Johannes RöringCDU/CSU - Änderung des Düngegesetzes
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute in erster Lesung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes vom 9. Januar 2009, das das Inverkehrbringen und die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten in Deutschland regelt. Die Gesetzesnovelle ist ein wichtiger Schritt hin zu einem ressourcenschonenden und nachhaltigen Umgang mit Nährstoffen bei landwirtschaftlicher Erzeugung. Kontext aller meiner Vorredner war, dass wir uns einig sind, dass sauberes Wasser in Flüssen sowie sauberes Grund- und Trinkwasser hohe, schützenswerte Güter sind.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Düngegesetzes vom 9. Januar 2009, das wir nun novellieren, haben wir hier im Deutschen Bundestag eine Bundesverbringungsverordnung erlassen und den Ländern die Möglichkeit gegeben, die Nährstoffströme besser in den Griff zu bekommen. Dies haben zwei Jahre später allerdings nur Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen umgesetzt.
(Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die waren auch betroffen!)
Ich will damit nur sagen, dass wir uns nicht in einem rechtsfreien Raum befinden. Vielmehr ist die Düngung in Deutschland schon immer geregelt. Wir machen uns jetzt daran, dies noch zu verbessern.
Im Übrigen, Kollege Ostendorff, hat die Bundesverbringungsverordnung den Landwirtschafts- und Umweltminister in NRW erst in die Lage versetzt, einen Nährstoffbericht in Nordrhein-Westfalen zu machen. Er ist im letzten Jahr veröffentlicht worden. Wir haben gesehen, dass mit Blick auf diese Verbringungsverordnung – da ist von jedem Kreis die Bilanz gemacht worden – alle nordrhein-westfälischen Kreise diese Bilanz gezogen und 170 Kilogramm unterschritten haben – auch die Regionen mit intensiver Tierhaltung –, nur, Herr Kollege Priesmeier, leider nicht der Kreis unserer Bundesumweltministerin: Kleve hat die Latte beim Wert von 170 Kilogramm gerissen.
Meine Damen und Herren, es ist kein rechtsfreier Raum. Es ist schon intensiv geregelt, und wir machen uns daran, diese Regelung noch besser zu machen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ich will deutlich machen, worüber wir reden, nämlich über Düngung. „ Düngung“ heißt Pflanzenernährung, also die Pflanze so zu ernähren, dass sie ihr Ertragspotenzial ausnutzen kann. Ich bin der Meinung: Wir müssen die Pflanzen so stark düngen, wie sie Bedarf haben – nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Ich will ganz deutlich darauf hinweisen, wie wichtig hohe Pflanzenerträge in Deutschland sind. Denn sie sind die Ernährungsgrundlage für Mensch und Tier in Deutschland. Das sind viele Rohstoffe, die wir zusätzlich gebrauchen. Dies in Balance zu bringen, ist uns wichtig. Das ist eine wichtige Dimension, die oft unterschätzt wird. Wir haben im Moment in diesem Jahr gegenüber 2013/14 1 Million Menschen in Deutschland mehr zu ernähren. Es gibt nur wenige Regionen auf der Erde, die dies von einem Jahr auf das andere Jahr könnten. Wir haben viele Sorgen um unsere neuen Bürger in unserem Land; aber niemand spricht darüber, wie wir sie ernähren sollen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Das ist die Leistung der deutschen Bauern, und das hat mit Pflanzen zu tun.
Also: Meine Damen und Herren, die Änderung des Düngegesetzes schafft die Grundlage für die Novellierung der Düngeverordnung. Wir werden damit die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie einhalten und ihr gerecht werden.
(Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da waren wir uns alle einig, dass das richtig ist!)
Die Kritik an der Grundwasserqualität der EU-Kommission basiert nämlich auf Messstellen, die Grundwasser messen. Wir haben in Deutschland ein Belastungsmesssystem – ich will das noch einmal erwähnen –,
(Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig, dass wir das haben!)
wo wirklich die Hotspots ausgewählt wurden zur Beurteilung der Frage, ob Trinkwasser in Ordnung ist.
(Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da waren wir uns alle einig, dass das richtig ist!)
Ein anderes repräsentatives Messnetz für die Europäische Umweltagentur zeigt, dass an 85 Prozent der 800 Messstellen in Deutschland der Trinkwassergrenzwert von 50 Milligramm eingehalten wird. Ich will nur sagen: Die Situation ist doch meist besser, als dargestellt wird.
Bei Grenzwertüberschreitung vor Ort müssen wir angepasste Lösungen suchen. Gemeinsam mit den Ländern müssen wir uns auch daranmachen, die Messnetze zu verbessern.
Düngegesetzgebung muss auch mit den Entwicklungen in der Praxis Schritt halten. Deswegen werden wir in diesem Düngegesetz die Möglichkeit schaffen, auch die Gärreste von Biogasanlagen in die Bilanzierung einzubeziehen. Das ist fachlich geboten und macht Sinn. Das ist hier verankert.
Die Gesetzesnovelle bringt deutliche Verschärfungen für die tierhaltenden Betriebe. Ich will das deutlich machen: Der Erfüllungsaufwand wird mit 56 Millionen Euro geschätzt. Aber der Normenkontrollrat sagt, dass es mehr als 230 Millionen Euro sind. Wir lasten also den Betrieben, die im Moment in einer schwierigen Situation sind, noch erheblich mehr Bürokratiekosten auf, aber auch Kosten für die Erfüllung insgesamt. Ich will das nicht schmälern. Das muss gemacht werden, aber ich will es nur an dieser Stelle deutlich erwähnen. Sie werden, wenn wir nicht aufpassen, den Strukturwandel noch einmal deutlich beschleunigen. Denn man muss im Grunde für die Erfüllung der Vorgaben immer mehr Fläche nachweisen. Wir dürfen keine Politik für Großgrundbesitzer machen. Wir müssen die kleinen und flächenarmen Betriebe, die oft die Tierhaltung als Einkommensquelle gewählt haben, auch im Blick behalten.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da sind wir uns einmal einig!)
Denken Sie bitte an Ihre Redezeit.
Ganz schnell noch den Datenabgleich.
Schnell.
Ja. – Der ist wichtig. Ich stehe dazu, dass wir das machen müssen. Aber ich appelliere auch an die Grünen, die den Datenschutz an vielen Stellen sehr hervorheben, dass man nicht willkürlich in alle Datenbanken hineinschauen darf. Ja, die Düngebehörde muss hineinschauen dürfen. Dafür werden wir die Möglichkeiten schaffen.
Ich will aber als letzten Punkt noch ganz schnell etwas erwähnen.
Ich bitte Sie, kommen Sie jetzt zum Ende.
Dieses Verfahren hätte schneller abgewickelt werden können. Wir hätten das Düngegesetz schon haben können, Friedrich Ostendorff, richtig. Aber dieses ständige Hin und Her, Peter Bleser, zwischen Bundeslandwirtschaftsministerium, das standgehalten hat,
(Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Er hat so viel Redezeit und überzieht noch!)
und dem Umweltministerium hat zur Verlängerung geführt. Wir machen uns jetzt zügig daran, das Düngegesetz zu verabschieden.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6596404 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 158 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Düngegesetzes |