25.02.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 158 / Tagesordnungspunkt 11

Jens ZimmermannSPD - Umsetzung der Richtlinie zu Zahlungskonten

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf machen wir Schluss mit der Stigmatisierung und Diskriminierung Hunderttausender Menschen in Deutschland. Alle Bürgerinnen und Bürger bekommen jetzt Zugang zu einem Konto und können damit am alltäglichen Wirtschaftsleben teilnehmen. Damit geht ein jahrelanger Kampf glücklich zu Ende. Das ist ein großer Erfolg.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich will die spezielle Situation, über die wir im Gesetzgebungsverfahren diskutiert haben, verdeutlichen. Denn auf der einen Seite geht es um viele Bürgerinnen und Bürger, die jahrelang nach einer Möglichkeit gesucht haben, ein Girokonto zu bekommen. Auf der anderen Seite haben uns viele Initiativen und Kommunen darauf hingewiesen, dass das ein Thema ist, das auch viele Flüchtlinge betrifft. Ich will drei Punkte ansprechen, weshalb ich glaube, dass uns dieses Gesetz an dieser Stelle hilft und dass es auch vielen Geflüchteten hilft.

Erstens. Es ist nun einmal eine sicherere Variante, auch kleine Beträge auf ein Konto zu überweisen. Ich habe in meinem Wahlkreis Unterkünfte besucht, in denen das Taschengeld bar ausgezahlt wird. Wenn das Geld dort am 1. eines Monats an 100 Personen in bar ausgezahlt wird, birgt das auch Risiken.

Der zweite Punkt ist: Dadurch werden auch die Kommunen und die Landkreise entlastet, die das alles handeln müssen. Mit der Möglichkeit, so etwas unbar, also per Überweisung, zu machen, helfen wir auch ihnen.

Drittens – auch das ist ein wichtiger Punkt – hilft es bei der Bekämpfung von Geldwäsche. Hier hatten ja einige große deutsche Banken Bedenken; darüber haben wir in der ersten Lesung diskutiert. Zum Glück hat sich in der Anhörung herausgestellt, dass diese Bedenken unbegründet sind und somit auch in den USA keine Strafverfolgung droht.

Von der Kollegin der Grünen ist angesprochen worden: Ein entscheidender Punkt an dieser Stelle ist, zu ermöglichen, dass im Hinblick auf die entsprechenden Dokumente, die zur Eröffnung eines Kontos notwendig sind, auch die sogenannte Identitätsprüfungsverordnung angepasst wird. Dafür ist das Bundesinnenministerium zuständig. Es hat mich sehr gefreut, dass der Bundesinnenminister in dieser Woche zu diesem Thema gesagt hat, dass der neue Ankunftsnachweis für genau solche Dinge geschaffen wurde, und er somit auch die Ausweisfunktion erfüllen wird. Insofern sind wir als SPD-Fraktion da sehr entspannt. Wir werden natürlich darauf achten, dass diese Verordnung schnellstmöglich angepasst wird, weil wir glauben, dass dies ein ganz wichtiger Punkt ist.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, wir schaffen heute mehr Gerechtigkeit für ganz viele Deutsche, und wir machen das Leben für viele Geflüchtete, die bei uns Unterschlupf gefunden haben, um einiges leichter. Ich glaube, deshalb ist dies ein wirklich gelungener und guter Gesetzentwurf.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6595802
Wahlperiode 18
Sitzung 158
Tagesordnungspunkt Umsetzung der Richtlinie zu Zahlungskonten
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