Cent sehen: So viel Geld fließt zwischen Bank und Websiteanbieter. Sie haben gesagt, dass Sie in der Verordnung noch einiges regeln können. Aber wir finden: Man hätte schon im Gesetz klare Bestimmungen treffen können.
Lange Rede, kurzer Sinn, es wäre besser gegangen, aber unterm Strich bleibt: Unsere langjährige Forderung nach einem Konto für alle hat sich endlich erfüllt. Deshalb stimmen wir dem vorliegenden Gesetzentwurf zu.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Vielen Dank. – Als nächster Redner spricht Alexander Radwan von der CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6595773 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 158 |
Tagesordnungspunkt | Umsetzung der Richtlinie zu Zahlungskonten |