26.02.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 159 / Tagesordnungspunkt 21

Katja DörnerDIE GRÜNEN - Übereinkommen gegen Diskriminierung der Frau

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Gäste! Dass wir über eine konkrete frauenpolitische Initiative dieser Bundesregierung gesprochen haben, ist ziemlich genau ein Jahr her. Damals wurde nämlich das „Quötchen“ verabschiedet. Das ist sicherlich eine gute Sache, aber nicht wirklich der ganz große Wurf.

Das war vor einem Jahr. Heute diskutieren wir über den CEDAW-Bericht. Es ist klar: Der CEDAW-Bericht – er ist das wichtigste Menschenrechtsinstrument für Frauen – ist ohne Frage eine Debatte wert. Ich will aber doch feststellen: Dass zum 8. März, dem Internationalen Frauentag, so gar keine konkrete Initiative von der Bundesregierung ausgeht, enttäuscht mich und erschreckt mich auch.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Denn das zeigt, dass der Bundesregierung in der Frauenpolitik die Puste ausgegangen ist, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen. Dabei gibt es wirklich genug zu tun, um das anzugehen, was CEDAW einfordert, nämlich die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau.

Der aktuelle Bericht gibt auch ganz klare Hinweise, was für die Bundesrepublik ansteht. Einen Punkt will ich hier noch einmal ganz stark betonen: – Stichwort „Entgeltgleichheit“.

Deutschland besetzt seit Jahren den traurigen Spitzenplatz in der Europäischen Union, wenn es um die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern geht. In keinem anderen europäischen Land gilt der Leitsatz „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ so wenig wie bei uns. Das ist einfach beschämend und ein Ärgernis, dessen Beseitigung wir wirklich umgehend in Angriff nehmen sollten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das immer wieder angekündigte Entgeltgleichheitsgesetz liegt uns bis heute noch immer nicht vor. Da die Spatzen von den Dächern pfeifen, wie massiv Teile der Bundesregierung schon jetzt auf die Bremse drücken, dürfen wir leider nicht viel Gutes für dieses Gesetz erwarten.

Wenn das Entgeltgleichheitsgesetz der Großen Koalition tatsächlich nur für Betriebe mit mehr als 500 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen gelten soll, wie es wohl geplant ist, dann ist der zahnlose Tiger doch schon vorprogrammiert. Wir Grüne wollen ein Entgeltgleichheitsgesetz, das tatsächlich wirkt und seinen Namen auch verdient.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da ich schon einmal bei nicht umgesetzten Ankündigungen bin: Wo steckt eigentlich das Recht auf Rückkehr in Vollzeit? Frau Ferner hat es heute auch wieder angekündigt. Ich habe das gestern einmal flott gegoogelt: Manuela Schwesig hat es am 9. Januar 2014 und am 7. Januar 2015 angekündigt, Andrea Nahles hat es am 18. Dezember 2013, am 15. März 2014 und am 7. Januar 2015 angekündigt. Das ist noch nicht einmal eine vollständige Auflistung. Für 2015 wurde es uns dann konkret versprochen. Wo steckt der entsprechende Gesetzentwurf?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Das Recht auf Rückkehr in Vollzeit ist zentral, um Frauen den Weg aus der erzwungenen Teilzeit zu ebnen, aber eben auch, um Teilzeit für Männer attraktiver zu machen. Deshalb muss es unbedingt kommen. Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich einen Gesetzentwurf zu diesem Thema vorzulegen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die autonomen Frauenhäuser haben vor einer Woche eine Bustour durch die Bundesländer gestartet. Sie machen damit auf die schwierige finanzielle Situation der Frauenhäuser aufmerksam. Ich bin der Initiative sehr dankbar, dass sie so hartnäckig an diesem Thema dranbleibt.

Dieses Thema wird auch im CEDAW-Bericht ganz zentral aufgegriffen. Der Ausschuss zeigt sich sehr besorgt über die fehlende nachhaltige Finanzierung der Frauenhäuser und den mangelnden Zugang für Frauen mit Behinderung, für Ausländerinnen und für einkommensschwache Frauen.

Hier besteht auch ganz klar Handlungsbedarf. Die Zuständigkeit für die Finanzierung der Frauenhäuser darf nicht einfach lapidar auf die Länder und auf die Kommunen abgeschoben werden. Wir sehen hier den Bund weiterhin in der Pflicht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])

Ich konnte nur einige Beispiele nennen, aber es gibt frauenpolitisch nun wirklich genug zu tun. Es wird Zeit, dass sich die Bundesregierung wieder aufrafft, hier konkrete Initiativen vorzulegen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Als erster Kollege in dieser Debatte hat jetzt Sönke Rix für die SPD das Wort.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU )


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6598937
Wahlperiode 18
Sitzung 159
Tagesordnungspunkt Übereinkommen gegen Diskriminierung der Frau
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