26.02.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 159 / Tagesordnungspunkt 24

Iris Gleicke - Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

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Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Unsere Energiewirtschaft befindet sich in einem beispiellosen Wandel. Neben der Reform des Strommarkts und dem Ausbau der erneuerbaren Energien wollen wir rechtzeitig für den Ausbau der notwendigen Infrastruktur sorgen.

Mit dem Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende werden wir verlässliche Rahmenbedingungen für den Aufbau einer Kommunikationsinfrastruktur der Zukunft schaffen. Wir wollen standardisierte Kommunikation, und zwar überall dort, wo sie erforderlich ist.

Den Datenschutz haben wir dabei konsequent von Beginn an mitgedacht. Zusammen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat das Wirtschaftsministerium in jahrelanger Arbeit und unter Einbindung aller Akteure sehr hohe technische Standards und Vorgaben für Smart Meter Gateways entwickelt. Denn nur über ein Privacy-by-Design-Konzept, wie es jetzt im Gesetzentwurf vorgesehen ist, kann man die notwendige Akzeptanz bei Bürgern und Unternehmen erreichen.

(Ralph Lenkert [DIE LINKE]: Na!)

Nur über echte Standards kann die Digitalisierung der Energiewende zum Treiber für Innovationen werden.

Meine Damen und Herren, Kern des Gesetzentwurfs ist ein klares, transparentes Rollout-Konzept. Dabei geht es um den Aufbau einer Infrastruktur und nicht um punktuelle Lösungen. Gesetzlich verankerte strikte Preisobergrenzen sorgen dafür, dass die Kosten beim Verbraucher nicht den Nutzen der neuen Technik übersteigen. Auch das ist ein ganz entscheidender Punkt für uns. Auch das hat etwas mit der Akzeptanz zu tun.

Wir nehmen den Datenschutz ernst.

(Widerspruch des Abg. Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Hier werden keine Daten nur zum Spaß gesammelt. Daten erhalten nur ausdrücklich Berechtigte und nur so weit es erforderlich ist, damit das System funktioniert. Das Recht, Daten zu erhalten, folgt der energiewirtschaftlichen Aufgabe – und nicht umgekehrt.

Das neue System ist effizient und datensparsam, weil es Daten direkt an Berechtigte verteilt. Auf direktem Weg erhalten in Zukunft Verteilnetzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber alle notwendigen Daten, und sie werden bei allen wichtigen Aufgaben in der Energiewende unterstützt.

Daher trifft der Gesetzentwurf keine strukturpolitischen Weichenstellungen zugunsten bestimmter Netzbetreiber. Im Gegenteil: Der Gesetzentwurf verhält sich gegenüber großen und kleinen Verteilnetzbetreibern gleichermaßen neutral. Für den Gesetzentwurf gibt es also keine Netzbetreiber erster und zweiter Klasse.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Kern geht es darum, die Prozesse und Dienstleistungen weiterzuentwickeln und die Möglichkeiten der Digitalisierung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie im Interesse der Energiewende zu nutzen.

Lassen Sie uns dieses Gesetzesvorhaben deshalb zügig und intensiv diskutieren und möglichst noch vor der Sommerpause durch das parlamentarische Verfahren bringen. Denn damit entsteht baldmöglichst Planungssicherheit für alle.

Ich darf mich herzlich für die Zusammenarbeit bedanken, freue mich auf die Beratungen und wünsche auch Ihnen ein gutes Wochenende.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Ralph Lenkert von der Fraktion Die Linke hat als nächster Redner das Wort.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6599292
Wahlperiode 18
Sitzung 159
Tagesordnungspunkt Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
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