26.02.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 159 / Tagesordnungspunkt 22

Lisa PausDIE GRÜNEN - Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich teile ausdrücklich alles Positive, was bisher über diesen Gesetzentwurf gesagt wurde. Allerdings, es gibt ein sehr grundsätzliches Problem mit diesem Gesetzentwurf. Wird er so beschlossen, bedeutet das einen Wechsel weg von der bisher geltenden Regel, dass legitimes Verwaltungshandeln durch für jeden Fall gleiche Verfahren hergestellt wird, hin zu einem Verfahren, in dem Verwaltung nach den Ergebnissen beurteilt wird – im Verhältnis zu den damit entstandenen Kosten oder auch – neudeutsch – zu seinem Output. Im Gesetz liest sich das dann wie folgt:

Bei der Entscheidung über Art und Umfang der Ermittlungen können … Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit berücksichtigt werden.

Auch meine Vorredner hatten darauf an der einen oder anderen Stelle schon hingewiesen. – Und weiter:

… Finanzbehörden können … automationsgestützte Systeme einsetzen … Dabei soll auch der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit … berücksichtigt werden.

Meine Damen und Herren, ich bin für stärkere Ergebnisorientierung – ganz klar –, nur: Wer Ja sagt zu Ergebnisorientierung, der muss auch Ja sagen zu Ergebniskontrolle; denn sonst wird Willkür Tür und Tor geöffnet.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jemand definiert ja, jemand muss entscheiden, was „wirtschaftlich“ bedeutet. Und in einem Rechtsstaat muss dann diese Entscheidung nachvollziehbar und überprüfbar sein. Ich bin überzeugt: Dieser Gesetzentwurf muss in dieser Hinsicht noch dringend überarbeitet werden.

Bisher kann ja anhand der Akte und der Vermerke alles nachvollzogen werden; aber dieser Gesetzentwurf erlaubt Risikomanagementsysteme, lässt jedoch die Frage: „Wer überprüft eigentlich zukünftig die Algorithmen der Risikomanagementsysteme, oder wie sind sie überhaupt überprüfbar“, bisher völlig unbeantwortet. Und das geht nicht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Einzige, was klar ist – das steht im Gesetzentwurf –, ist: Diese Risikomanagementsysteme dürfen nicht öffentlich werden. Damit wird aber genau dieses Verfahren zur vollständigen Blackbox. Und das geht nicht, meine Damen und Herren.

(Widerspruch der Abg. Margaret Horb [CDU/CSU])

Es braucht die Kontrolle. Deshalb müssen wir diesen Gesetzentwurf noch ändern.

Im Übrigen verweist das Gesetz an verschiedenen Stellen auch auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Deshalb teile ich in dieser Frage auch die sehr harsche Kritik des Bundesrechnungshofes und auch die des Deutschen Steuerberaterverbandes an der zu großen Unbestimmtheit des Begriffs „Wirtschaftlichkeit“. Auch Herr Junge hat ja bereits darauf hingewiesen, dass es da Nachbesserungsbedarf gibt. Das stimmt.

Ich glaube allerdings, dass es mit einer genaueren Begriffsbestimmung in dieser Frage nicht getan ist. Ich finde, wir sollten uns als Parlamentarier noch einmal die Zeit nehmen, um zu überlegen, welche wirksamen Ergebniskontrollmöglichkeiten wir neu einführen sollten. Das schließt parlamentarische Kontrolle explizit mit ein.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wissen, dass seit der letzten Föderalismusreform zur Gewährleistung der Gleichmäßigkeit des Steuervollzuges eigentlich die Pflicht zur Verabschiedung von Zielvereinbarungen zwischen Bund und Ländern existiert. Aber erstens sind diese Zielvereinbarungen für uns Parlamentarier nicht zugänglich. Zweitens zeigte eine erste grobe Übersicht, dass es für die relevanten Bereiche, insbesondere bei den Betriebsprüfungen, mit vielen Bundesländern bis heute immer noch keine gemeinsamen Zielvereinbarungen gibt. Deswegen sage ich: Wir brauchen in dieser Frage Mitspracherechte. Zumindest brauchen wir als Parlamentarier Kontrollrechte.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dieses Gesetz ist vollständig auf der Ebene der Exe­kutive, nämlich zwischen Bundesverwaltung und Länderverwaltungen, entstanden. Dass die ihre Kontrolle nicht automatisch mitdenken, ist nicht überraschend. Deswegen liegt es hier an uns, liebe Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag, dass wir das ändern.

Dass es seit Längerem sogar dringenden Handlungsbedarf gibt, den gleichmäßigen Steuervollzug in Deutschland wiederherzustellen, haben wir Grüne schon 2011 deutlich gemacht. Damals haben wir nämlich zusammengestellt, dass die Prüfungsquote von Einkommensmillionären in Deutschland zum Beispiel zwischen 38,7 Prozent in Sachsen und gerade einmal 5 Prozent in der Millionärshauptstadt Hamburg schwankt und dass sich auch die Zahl der Betriebsprüfer in Deutschland sehr stark unterscheidet, nämlich zum Beispiel zwischen Berlin mit acht Prüfern pro 1 Milliarde Euro Bruttoinlandsprodukt und Bayern mit lediglich vier Prüfern. Das muss besser werden und nicht schlechter. Daran müssen wir etwas ändern.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Warum wundert mich das nicht?)

Wir Grüne fordern deswegen die Einführung eines Bundesfinanzamtes für große Konzerne und Einkommensmillionäre. Aber auch wenn Sie diese Forderung nicht teilen, da noch nicht mitgehen können: Lassen Sie uns trotzdem gemeinsam daran arbeiten. Wir brauchen konkrete, verbindliche, wirksame, nachvollziehbare und vor allen Dingen überprüfbare Zielvereinbarungen, auch vom Parlament, um hier etwas zu bewirken.

Herzlichen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ganz herzlichen Dank. – Als nächste Rednerin hat Margaret Horb von der CDU/CSU-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6599102
Wahlperiode 18
Sitzung 159
Tagesordnungspunkt Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine