Johann SaathoffSPD - Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Ralph Lenkert, ich weiß nicht, wo im Gesetzentwurf stehen soll, dass Nutzer von Smartphones künftig keine Daten bekommen sollen.
(Ralph Lenkert [DIE LINKE]: Nicht online! Zuhören!)
Selbstverständlich bekommen sie diese Daten – das ist überhaupt keine Frage –, und sie bekommen sie auch online. Denn sie sind Herr ihrer Daten und können nach diesem Gesetz entscheiden, wer die Daten wann bekommen soll.
(Ralph Lenkert [DIE LINKE]: Lesen! Eigenes Gesetz lesen!)
Zweitens. Ehrlich gesagt, weiß ich auch nicht, wie ein Kühlschrank aussieht, der in einem Haushalt plötzlich solch eine Last erzeugt, wenn man ihn öffnet. Wenn man 200-Watt-Birnen in seinem Kühlschrank hat, dann sollte man zunächst einmal über die Energiewende im eigenen Kühlschrank nachdenken und erst anschließend über eine Energiewende im ganzen Haus.
(Heiterkeit und Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Klaus Mindrup [SPD]: Wir machen mal einen Hausbesuch in Thüringen! – Ralph Lenkert [DIE LINKE]: Da stellen Sie Ihren eigenen Messstellen ein ganz schlechtes Zeugnis aus! Keine Ahnung von Messtechnik!)
Worum geht es, meine Damen und Herren? Es geht darum, dass in der Energiewende nicht nur in der Produktion, sondern in der ganzen Welt dieser Energiewende grundlegende Veränderungen notwendig sind, also auch bei den Nutzern, beim Verbraucherverhalten. Früher hatten wir die Situation, dass man die Produktionskurve an die Verbrauchskurve angepasst hat. Künftig werden wir es so einfach nicht mehr regeln können; denn die Produktion ist im Bereich der erneuerbaren Energien kaum regelbar. Das heißt, wir müssen ein Stück weit anstreben, die Verbrauchskurve an die Produktionskurve anzupassen. Darum geht es heute.
Ich will an dieser Stelle nur andeuten, dass wir allein im letzten Jahr Redispatch-Kosten in Höhe von 1 Milliarde Euro hatten. Das hat damit zu tun, dass wir die Verbrauchskurve eben nicht an die Produktionskurve anpassen können. Um das zu können, reicht der über 70 Jahre alte Ferraris-Zähler, der zu Hause hängt, längst nicht mehr aus. Dafür brauchen wir Smart Meter.
Zunächst geht um die Abnehmer großer Strommengen, also um die „low hanging fruits“ ab 6 000 Kilowattstunden. Damit man versteht, wer eigentlich davon betroffen ist: Ein durchschnittlicher Haushalt verbraucht 3 500 Kilowattstunden. Die Regelung gilt übrigens auch für Mieter; denn meines Wissens gehört der Zähler zur Wohnung und nicht zum Haus.
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, aber wenn der Besitzer ihn einbauen will, dann muss man ihn nehmen!)
– Darüber reden wir noch einmal miteinander.
Es geht um Daten, und es geht um Datenschutz. Wie man in Ostfriesland sagt: „Up’n holten Ambold kannst du keen lesen schkarpen“, mit anderen Worten: Man braucht ein vernünftiges Werkzeug, um hier vorzugehen.
Drei Jahre lang hat es eine Projektierung des Datenschutzkonzeptes mit dem BSI gegeben. Das ist eine lange Zeit – finde ich auch –, viele in der Branche finden: viel zu lange. Aber das jetzt vorliegende Konzept ist einmalig in Europa. Die Kritik der Verbraucherschützer, die wir gerade in diesen Tagen den Medien entnehmen können, ist für mich völlig unverständlich. Denn, – grob skizziert, – wird Folgendes geregelt: Die Daten bleiben generell beim Verbraucher. Er entscheidet, wer die Daten bekommt. Nur wer sie unbedingt benötigt, bekommt die Daten automatisch: Das sind die Netzbetreiber, der Energieversorger und der Handel, für den sich der Verbraucher entschieden hat.
Das Recht, Daten zu erhalten – das hat Frau Staatssekretärin Gleicke schon gesagt –, folgt der energiewirtschaftlichen Aufgabe, und nur dafür dürfen die Daten auch tatsächlich verwendet werden; also nicht, um nebenbei noch Eis zu verkaufen. Der Kunde entscheidet am Ende, wer die Daten zusätzlich bekommen soll; und wir wissen, wie sich Kunden manchmal verhalten. Der König beim Wettbewerb um die Daten ist also der Kunde, und gemäß diesem Konzept bleibt er das auch.
Zur Kritik, dass es keine variablen Tarife gibt. Das ist doch eine klare Henne-Ei-Problematik; denn wenn wir die Infrastruktur nicht haben, haben wir auch die Tarife nicht. Wir brauchen also zunächst erst einmal die Infrastruktur.
Insgesamt profitieren alle Verbraucher in Deutschland davon, wenn die Netzbetreiber ihr Netz exakter steuern können, und genau darum geht es. Die Besitzer von Smart Metern mit variablen Tarifen würden doppelt profitieren, und die Kosten für Smart Meter sind klar begrenzt.
Es gibt eine Diskussion darüber, ob die Verteilnetzbetreiber oder die Übertragungsnetzbetreiber oder beide anschließend die Smart-Meter-Daten haben sollen. Im Gesetzentwurf steht: Beide sollen die Daten bekommen. – Darüber werden wir noch Gespräche zu führen haben, und zwar mit folgenden Zielen: Erstes Ziel: Kleine VNBs sollen nicht vom Markt gedrängt oder benachteiligt werden. Zweites Ziel: ÜNBs und VNBs sollen ihr Netz optimal betreuen können. Das dritte Ziel ist: Die Netzentgelte sollen gesenkt werden.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6599407 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 159 |
Tagesordnungspunkt | Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende |