25.02.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 158 / Tagesordnungspunkt 11

Alexander RadwanCDU/CSU - Umsetzung der Richtlinie zu Zahlungskonten

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht heute, wie bereits meine Vorredner ausgeführt haben, um die Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie in nationales Recht. Man merkte bei manchen Vorrednern, dass für sie das, was aus Europa kommt – das hat sich vielleicht so eingeschliffen –, von Haus aus etwas ist, das ohne nationale Beteiligung erfolgt. Wir haben jedoch, Herr Kollege Troost, die vorangegangene Debatte geführt, um Europa beeinflussen zu können. Es ist nicht so, dass entsprechende Richtlinien auf der europäischen Ebene ohne deutsche Beteiligung verabschiedet werden. Bei aller Wertschätzung der Linken: Es war die Bundesregierung und es war das von der Union geführte Finanzministerium, die an dieser Richtlinie entsprechend mitgewirkt haben. Diese Richtlinie ist nicht gegen ihren Widerstand entstanden und jetzt umzusetzen, sondern sie waren daran beteiligt. So sollte man mit Europa umgehen und auch offen und ehrlich sagen, wer an den Entscheidungen beteiligt ist, und nicht behaupten, dass es umgekehrt ist.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Carsten Schneider [Erfurt] [SPD])

Weil wir uns eben entschieden haben, auf europäischer Ebene eine Richtlinie zu erlassen, sind wir heute in der Lage, einen Gesetzentwurf zur Umsetzung dieser Richtlinie zu verabschieden.

Ich möchte drei Punkte konkretisieren, die in der Diskussion angesprochen worden sind:

Der erste Punkt betrifft den Zugang zu einem Konto, zu einem Basiskonto. Es wurde bereits gesagt, dass es um die Umsetzung einer europäischen Richtlinie geht. In anderen Staaten in Europa sehen die Zugangsmöglichkeiten weitaus schlechter aus; wir hatten hier eine Selbstverpflichtung. Wir gehen aber jetzt diesen Weg mit und setzen dies entsprechend um. Diese Umsetzung erfolgt auch nicht – darauf sollte man schon Wert legen – aufgrund der aktuellen politischen Lage, sondern die Diskussion darüber läuft schon länger. So werden nun viele Personen davon profitieren.

Der zweite Punkt betrifft Vergleichbarkeit und Transparenz. Ich halte es für sehr wichtig, dass Vergleiche transparent und nachvollziehbar sind. Die Webseite, die entstehen soll, ist der richtige Weg: öffentlich zertifiziert. Auch und gerade angesichts der aktuellen Zinslage – das sollten wir bei dieser Diskussion über Entgelte im Blick behalten – wird die Struktur der Finanzierung der Banken erheblich problematischer. Gebühren werden zukünftig als Finanzierungsinstrument von den Banken verstärkt herangezogen werden. Gerade angesichts der aktuellen Entwicklungen bei den Zinsen und der Bankenrefinanzierung ist dies ein wichtiges Instrument, um den Bürgern klarzumachen, welche Kosten bei einer möglichen Entscheidung auf sie zukommen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Sarah Ryglewski [SPD])

Der dritte Punkt betrifft den Kontowechsel. Der Kontowechsel wird erheblich einfacher werden, da wir ihn hinsichtlich Lastschriften und Daueraufträgen weiter vereinfachen. Wir haben intensiv über einen Medienbruch diskutiert, also inwieweit man das zukünftig online machen kann oder nicht. Dazu möchte ich schon grundsätzlich sagen: Wir leben in einer Zeit der Digitalisierung. Wir stehen vor der Herausforderung, das traditionelle Bankengeschäft weiterzuentwickeln; wir müssen uns aber davor hüten, bestimmte Entwicklungen zu blockieren, weil wir dadurch vermeintlich etwas schützen können, was in dieser Form möglicherweise gar nicht mehr zu schützen ist. Darum haben wir uns dafür entschieden, hier keinen Medienbruch zu machen. Das sollte auch in Zukunft unsere Linie sein.

Wir wollen auf der einen Seite, dass die Banken regional verankert sind, vor Ort gute Geschäfte machen können und sich aus sich selbst heraus entwickeln können, und auf der anderen Seite wollen wir, dass die neuen Entwicklungen genutzt werden und wir in Deutschland und in Europa auch zukünftig entsprechende Player haben. Das werden wir aber nicht schaffen, wenn wir dann bei einzelnen Gesetzgebungsvorhaben von der Linie abweichen. Darum ging es hier bei der Frage des Medienbruchs. Wir hatten das Gleiche beim Crowdfunding, und wir werden ähnliche Diskussionen bei der PSD II haben. Dahinter steht zukünftig immer die Entscheidung, in welche Richtung wir grundsätzlich gehen. Von daher ein Dankeschön dafür, dass die Augen für zukünftige Entwicklungen offengehalten wurden.

Wichtig ist die deutsche Sprache. Wir haben ja den Versuch unternommen, die Formulare verständlicher zu gestalten. Das ist mit Blick auf den Verbraucherschutz letztlich immer die Aufgabe. Denn – das haben wir auch bei den ganzen Dokumentationspflichten gemerkt – was nützt Verbraucherschutz, was nützen Informationen für den Verbraucher, wenn er sich einem Konvolut entsprechender Formulare gegenübersieht, wenn er ein Juristendeutsch vorgelegt bekommt, das er nicht nachvollziehen kann? Das wäre nicht im Sinne des Verbraucherschutzes. Die Formulare müssen leicht verständlich und nachvollziehbar sein, um den Verbraucher entsprechend schützen zu können. Das sagen sowohl die Finanzinstitute als auch die Verbraucherschützer. Darum ist das ein richtiger Ansatz; denn wir machen Verbraucherschutz für den Verbraucher und nicht für Juristen. Ich sage das, obwohl ich selber einer bin. Insofern ist hier das Ziel erreicht.

Ich danke allen Beteiligten für die gute, konstruktive Arbeit bei der Umsetzung dieser Richtlinie für den Verbraucher in Deutschland.

Besten Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Vielen Dank. – Als letzter Redner in dieser Debattenrunde hat Dr. Jens Zimmermann von der SPD-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6595774
Wahlperiode 18
Sitzung 158
Tagesordnungspunkt Umsetzung der Richtlinie zu Zahlungskonten
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