25.02.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 158 / Zusatzpunkt 3

Waldemar WestermayerCDU/CSU - Änderung des Düngegesetzes

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste auf den Tribünen! Wir diskutieren heute die Novellierung des Düngegesetzes. Ich möchte gleich zu Beginn klarstellen, dass Wirtschaftsdünger kein Abfall ist, sondern eine wertvolle Energiequelle für Pflanzen darstellt. Eine optimierte Nutzung des Wirtschaftsdüngers ist somit ein wesentliches Element in dem Bestreben, die Ernährung der Weltbevölkerung zu sichern, nämlich durch höhere Erträge bei einem geringeren Rohstoffverbrauch.

In Bezug auf die Neuregelung sollten wir uns alle über die Zielsetzung einig sein. Es geht um einen tragfähigen Ausgleich zwischen einer pflanzenbedarfsgerechten Düngung und der Erreichung unserer Umweltziele. Der Schutz von Boden, Gewässern und Klima liegt dabei im originären Interesse von uns allen. Deshalb haben wir in Deutschland im Wasser- und Bodenrecht bereits ein hohes Regelungs- und Schutzniveau. Dieses hohe Niveau schlägt sich auch in einem Bericht des Bundesamtes nieder, das im letzten Jahr dem Grundwasser überwiegend Trinkwasserqualität bescheinigt hat. Auch werden die strengen Grenzwerte für Nitrat in über 85 Prozent der Grundwasserkörper eingehalten.

Trotzdem ist für uns klar, dass wir den vorhandenen Überschreitungen bei einem Teil der Messstellen entgegenwirken müssen. Um diese Einträge ins Grundwasser zu vermeiden, müssen wir die Vorschriften über die Düngung anpassen. Gerade in Gebieten mit belasteten Wasserkörpern hat die Reduzierung des Eintrags von Nitrat eine hohe Priorität.

Dieser Problematik stellen wir uns; denn mit dem vorliegenden Entwurf werden die Anforderungen an die Düngung in Deutschland verschärft. Die neuen Regeln für die Ausbringung von Wirtschaftsdünger, die verkürzten Ausbringungszeiten und die verringerten Ausbringungsmengen verlangen von unseren Betrieben ein hohes Maß an Anpassungsfähigkeit. Auch die erhöhten Anforderungen an die Ausbringungstechnik im Hinblick auf deren Emissionen stellen für die Landwirte eine Herausforderung dar, wobei die Erfahrungen in den Niederlanden zeigen, dass die neue Technik für das Bodenleben nicht immer förderlich ist.

Erwähnen möchte ich auch, dass die Novelle keine Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau hat. Das heißt nichts anderes – auch das gilt es anzusprechen –, als dass die Kosten bei der Landwirtschaft hängen bleiben. Dies bewirkt einen zusätzlichen Wettbewerbsnachteil für unsere Landwirtschaft, auch im Hinblick auf verstärkte Importe zum Beispiel von Rindfleisch aus Argentinien.

Bereits in der Vergangenheit hat die Landwirtschaft ihren Beitrag zur Verminderung von Nährstoffverlusten geleistet. So konnten die Stickstoffüberschüsse in der Flächenbilanz seit Anfang der 90er-Jahre um über 25 Prozent gesenkt werden. Gleichzeitig stieg im gleichen Zeitraum der Ertrag zum Beispiel von Weizen um 20 Prozent. Gerade im Hinblick auf die Hoftorbilanz stellt sich deshalb schon die Frage, ob wir nicht besser den etablierten Nährstoffvergleich weiterentwickeln sollten und damit den Anforderungen aus der Nitratrichtlinie gerecht werden können.

(Dr. Wilhelm Priesmeier [SPD]: Das sehe ich ganz anders, Herr Kollege Westermayer!)

Zusammengefasst: Wir brauchen praktikable Lösungen, die die Fruchtbarkeit unserer Böden erhalten und die es gleichzeitig erlauben, eine ausreichende Nährstoffversorgung unserer Pflanzen mit Wirtschaftsdünger zu gewährleisten, und helfen, Handelsdünger einzusparen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Abschließend möchte ich festhalten, dass der vorliegende Entwurf diese umsetzbaren Lösungen enthält. Der Entwurf entwickelt die gute fachliche Praxis, die wir haben, weiter und erfüllt die Anforderungen der Nitratrichtlinie und des Nitratberichts aus 2012. Durch die Neuregelungen wird außerdem die Wirksamkeit des Nationalen Aktionsprogramms zur Umsetzung der Richtlinie gewährleistet. Aus meiner Sicht haben wir einen guten, austarierten Kompromiss erarbeitet, der für die Düngung in Deutschland in Zukunft ein solides Fundament garantiert.

Zum Schluss möchte ich auch noch betonen, dass wir jetzt alle miteinander endlich zum Abschluss kommen müssen. Ich möchte nicht, dass Deutschland offiziell von der Europäischen Kommission verklagt wird.

(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Geschieht doch schon!)

Diese Peinlichkeit sollten wir uns ersparen.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Kollege Westermayer. – Nächste Rednerin: Dr. Kirsten Tackmann für die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6596376
Wahlperiode 18
Sitzung 158
Tagesordnungspunkt Änderung des Düngegesetzes
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